Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
1 Was jeden angeht<br />
Standesamt<br />
Der Standesbeamte führt die Personenstandsbücher, nämlich ein Heiratsbuch, ein Familienbuch,<br />
ein Geburtenbuch und ein Sterbebuch.<br />
Jede Eheschließung ist im Beisein der Ehegatten und gegebenenfalls der Zeugen im Heiratsbuch<br />
zu beurkunden.<br />
Geburt und Tod müssen dem Standesbeamten angezeigt werden, in dessen Bezirk das Ereignis<br />
eingetreten ist, um im Geburten- bzw. Sterbebuch eingetragen zu werden.<br />
Das Familienbuch wird von dem Standesbeamten angelegt, vor dem die Ehe geschlossen wird.<br />
Es wird fortgeführt durch das Standesamt des Hauptwohnsitzes der Eheleute, bei getrennt lebenden<br />
oder geschiedenen Eheleuten durch das Standesamt des Hauptwohnsitzes des Ehemannes.<br />
Das Familienbuch umfaßt eine Reihe gesetzlich bestimmter Daten, die sich auf die<br />
Ehegatten, auf den Bestand ihrer Ehe wie auch auf ihre Eltern und Kinder beziehen.<br />
Einsicht in die Personenstandsbücher bzw. Auskunft hieraus kann nur Behörden im Rahmen<br />
ihrer Zuständigkeit und den Personen gewährt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie<br />
deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Behörden haben den Zweck anzugeben. Andere<br />
Personen haben nur dann ein Recht auf Einsicht in die Personenstandsbücher, auf Durchsicht<br />
dieser Bücher und auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse<br />
glaubhaft machen.<br />
Die Testamentskartei enthält einen Hinweis darauf,<br />
a) daß ein Testament oder ein Erbvertrag notariell errichtet oder amtlich in Verwahrung genommen<br />
ist,<br />
b) wer ein nichteheliches Kind hat,<br />
c) wer als Einzelperson ein Kind angenommen hat.<br />
Auskünfte aus der Testamentskartei werden nur nach dem Tod dessen, der das Testament errichtet<br />
hat, also des Erblassers, erteilt. Sie wird bei dem Standesamt geführt, in dessen Bereich<br />
der Erblasser geboren wurde.<br />
Viele Standesämter führen für interne Verwaltungsarbeiten (z.B. zum schnelleren Auffinden von<br />
Urkunden) Namenverzeichnisse in automatisierten Verfahren. Rechtsgrundlage für die Aufgaben<br />
der Standesämter ist das Personenstandsgesetz.<br />
Kindergeld<br />
Zur Kindergeldzahlung werden die wesentlichen Daten aus dem bei der örtlich zuständigen<br />
Familienkasse – das ist in der Regel das Arbeitsamt - gestellten Antrag zentral bei der Bundesanstalt<br />
für Arbeit in Nürnberg gespeichert. Diese Speicherung umfaßt im wesentlichen:<br />
- Kindergeldnummer,<br />
- Name und Geburtsdatum oder Versicherungsnummer des Berechtigten,<br />
- Berechnungsgrundlagen (z.B. Geburtsdaten der Kinder),<br />
- Zahlungsdaten (Bankverbindung, Beträge).<br />
____________________________________________________________________________<br />
12