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4 Gesundheit<br />
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32<br />
= Wissenschaftler, Hochschullehrer (oft gleichzeitig behandelnde Ärzte) für Zwecke<br />
der Forschung und Lehre.<br />
Die Weitergabe der Daten an die genannten Stellen erfolgt bei Bedarf auch durch den Hausarzt.<br />
Sie ist - soweit sie nicht auf eine Rechtsvorschrift (z.B. Sozialgesetzbuch, ein Landeskrankenhausgesetz<br />
oder ein Gesetz zum Datenschutz in Krankenhäusern) gestützt werden kann - nur<br />
mit Einwilligung des Patienten zulässig.<br />
Gesundheitsamt<br />
Bei der überwachenden und beratenden Gesundheitsvorsorge sammelt der Amtsarzt aufgrund<br />
regelmäßiger Mitteilungen öffentlicher Stellen und aufgrund der in Rechtsvorschriften festgelegten<br />
Meldepflichten Personalien, Krankengeschichten, Befunde und Diagnosen über<br />
- Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Heilpraktiker, Krankenpfleger und sonstige nichtärztliche<br />
Heilpersonen, soweit sie ihren Beruf ausüben (regelmäßig nur Angaben über Approbation,<br />
Prüfung, staatliche Anerkennung) - diese Datei der Medizinalpersonen wird im Saarland<br />
nicht geführt! -,<br />
- schulpflichtige Kinder,<br />
- in Lebensmittelbetrieben tätige Personen (z.B. in Gaststätten, Hotels, Molkereien, Einzelund<br />
Großhandel, Metzgereien),<br />
- an bestimmten Infektionskrankheiten Erkrankte, Krankheits- oder Ansteckungsverdächtige<br />
(siehe auch nachfolgendes Kapitel „Meldungen in besonderen Fällen“),<br />
- wegen strafbarer Handlungen nach dem Betäubungs- und dem Arzneimittelgesetz Verurteilte<br />
und wegen Drogensucht gerichtlich Untergebrachte,<br />
- geschlechtskranke Personen (siehe auch nachfolgendes Kapitel „Meldungen in besonderen<br />
Fällen"),<br />
- Prostituierte.<br />
Aufgrund freiwilliger Beratung oder Behandlung führt der Amtsarzt Daten über<br />
- körperlich und geistig/seelisch Behinderte (einschließlich Mißbildungen aufgrund von Arzneimittelnebenwirkungen),<br />
- Schwangere, Mütter, Kleinkinder und Säuglinge,<br />
- Impfungen.<br />
Darüber hinaus erhebt der Amtsarzt Daten als Gutachter bei der Abgabe von<br />
- Tauglichkeitszeugnissen für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Kraftfahrer, Taxifahrer, Sozialarbeiter),