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5 Soziale Sicherung<br />
- Versichertenstatus,<br />
- Tag des Beginns des Versicherungsschutzes,<br />
- bei befristeter Gültigkeit der Karte: Datum des Fristablaufs.<br />
Die Krankenversichertenkarte ist eine sogenannte Chipkarte. Nur die ausstellende Krankenkasse<br />
darf Eintragungen auf der Karte vornehmen und - soweit erforderlich - ändern. Ärzte und andere<br />
Leistungserbringer, z.B. Apotheker, Masseure oder Augenoptiker, dürfen nur Hard- und Software<br />
einsetzen, die ausschließlich ein Lesen der Karte, also kein Beschreiben, ermöglicht. Der Versicherte<br />
muß jederzeit bei einem Arzt oder einem Krankenversicherungsträger überprüfen können,<br />
was im Chip seiner Krankenversichertenkarte über ihn gespeichert ist, ob dort nur die zugelassenen<br />
Daten vorhanden sind. Dazu gehört somit auch die Information, wieviel Platz im Chip noch<br />
unbeschrieben ist. Bei dieser Überprüfung dürfen weder der Inhalt der Krankenversichertenkarte<br />
noch die Tatsache der Überprüfung gespeichert werden.<br />
Die zur Ausstellung der Krankenversichertenkarte nötigen Daten hat die Kasse in einer Mitgliederdatei<br />
gespeichert, die oft mit der Leistungsdatei kombiniert wird. Die Mitgliederdatei enthält<br />
z.B. folgende personenbezogene Daten:<br />
- Daten zur Person<br />
= Krankenversichertennummer,<br />
= Name, Vorname,<br />
= Anschrift,<br />
= Geburtsdatum,<br />
= Familienstand,<br />
= Geschlecht,<br />
= Staatsangehörigkeit,<br />
- Daten zur Mitgliedschaft<br />
= Beginn, Ende, Ruhen des Versicherungsverhältnisses,<br />
= Vorversicherungszeiten (nur, falls diese bei der Anspruchsprüfung besonders erhoben<br />
wurden),<br />
- Daten zum Arbeitgeber,<br />
- Leistungsdaten (nur, wenn die Krankenkasse eine kombinierte Mitglieder- und Leistungsdatei<br />
verwendet).<br />
Der behandelnde Arzt oder Zahnarzt legt aus den Daten der Krankenversichertenkarte und den<br />
persönlichen Angaben einen Patientendatensatz an, der auch die Diagnosen enthält. Vielfach<br />
führen die Ärzte ihre Patientendaten automatisiert.<br />
Der Arzt muß seine Leistungen für den Patienten in festgelegten Zeiträumen abrechnen. Zu diesem<br />
Zweck gibt er die Daten aus der Krankenversichertenkarte, versehen mit einer kurzen Beschreibung<br />
seiner Diagnose und einer Aufzählung seiner Leistungen, wie z.B. Hausbesuche,<br />
Bestrahlung, Blutentnahme, einfache Beratung, an die für ihn zuständige Kassenärztliche Vereinigung<br />
oder Kassenzahnärztliche Vereinigung. Die ärztlichen und zahnärztlichen Abrechnungsdaten<br />
mit medizinischen Inhalten dürfen von der Kassenärztlichen Vereinigung an die<br />
Krankenkasse nur für wenige Ausnahmefälle nicht-versichertenbezogen weitergegeben werden !<br />
Eine solche Ausnahme kann z. B. sein, daß ein Versicherter seine medizinischen und Behandlungsdaten<br />
braucht, weil er gegen einen Behandlungsfehler vorgehen möchte. Die Kasse zahlt<br />
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