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Notizen - SoliServ

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5 Soziale Sicherung<br />

- Versichertenstatus,<br />

- Tag des Beginns des Versicherungsschutzes,<br />

- bei befristeter Gültigkeit der Karte: Datum des Fristablaufs.<br />

Die Krankenversichertenkarte ist eine sogenannte Chipkarte. Nur die ausstellende Krankenkasse<br />

darf Eintragungen auf der Karte vornehmen und - soweit erforderlich - ändern. Ärzte und andere<br />

Leistungserbringer, z.B. Apotheker, Masseure oder Augenoptiker, dürfen nur Hard- und Software<br />

einsetzen, die ausschließlich ein Lesen der Karte, also kein Beschreiben, ermöglicht. Der Versicherte<br />

muß jederzeit bei einem Arzt oder einem Krankenversicherungsträger überprüfen können,<br />

was im Chip seiner Krankenversichertenkarte über ihn gespeichert ist, ob dort nur die zugelassenen<br />

Daten vorhanden sind. Dazu gehört somit auch die Information, wieviel Platz im Chip noch<br />

unbeschrieben ist. Bei dieser Überprüfung dürfen weder der Inhalt der Krankenversichertenkarte<br />

noch die Tatsache der Überprüfung gespeichert werden.<br />

Die zur Ausstellung der Krankenversichertenkarte nötigen Daten hat die Kasse in einer Mitgliederdatei<br />

gespeichert, die oft mit der Leistungsdatei kombiniert wird. Die Mitgliederdatei enthält<br />

z.B. folgende personenbezogene Daten:<br />

- Daten zur Person<br />

= Krankenversichertennummer,<br />

= Name, Vorname,<br />

= Anschrift,<br />

= Geburtsdatum,<br />

= Familienstand,<br />

= Geschlecht,<br />

= Staatsangehörigkeit,<br />

- Daten zur Mitgliedschaft<br />

= Beginn, Ende, Ruhen des Versicherungsverhältnisses,<br />

= Vorversicherungszeiten (nur, falls diese bei der Anspruchsprüfung besonders erhoben<br />

wurden),<br />

- Daten zum Arbeitgeber,<br />

- Leistungsdaten (nur, wenn die Krankenkasse eine kombinierte Mitglieder- und Leistungsdatei<br />

verwendet).<br />

Der behandelnde Arzt oder Zahnarzt legt aus den Daten der Krankenversichertenkarte und den<br />

persönlichen Angaben einen Patientendatensatz an, der auch die Diagnosen enthält. Vielfach<br />

führen die Ärzte ihre Patientendaten automatisiert.<br />

Der Arzt muß seine Leistungen für den Patienten in festgelegten Zeiträumen abrechnen. Zu diesem<br />

Zweck gibt er die Daten aus der Krankenversichertenkarte, versehen mit einer kurzen Beschreibung<br />

seiner Diagnose und einer Aufzählung seiner Leistungen, wie z.B. Hausbesuche,<br />

Bestrahlung, Blutentnahme, einfache Beratung, an die für ihn zuständige Kassenärztliche Vereinigung<br />

oder Kassenzahnärztliche Vereinigung. Die ärztlichen und zahnärztlichen Abrechnungsdaten<br />

mit medizinischen Inhalten dürfen von der Kassenärztlichen Vereinigung an die<br />

Krankenkasse nur für wenige Ausnahmefälle nicht-versichertenbezogen weitergegeben werden !<br />

Eine solche Ausnahme kann z. B. sein, daß ein Versicherter seine medizinischen und Behandlungsdaten<br />

braucht, weil er gegen einen Behandlungsfehler vorgehen möchte. Die Kasse zahlt<br />

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