Sollten Sie die Erfahrung machen, daß Ihre Datenschutzrechte nicht korrekt beachtet werden, so können Sie sich jederzeit an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, die Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Aufsichtsbehörden der Länder wenden, deren Anschriften Sie in den Anhängen 1 und 2 finden. Bonn im Juli 1999 Dr. Joachim Jacob Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ____________________________________________________________________________ 8
1 Was jeden angeht Meldewesen Was jeden angeht 1 Grundlage für das Meldewesen sind das Melderechtsrahmengesetz und die Landesmeldegesetze und die nach diesen Gesetzen erlassenen Rechtsverordnungen. Das Meldewesen hat zum einen die Aufgabe, die in der jeweiligen Gemeinde wohnhaften Bürger zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Zum anderen hat es die Funktion, Daten an Behörden und sonstige öffentliche Stellen sowie an Personen und Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs zu übermitteln. Die Meldebehörden bei den Gemeinden, Städten oder Kreisen registrieren dazu die vom Bürger selbst bei der Anmeldung angegebenen Daten. Sie aktualisieren die Daten, wenn sie von Änderungen entweder durch eigene Angaben der Betroffenen oder durch Mitteilung anderer Behörden, z.B. der Standesämter (so bei Eheschließungen, Geburten, Todesfällen, Namensänderungen), der Staatsangehörigkeitsbehörden (beim Wechsel der Staatsangehörigkeit) oder der Paß- und Personalausweisbehörden (bei Ausstellung oder Versagung, Entziehung oder Beschränkung eines Ausweisdokuments) Kenntnis erhalten. Im Melderegister werden im allgemeinen mindestens folgende Daten gespeichert: - Familiennamen, - frühere Namen, - Vornamen, - Doktorgrad, - Ordensnamen/Künstlernamen, - Tag und Ort der Geburt, - Geschlecht, - erwerbstätig/nicht erwerbstätig, - gesetzlicher Vertreter / Eltern von Kindern bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift, Tag der Geburt, gegebenenfalls Sterbetag), - Staatsangehörigkeit(en), - rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft, - gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, - Tag des Ein- und Auszugs, - Familienstand, bei Verheirateten zusätzlich Tag und Ort der Eheschließung, ____________________________________________________________________________ 9
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