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Notizen - SoliServ

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6 Wohnen<br />

6 Wohnen<br />

Wer umzieht, muß sich bei der Meldebehörde an- oder abmelden (siehe Abschnitt 1 Kapitel<br />

„Meldewesen“). Nach den Meldegesetzen besteht auch noch eine Hotelmeldepflicht.<br />

Um eine Wohnung zu finden, läßt man sich evtl. bei einem Makler registrieren.<br />

In manchen Städten oder auch bei Wohnungsbaugesellschaften gibt es außerdem Vormerkdateien<br />

für Wohnungen (z.B. auch für Sozialwohnungen).<br />

Mietwohnung<br />

Vermieter oder Hausverwaltungen - vor allem wenn sie eine größere Zahl von Wohnungsmietverhältnissen<br />

bearbeiten - speichern und nutzen in immer stärkerem Maße personenbezogene<br />

Daten. Seit einer Reihe von Jahren ist dabei festzustellen, daß dies nicht nur die Daten der Bürger<br />

sind, mit denen ein Mietvertrag abgeschlossen wurde, sondern auch der Mietbewerber.<br />

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung in diesen Fällen ist im allgemeinen § 28 Abs. 1 Nr. 1<br />

Bundesdatenschutzgesetz, da die Datenspeicherung und Nutzung für eigene Zwecke im Rahmen<br />

des Mietvertrages oder seiner Anbahnung erfolgen.<br />

Bei Art und Umfang der gespeicherten personenbezogenen Daten ist zu beachten, daß grundsätzlich<br />

nur solche Daten erfragt werden dürfen, die für den Abschluß oder die Erfüllung des<br />

Mietvertrages von Bedeutung sind. Der Kreis, der hiernach datenschutzrechtlich unbedenklichen<br />

Fragen, läßt sich allerdings nicht gleichsam katalogartig für alle Einzelfälle von vornherein festlegen.<br />

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an Daten, die die Zahlungsfähigkeit des Mieters<br />

betreffen (z.B. Art des Einkommens), wird anerkannt, ebenso Angaben zur Anzahl der mit in der<br />

Wohnung lebenden Personen sowie deren Stellung zum Mieter (Ehepartner, Kinder usw.).<br />

Keinen Bezug zum Wohnungsmietverhältnis hätten indessen Daten zur politischen Einstellung<br />

oder zum Gesundheitszustand. Unrichtige Angaben zu unzulässigen Fragen berechtigen nicht<br />

zur Anfechtung oder Kündigung des Mietvertrages. Für den einzelnen Mietbewerber dürfte es<br />

allerdings bei der gegenwärtigen Wohnungsmarktlage oft schwierig sein, Fragen des Vermieters<br />

ohne Risiko für seine Bewerbungschancen unbeantwortet zu lassen. Hier könnte nur der Gesetzgeber<br />

regulierend eingreifen. Zur Zeit kann ein Mietbewerber sich an die Aufsichtsbehörde<br />

nach dem Bundesdatenschutzgesetz (siehe Anhang 2) wenden. Diese kann versuchen, auf eine<br />

korrekte Ausgestaltung des Fragebogens hinzuwirken.<br />

Versorgungsunternehmen für Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Wärme, Müllabfuhr registrieren<br />

außer identifizierenden Daten des Kunden und des versorgten Grundstücks Informationen über<br />

Verbrauch und andere Meßwerte, die der Abrechnung dienen, sowie Daten über Abbuchungen,<br />

Zahlungen und eventuell Mahnungen.<br />

Hausratsversicherungen speichern identifizierende Daten des Versicherungsnehmers, Versicherungssumme,<br />

Zahlungsdaten und Daten im Zusammenhang mit Schadensregulierungen.<br />

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