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Notizen - SoliServ

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2 Schule und Ausbildung<br />

- von den Eltern des Auszubildenden:<br />

Familienstand, Berufstätigkeit, Höhe und Zusammensetzung des Einkommens und des<br />

Härtefreibetrags, Zahl sowie Unterhaltsberechtigtenverhältnis und Art der Ausbildung der<br />

weiteren zu unterhaltenden Kinder und die Zahl, der Unterhaltsberechtigten, für die ein<br />

Freibetrag nach diesem Gesetz gewährt wird;<br />

- über den Förderungsbetrag:<br />

Höhe und Zusammensetzung des monatlichen Gesamtbedarfs des Auszubildenden, auf<br />

den Bedarf anzurechnende Beträge vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden<br />

sowie vom Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern, von den Eltern tatsächlich<br />

geleistete Unterhaltsbeträge, Art und Höhe des Förderungsbetrags sowie Beginn<br />

und Ende des Bewilligungszeitraums.<br />

Mit der Verwaltung und dem Einzug der nach dem BAföG gewährten Darlehen ist eine Abteilung<br />

des Bundesverwaltungsamtes betraut. Die hierfür erforderlichen Daten werden im Rechenzentrum<br />

des Bundesverwaltungsamtes verarbeitet. Dort werden die Daten der Darlehensnehmer<br />

zentral gespeichert, die benötigt werden, um den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zu<br />

erstellen und um noch weitere Aufgaben zu erfüllen,die mit der Darlehensverwaltung zusammenhängen,<br />

wie z. B. Bearbeitung von Anträgen auf teilweisen Erlaß oder Stundung der Rückzahlung<br />

von Darlehen.<br />

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