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2 Schule und Ausbildung<br />
- von den Eltern des Auszubildenden:<br />
Familienstand, Berufstätigkeit, Höhe und Zusammensetzung des Einkommens und des<br />
Härtefreibetrags, Zahl sowie Unterhaltsberechtigtenverhältnis und Art der Ausbildung der<br />
weiteren zu unterhaltenden Kinder und die Zahl, der Unterhaltsberechtigten, für die ein<br />
Freibetrag nach diesem Gesetz gewährt wird;<br />
- über den Förderungsbetrag:<br />
Höhe und Zusammensetzung des monatlichen Gesamtbedarfs des Auszubildenden, auf<br />
den Bedarf anzurechnende Beträge vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden<br />
sowie vom Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern, von den Eltern tatsächlich<br />
geleistete Unterhaltsbeträge, Art und Höhe des Förderungsbetrags sowie Beginn<br />
und Ende des Bewilligungszeitraums.<br />
Mit der Verwaltung und dem Einzug der nach dem BAföG gewährten Darlehen ist eine Abteilung<br />
des Bundesverwaltungsamtes betraut. Die hierfür erforderlichen Daten werden im Rechenzentrum<br />
des Bundesverwaltungsamtes verarbeitet. Dort werden die Daten der Darlehensnehmer<br />
zentral gespeichert, die benötigt werden, um den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zu<br />
erstellen und um noch weitere Aufgaben zu erfüllen,die mit der Darlehensverwaltung zusammenhängen,<br />
wie z. B. Bearbeitung von Anträgen auf teilweisen Erlaß oder Stundung der Rückzahlung<br />
von Darlehen.<br />
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