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Notizen - SoliServ

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1 Was jeden angeht<br />

Die Opfer, die sogenannten Dritten, aber auch Angehörige sowie die übrigen im Gesetz genannten<br />

Personen können bei der Zentralstelle oder in den Außenstellen den Antrag auf Auskunft stellen<br />

und dort auch erhalten. Näheres erfahren Sie unter folgender Anschrift:<br />

Umwelt<br />

____________________________________________________________________________<br />

20<br />

Bundesbeauftragter für die Unterlagen des<br />

Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR<br />

Glinkastraße 35, 10117 Berlin<br />

Postanschrift:<br />

Postfach 218, 10106 Berlin<br />

Tel.: (030) 2241-70 Fax: (030) 2241-7762<br />

http://www.bstu.de<br />

Sowohl bei den Umweltplanungsbehörden als auch beim Vollzug von Umweltvorschriften werden<br />

personenbezogene Daten erhoben und gespeichert. Außerdem werden auf kommunaler Ebene,<br />

bei den Bundesländern, dem Bund und bei der Europäischen Union Umwelt-<br />

Informationssysteme aufgebaut. Hierzu zählen z.B. Altlastenkataster, Biotopkataster, Bodeninformationssysteme<br />

(BIS), das Meß- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltaktivität<br />

(IMIS) und CORINE (= Coordination of Information on the Environment), das Umwelt-<br />

Informationssystem der Europäischen Union. An personenbezogenen Daten werden in diesen<br />

Umwelt-Informationssystemen vor allem Angaben über Grundstücke gespeichert, etwa der Name<br />

des Eigentümers, aber auch Bodenproben oder Daten über Schadstoffbelastungen, die gegebenenfalls<br />

Rückschlüsse auf die Gesundheit der Bewohner des Grundstückes, also auch der<br />

Mieter, zulassen.<br />

Aber auch außerhalb dieser Umwelt-Informationssysteme finden sich in den Verwaltungsvorgängen<br />

der Umweltbehörden personenbezogene Daten. Dazu gehören z.B. Daten von<br />

- Antragstellern und Einwendern in einem Genehmigungsverfahren z.B. nach dem Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetz,<br />

- Adressaten eines umweltrechtlichen Untersagungsverfahrens,<br />

- Personen, die gegen Umweltvorschriften verstoßen haben, weswegen die Umweltbehörde<br />

gegen sie vorgehen mußte,<br />

- Personen, die durch Umwelteinflüsse geschädigt wurden,<br />

- Bürgern, die auf Mißstände in der Umwelt hingewiesen haben.<br />

Weil Umweltschutz heute jeden angeht, sieht das Umweltinformationsgesetz vor, daß die bei<br />

den Behörden vorhandenen Informationen über den Zustand der Umwelt für jeden Bürger grundsätzlich<br />

frei zugänglich sind. Jedoch sieht das Gesetz aus Gründen des Datenschutzes Einschränkungen<br />

des freien Informationszugangs dann vor, wenn schutzwürdige Interessen der<br />

Betroffenen durch das Bekanntwerden ihrer personenbezogenen Daten beeinträchtigt würden.

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