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Notizen - SoliServ

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5 Soziale Sicherung<br />

Private Versicherungen<br />

Gegen viele Risiken des täglichen Lebens kann man eine private Versicherung abschließen. Dazu<br />

gehören z.B. Lebens-, Haftpflicht- und Sachversicherungen. Beim Abschluß einer Privatversicherung<br />

sind der Versicherungsgesellschaft verschiedene Angaben mitzuteilen, die ihr die Bearbeitung<br />

des Antrags - insbesondere das Abschätzen des zu übernehmenden Risikos - sowie die<br />

Durchführung des Versicherungsvertrages ermöglichen. In Einzelfällen erfragen die Versicherer<br />

weitere Daten von anderen Stellen, z.B. über frühere Schadensfälle bei anderen Versicherern<br />

oder über Krankheiten bei Ärzten und Krankenhäusern, soweit der Betroffene diese von der ärztlichen<br />

Schweigepflicht entbunden hat (Schweigepflichtentbindungserklärung). Hinzu<br />

kommen Daten zum Vertragsverlauf, insbesondere über Zahlungen und Leistungen.<br />

Einige der Daten über das Versicherungsverhältnis werden bei Prüfung eines Antrags oder eines<br />

Schadens zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung<br />

von Versicherungsmißbrauch bei dem zuständigen Fachverband oder bei anderen Versicherern<br />

abgefragt und an diese weitergegeben. Dazu bestehen zentrale Hinweissysteme. Mit der<br />

Meldung der Daten an ein zentrales Hinweissystem sollen unzulässige Doppelversicherungen<br />

vermieden, Risikoerhöhungen erkannt und Fälle von Versicherungsbetrug (besonders bei der<br />

Kfz-Haftpflichtversicherung) aufgedeckt werden. Darüber hinaus werden für Zwecke der Risikostreuung<br />

Daten an Rückversicherer und zur Betreuung der Versicherten an die Versicherungsvertreter<br />

weitergegeben. Die Einwilligung dazu gibt der Versicherte durch Unterschreiben einer<br />

Einwilligungserklärung.<br />

Entsprechend einer Vereinbarung zwischen den Versicherungen und den Aufsichtsbehörden<br />

nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat diese Klausel seit 1994 folgenden Wortlaut:<br />

____________________________________________________________________________<br />

48<br />

"Ich willige [ferner] ein, daß der Versicherer im erforderlichen Umfang<br />

Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung<br />

(Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben,<br />

an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung<br />

der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche<br />

an andere Versicherer [und/oder an den ... Verband zur Weitergabe<br />

dieser Daten an andere Versicherer] übermittelt. Diese Einwilligung<br />

gilt auch [unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie] für<br />

entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)<br />

Verträge und bei künftigen Anträgen.<br />

Ich willige ferner ein, daß die Versicherer [Unternehmen] der ... Gruppe<br />

meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen<br />

Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen<br />

Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung<br />

meiner Versicherungsangelegenheiten dient.<br />

[Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt<br />

werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit<br />

es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.]<br />

[Ohne Einfluß auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter<br />

ein, daß der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und

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