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5 Soziale Sicherung<br />
Private Versicherungen<br />
Gegen viele Risiken des täglichen Lebens kann man eine private Versicherung abschließen. Dazu<br />
gehören z.B. Lebens-, Haftpflicht- und Sachversicherungen. Beim Abschluß einer Privatversicherung<br />
sind der Versicherungsgesellschaft verschiedene Angaben mitzuteilen, die ihr die Bearbeitung<br />
des Antrags - insbesondere das Abschätzen des zu übernehmenden Risikos - sowie die<br />
Durchführung des Versicherungsvertrages ermöglichen. In Einzelfällen erfragen die Versicherer<br />
weitere Daten von anderen Stellen, z.B. über frühere Schadensfälle bei anderen Versicherern<br />
oder über Krankheiten bei Ärzten und Krankenhäusern, soweit der Betroffene diese von der ärztlichen<br />
Schweigepflicht entbunden hat (Schweigepflichtentbindungserklärung). Hinzu<br />
kommen Daten zum Vertragsverlauf, insbesondere über Zahlungen und Leistungen.<br />
Einige der Daten über das Versicherungsverhältnis werden bei Prüfung eines Antrags oder eines<br />
Schadens zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung<br />
von Versicherungsmißbrauch bei dem zuständigen Fachverband oder bei anderen Versicherern<br />
abgefragt und an diese weitergegeben. Dazu bestehen zentrale Hinweissysteme. Mit der<br />
Meldung der Daten an ein zentrales Hinweissystem sollen unzulässige Doppelversicherungen<br />
vermieden, Risikoerhöhungen erkannt und Fälle von Versicherungsbetrug (besonders bei der<br />
Kfz-Haftpflichtversicherung) aufgedeckt werden. Darüber hinaus werden für Zwecke der Risikostreuung<br />
Daten an Rückversicherer und zur Betreuung der Versicherten an die Versicherungsvertreter<br />
weitergegeben. Die Einwilligung dazu gibt der Versicherte durch Unterschreiben einer<br />
Einwilligungserklärung.<br />
Entsprechend einer Vereinbarung zwischen den Versicherungen und den Aufsichtsbehörden<br />
nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat diese Klausel seit 1994 folgenden Wortlaut:<br />
____________________________________________________________________________<br />
48<br />
"Ich willige [ferner] ein, daß der Versicherer im erforderlichen Umfang<br />
Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung<br />
(Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben,<br />
an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung<br />
der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche<br />
an andere Versicherer [und/oder an den ... Verband zur Weitergabe<br />
dieser Daten an andere Versicherer] übermittelt. Diese Einwilligung<br />
gilt auch [unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie] für<br />
entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)<br />
Verträge und bei künftigen Anträgen.<br />
Ich willige ferner ein, daß die Versicherer [Unternehmen] der ... Gruppe<br />
meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen<br />
Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen<br />
Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung<br />
meiner Versicherungsangelegenheiten dient.<br />
[Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt<br />
werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit<br />
es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.]<br />
[Ohne Einfluß auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter<br />
ein, daß der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und