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Notizen - SoliServ

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2 Schule und Ausbildung<br />

- Staatsangehörigkeit,<br />

- Schulzweig,<br />

- Art des angestrebten Schulabschlusses,<br />

- Art des angestrebten Studiums,<br />

- angestrebter Studienort und<br />

- Studienziel.<br />

Name und Vorname(n) oder Angaben zum Wohnsitz werden also nicht erhoben. Nach dem<br />

Hochschulstatistikgesetz steht es den Schülern frei, den ausgefüllten Erhebungsbogen im verschlossenen<br />

Umschlag zur Weiterleitung abzugeben.<br />

Sofern Schüler Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - erhalten,<br />

werden ihre Daten auch von den für Ausbildungsförderung zuständigen Ämtern erhoben<br />

und verarbeitet. Die Einzelheiten sind im nachfolgenden Kapitel „Ausbildungsförderung“ beschrieben.<br />

Werden Förderungsmaßnahmen des jeweiligen Bundeslandes, wie z.B. Lernmittelzuschüsse,<br />

in Anspruch genommen, so speichern die dafür zuständigen Stellen ebenfalls personenbezogene<br />

Daten.<br />

Berufliche Bildung<br />

Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen speichern Daten der Auszubildenden. Die Kammern<br />

(z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern) führen ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse<br />

mit den wesentlichen Merkmalen der einzelnen Ausbildungsverträge.<br />

Diese Daten werden u.a. für die Zulassung zur Gehilfen- oder Gesellenprüfung verwendet.<br />

Für den Bereich der beruflichen Bildung regelt das Berufsbildungsförderungsgesetz, welche<br />

Daten zur Information und Planung erhoben werden dürfen. Die Erhebungen erstrecken sich auf<br />

- die Ausbildungsstätten,<br />

- die Prüfungen in der beruflichen Bildung und<br />

- die Aufsicht in der beruflichen Bildung.<br />

Die Auszubildenden haben Auskunft zu erteilen über Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeine<br />

Vorbildung, Ausbildungsberuf, Ausbildungsjahr, Ausbildungsdauer und -art und gegebenenfalls<br />

über Prüfungen, z.B. über Zulassung zur Prüfung, Wiederholungsprüfung, Prüfungserfolg<br />

und Abschluß.<br />

Die Erhebungsstellen (z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern) fassen die<br />

Daten zusammen und geben die so gewonnenen summenmäßigen Angaben an die Statistischen<br />

Landesämter weiter, von wo sie da Statistische Bundesamt erhält.<br />

Ähnlich umfangreiche Erhebungen betreffen die Ausbilder mit Angaben über Geschlecht sowie<br />

fachliche und pädagogische Eignung.<br />

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