Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
2 Schule und Ausbildung<br />
- Staatsangehörigkeit,<br />
- Schulzweig,<br />
- Art des angestrebten Schulabschlusses,<br />
- Art des angestrebten Studiums,<br />
- angestrebter Studienort und<br />
- Studienziel.<br />
Name und Vorname(n) oder Angaben zum Wohnsitz werden also nicht erhoben. Nach dem<br />
Hochschulstatistikgesetz steht es den Schülern frei, den ausgefüllten Erhebungsbogen im verschlossenen<br />
Umschlag zur Weiterleitung abzugeben.<br />
Sofern Schüler Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - erhalten,<br />
werden ihre Daten auch von den für Ausbildungsförderung zuständigen Ämtern erhoben<br />
und verarbeitet. Die Einzelheiten sind im nachfolgenden Kapitel „Ausbildungsförderung“ beschrieben.<br />
Werden Förderungsmaßnahmen des jeweiligen Bundeslandes, wie z.B. Lernmittelzuschüsse,<br />
in Anspruch genommen, so speichern die dafür zuständigen Stellen ebenfalls personenbezogene<br />
Daten.<br />
Berufliche Bildung<br />
Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen speichern Daten der Auszubildenden. Die Kammern<br />
(z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern) führen ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse<br />
mit den wesentlichen Merkmalen der einzelnen Ausbildungsverträge.<br />
Diese Daten werden u.a. für die Zulassung zur Gehilfen- oder Gesellenprüfung verwendet.<br />
Für den Bereich der beruflichen Bildung regelt das Berufsbildungsförderungsgesetz, welche<br />
Daten zur Information und Planung erhoben werden dürfen. Die Erhebungen erstrecken sich auf<br />
- die Ausbildungsstätten,<br />
- die Prüfungen in der beruflichen Bildung und<br />
- die Aufsicht in der beruflichen Bildung.<br />
Die Auszubildenden haben Auskunft zu erteilen über Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeine<br />
Vorbildung, Ausbildungsberuf, Ausbildungsjahr, Ausbildungsdauer und -art und gegebenenfalls<br />
über Prüfungen, z.B. über Zulassung zur Prüfung, Wiederholungsprüfung, Prüfungserfolg<br />
und Abschluß.<br />
Die Erhebungsstellen (z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern) fassen die<br />
Daten zusammen und geben die so gewonnenen summenmäßigen Angaben an die Statistischen<br />
Landesämter weiter, von wo sie da Statistische Bundesamt erhält.<br />
Ähnlich umfangreiche Erhebungen betreffen die Ausbilder mit Angaben über Geschlecht sowie<br />
fachliche und pädagogische Eignung.<br />
____________________________________________________________________________<br />
22