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Notizen - SoliServ

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1 Was jeden angeht<br />

Wehrpflicht<br />

____________________________________________________________________________<br />

14<br />

Der Datenschutzbeauftragte des Verbandes der Diözesen Deutschlands<br />

Postfach 2962<br />

53113 Bonn<br />

Tel.: (0228) 103-0 Fax: (0228) 103-371<br />

Internet: http://home.t-online.de/home/Lutz-Grammann/index.htm<br />

Die Wehrpflicht beginnt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Im Rahmen<br />

der Erfassung der Wehrpflichtigen übermitteln die Meldebehörden die erforderlichen<br />

Angaben an die dem Bundesministerium der Verteidigung unterstellten<br />

zuständigen Kreiswehrersatzämter.<br />

Zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Wehrpflichtgesetz speichern die Kreiswehrersatzämter im<br />

Wehrersatzwesen-Informationssystem (WEWIS) nach der Musterung oder einem geleisteten<br />

Wehrdienst weitere Daten der Wehrpflichtigen, wie z.B. Schul- und Berufsausbildung, Tauglichkeitsgrad,<br />

Vorschläge für militärische Verwendungen, Dauer des geleisteten Wehrdienstes, erworbene<br />

militärische Kenntnisse, erteilte Sicherheitsbescheide.<br />

Die Daten stehen den Kreiswehrersatzämtern bis zum 32., 45., 60., oder 65. Lebensjahr der<br />

Wehrpflichtigen zur Verfügung; maßgebend ist, ob und inwieweit der Wehrpflichtige im Rahmen<br />

des Wehrpflichtgesetzes und der dort festgesetzten Altersgrenzen in Anspruch genommen werden<br />

kann. Wichtige Daten - z.B. Anschrift oder Berufsangaben - werden bis zum Ausscheiden<br />

aus der Wehrüberwachung laufend aktualisiert.<br />

Daten anerkannter Kriegsdienstverweigerer werden von den Kreiswehrersatzämtern an das<br />

Bundesamt für den Zivildienst übermittelt und danach im System WEWIS anonymisiert. Auch die<br />

Daten ungedienter Wehrpflichtiger, die wegen einer dauernden Wehrdienstausnahme (z.B.<br />

Wehrdienstunfähigkeit, Befreiung vom Wehrdienst) aus der Wehrüberwachung ausscheiden,<br />

werden in WEWIS anonymisiert; das bedeutet, sie können dann nicht mehr im System gefunden<br />

werden.<br />

Nach Einberufung zum Wehrdienst werden Daten aus WEWIS an das Personalführungs- und<br />

Informationssystem Soldaten (PERFIS) übermittelt. In PERFIS werden die Daten aller aktiven<br />

Soldaten gespeichert. Nach Entlassung aus dem Wehrdienst werden die Daten aus dem System<br />

PERFIS an das System WEWIS zurückübermittelt und in PERFIS gelöscht.<br />

Ausdrucke aus WEWIS oder PERFIS werden in Form der Personalstammblätter zur Personalakte<br />

des Wehrpflichtigen oder Soldaten genommen. Die Personalakten können von den Betroffenen<br />

jederzeit eingesehen werden.<br />

Zivildienst<br />

Das Bundesamt für den Zivildienst in Köln ist als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich<br />

des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständig für die Durchführung<br />

des Zivildienstes nach dem Zivildienstgesetz und des Anerkennungsverfahrens nach dem<br />

Kriegsdienstverweigerungsgesetz, soweit es sich um einen Antrag eines ungedienten Wehrpflichtigen<br />

handelt, der weder einberufen noch schriftlich benachrichtigt ist, daß er als Ersatz für<br />

Ausfälle kurzfristig einberufen werden kann.

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