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1 Was jeden angeht<br />
Wehrpflicht<br />
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14<br />
Der Datenschutzbeauftragte des Verbandes der Diözesen Deutschlands<br />
Postfach 2962<br />
53113 Bonn<br />
Tel.: (0228) 103-0 Fax: (0228) 103-371<br />
Internet: http://home.t-online.de/home/Lutz-Grammann/index.htm<br />
Die Wehrpflicht beginnt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Im Rahmen<br />
der Erfassung der Wehrpflichtigen übermitteln die Meldebehörden die erforderlichen<br />
Angaben an die dem Bundesministerium der Verteidigung unterstellten<br />
zuständigen Kreiswehrersatzämter.<br />
Zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Wehrpflichtgesetz speichern die Kreiswehrersatzämter im<br />
Wehrersatzwesen-Informationssystem (WEWIS) nach der Musterung oder einem geleisteten<br />
Wehrdienst weitere Daten der Wehrpflichtigen, wie z.B. Schul- und Berufsausbildung, Tauglichkeitsgrad,<br />
Vorschläge für militärische Verwendungen, Dauer des geleisteten Wehrdienstes, erworbene<br />
militärische Kenntnisse, erteilte Sicherheitsbescheide.<br />
Die Daten stehen den Kreiswehrersatzämtern bis zum 32., 45., 60., oder 65. Lebensjahr der<br />
Wehrpflichtigen zur Verfügung; maßgebend ist, ob und inwieweit der Wehrpflichtige im Rahmen<br />
des Wehrpflichtgesetzes und der dort festgesetzten Altersgrenzen in Anspruch genommen werden<br />
kann. Wichtige Daten - z.B. Anschrift oder Berufsangaben - werden bis zum Ausscheiden<br />
aus der Wehrüberwachung laufend aktualisiert.<br />
Daten anerkannter Kriegsdienstverweigerer werden von den Kreiswehrersatzämtern an das<br />
Bundesamt für den Zivildienst übermittelt und danach im System WEWIS anonymisiert. Auch die<br />
Daten ungedienter Wehrpflichtiger, die wegen einer dauernden Wehrdienstausnahme (z.B.<br />
Wehrdienstunfähigkeit, Befreiung vom Wehrdienst) aus der Wehrüberwachung ausscheiden,<br />
werden in WEWIS anonymisiert; das bedeutet, sie können dann nicht mehr im System gefunden<br />
werden.<br />
Nach Einberufung zum Wehrdienst werden Daten aus WEWIS an das Personalführungs- und<br />
Informationssystem Soldaten (PERFIS) übermittelt. In PERFIS werden die Daten aller aktiven<br />
Soldaten gespeichert. Nach Entlassung aus dem Wehrdienst werden die Daten aus dem System<br />
PERFIS an das System WEWIS zurückübermittelt und in PERFIS gelöscht.<br />
Ausdrucke aus WEWIS oder PERFIS werden in Form der Personalstammblätter zur Personalakte<br />
des Wehrpflichtigen oder Soldaten genommen. Die Personalakten können von den Betroffenen<br />
jederzeit eingesehen werden.<br />
Zivildienst<br />
Das Bundesamt für den Zivildienst in Köln ist als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich<br />
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständig für die Durchführung<br />
des Zivildienstes nach dem Zivildienstgesetz und des Anerkennungsverfahrens nach dem<br />
Kriegsdienstverweigerungsgesetz, soweit es sich um einen Antrag eines ungedienten Wehrpflichtigen<br />
handelt, der weder einberufen noch schriftlich benachrichtigt ist, daß er als Ersatz für<br />
Ausfälle kurzfristig einberufen werden kann.