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Stahlbau-Nachrichten 01/2007 - Verlagsgruppe Wiederspahn

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<strong>Stahlbau</strong>-<strong>Nachrichten</strong> Recht 13<br />

Sachbeitrag<br />

Zahlung von Steuern per Scheck<br />

Zum 1.1.<strong>2007</strong> ist eine Neuregelung der<br />

Finanzverwaltung in Kraft getreten, wonach<br />

alle Zahlungen von Steuern per Scheck erst<br />

drei Tage nach Eingang des Schecks beim<br />

zuständigen Finanzamt als gezahlt gelten.<br />

Sachbeitrag<br />

Neuregelungen zur Entfernungspauschale<br />

Seit dem 1.1.<strong>2007</strong> sind vom Grundsatz her<br />

alle Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />

nicht mehr als Werbungskosten<br />

oder Betriebsausgaben abziehbar. Durch<br />

das Steueränderungsgesetz <strong>2007</strong> sind diese<br />

Aufwendungen der Privatsphäre zugeordnet<br />

worden.<br />

Allerdings sind, um Härten zu vermeiden, die<br />

Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung und<br />

Arbeitsstätte ab dem 21. Entfernungskilometer mit<br />

0,30 € je vollem Entfernungskilometer abziehbar.<br />

Bei größeren Entfernungen werden nicht alle Kilometer<br />

berücksichtigt, sondern nur die um 20 km<br />

gekürzte Strecke.<br />

Seit dem 1.1.<strong>2007</strong> können auch die Benutzer öffentlicher<br />

Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten<br />

nicht mehr ansetzen. Auch für Bus- und Bahnfahrer<br />

gibt es für die ersten 20 km keine abzugsfähigen<br />

Kosten mehr. Diese Neuregelungen haben auch<br />

Auswirkungen auf die Pauschalierungsmöglichkeit<br />

des Arbeitgebers.<br />

Bis einschließlich 2006 konnten neben der Entfernungspauschale<br />

zusätzlich Unfallkosten auf dem<br />

Weg zur Arbeit bzw. von der Arbeit als »außergewöhnliche<br />

Kosten« bei den Werbungskosten bzw.<br />

Betriebsausgaben steuermindernd geltend gemacht<br />

werden. Auch diese Ausnahmeregelung wurde<br />

gestrichen. Dieses Abzugsverbot für Unfallkosten<br />

Diese Neuregelung gilt für alle nach dem<br />

31.12.2006 vorgenommenen Steuerzahlungen per<br />

Scheck. Wird beispielsweise die Umsatzsteuer für<br />

den Monat Dezember 2006 am 10. Januar <strong>2007</strong> per<br />

Scheck bezahlt, gilt die Zahlung erst am13. Januar<br />

<strong>2007</strong> als geleistet. Dies bedeutet, dass die Zahlung<br />

gilt unabhängig davon, ob die Entfernung zwischen<br />

Wohnung und Arbeitsstätte mehr als 20 km beträgt<br />

oder nicht. Ohne Bedeutung ist damit auch, ob sich<br />

der Unfall innerhalb oder außerhalb der 20 Kilometerzone<br />

ereignet hat.<br />

Noch unangetastet geblieben ist die Regelung für<br />

Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.<br />

Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine<br />

Familienheimfahrt können 0,30 € für jeden vollen<br />

Kilometer der Entfernung zwischen dem Hauptwohnsitz<br />

und dem Beschäftigungsort als Entfernungspauschale<br />

angesetzt werden.<br />

Ebenfalls beibehalten wurde die Sonderregelung<br />

für behinderte Menschen. Sie können anstelle der<br />

Entfernungspauschale auch in <strong>2007</strong> die tatsächlichen<br />

Kosten für die Wege zwischen Wohnung und<br />

Arbeitsstätte ansetzen. Gleiches gilt für die Kosten<br />

bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel<br />

und für die ersten 20 Entfernungskilometer. Diese<br />

Regelung gilt bei einem Grad der Behinderung von<br />

mindestens 70 %, oder wenn die Behinderung zwar<br />

weniger als 70 %, aber mindestens 50 % beträgt<br />

und sie in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr<br />

erheblich beeinträchtigt sind (zu erkennen<br />

im Behindertenausweis am Merkzeichen »G«). Der<br />

Grad der Behinderung muss dem Finanzamt durch<br />

amtliche Unterlagen nachgewiesen werden.<br />

Karl Heinz Güntzer<br />

der Umsatzsteuer verspätet erfolgt ist und damit die<br />

Festsetzung von Säumniszuschlägen auslöst.<br />

Die Unternehmen müssen daher zukünftig diese 3-<br />

Tages-Frist bei Steuerzahlungen per Scheck berücksichtigen<br />

und die Schecks nunmehr entsprechend<br />

früher absenden.<br />

Karl Heinz Güntzer<br />

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