Stahlbau-Nachrichten 01/2007 - Verlagsgruppe Wiederspahn
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<strong>Stahlbau</strong>-<strong>Nachrichten</strong> Recht 13<br />
Sachbeitrag<br />
Zahlung von Steuern per Scheck<br />
Zum 1.1.<strong>2007</strong> ist eine Neuregelung der<br />
Finanzverwaltung in Kraft getreten, wonach<br />
alle Zahlungen von Steuern per Scheck erst<br />
drei Tage nach Eingang des Schecks beim<br />
zuständigen Finanzamt als gezahlt gelten.<br />
Sachbeitrag<br />
Neuregelungen zur Entfernungspauschale<br />
Seit dem 1.1.<strong>2007</strong> sind vom Grundsatz her<br />
alle Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />
nicht mehr als Werbungskosten<br />
oder Betriebsausgaben abziehbar. Durch<br />
das Steueränderungsgesetz <strong>2007</strong> sind diese<br />
Aufwendungen der Privatsphäre zugeordnet<br />
worden.<br />
Allerdings sind, um Härten zu vermeiden, die<br />
Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung und<br />
Arbeitsstätte ab dem 21. Entfernungskilometer mit<br />
0,30 € je vollem Entfernungskilometer abziehbar.<br />
Bei größeren Entfernungen werden nicht alle Kilometer<br />
berücksichtigt, sondern nur die um 20 km<br />
gekürzte Strecke.<br />
Seit dem 1.1.<strong>2007</strong> können auch die Benutzer öffentlicher<br />
Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten<br />
nicht mehr ansetzen. Auch für Bus- und Bahnfahrer<br />
gibt es für die ersten 20 km keine abzugsfähigen<br />
Kosten mehr. Diese Neuregelungen haben auch<br />
Auswirkungen auf die Pauschalierungsmöglichkeit<br />
des Arbeitgebers.<br />
Bis einschließlich 2006 konnten neben der Entfernungspauschale<br />
zusätzlich Unfallkosten auf dem<br />
Weg zur Arbeit bzw. von der Arbeit als »außergewöhnliche<br />
Kosten« bei den Werbungskosten bzw.<br />
Betriebsausgaben steuermindernd geltend gemacht<br />
werden. Auch diese Ausnahmeregelung wurde<br />
gestrichen. Dieses Abzugsverbot für Unfallkosten<br />
Diese Neuregelung gilt für alle nach dem<br />
31.12.2006 vorgenommenen Steuerzahlungen per<br />
Scheck. Wird beispielsweise die Umsatzsteuer für<br />
den Monat Dezember 2006 am 10. Januar <strong>2007</strong> per<br />
Scheck bezahlt, gilt die Zahlung erst am13. Januar<br />
<strong>2007</strong> als geleistet. Dies bedeutet, dass die Zahlung<br />
gilt unabhängig davon, ob die Entfernung zwischen<br />
Wohnung und Arbeitsstätte mehr als 20 km beträgt<br />
oder nicht. Ohne Bedeutung ist damit auch, ob sich<br />
der Unfall innerhalb oder außerhalb der 20 Kilometerzone<br />
ereignet hat.<br />
Noch unangetastet geblieben ist die Regelung für<br />
Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.<br />
Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine<br />
Familienheimfahrt können 0,30 € für jeden vollen<br />
Kilometer der Entfernung zwischen dem Hauptwohnsitz<br />
und dem Beschäftigungsort als Entfernungspauschale<br />
angesetzt werden.<br />
Ebenfalls beibehalten wurde die Sonderregelung<br />
für behinderte Menschen. Sie können anstelle der<br />
Entfernungspauschale auch in <strong>2007</strong> die tatsächlichen<br />
Kosten für die Wege zwischen Wohnung und<br />
Arbeitsstätte ansetzen. Gleiches gilt für die Kosten<br />
bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel<br />
und für die ersten 20 Entfernungskilometer. Diese<br />
Regelung gilt bei einem Grad der Behinderung von<br />
mindestens 70 %, oder wenn die Behinderung zwar<br />
weniger als 70 %, aber mindestens 50 % beträgt<br />
und sie in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr<br />
erheblich beeinträchtigt sind (zu erkennen<br />
im Behindertenausweis am Merkzeichen »G«). Der<br />
Grad der Behinderung muss dem Finanzamt durch<br />
amtliche Unterlagen nachgewiesen werden.<br />
Karl Heinz Güntzer<br />
der Umsatzsteuer verspätet erfolgt ist und damit die<br />
Festsetzung von Säumniszuschlägen auslöst.<br />
Die Unternehmen müssen daher zukünftig diese 3-<br />
Tages-Frist bei Steuerzahlungen per Scheck berücksichtigen<br />
und die Schecks nunmehr entsprechend<br />
früher absenden.<br />
Karl Heinz Güntzer<br />
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