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Stahlbau-Nachrichten 01/2007 - Verlagsgruppe Wiederspahn

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Recht <strong>Stahlbau</strong>-<strong>Nachrichten</strong><br />

Sachbeitrag<br />

Steigende Resonanz für die Präqualifikation<br />

Als auftragsunabhängige, vorgelagerte<br />

Eignungsprüfung von Bauunternehmen<br />

erfährt die Präqualifikation von Bauunternehmen<br />

eine zunehmende Akzeptanz bei<br />

öffentlichen Auftragnehmern und Bauunternehmen.<br />

Zahlreiche öffentliche Auftraggeber akzeptierten<br />

schon seit dem Einführungserlass des Bundesministeriums<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

(BMVBS) vom 16.<strong>01</strong>.2006 die Präqualifikation und<br />

benötigen hinsichtlich der Eignung von präqualifizierten<br />

Bewerbern gem. § 8 VOB/A seither nicht<br />

mehr die Vorlage von Einzelnachweisen. Seit mit<br />

dem Inkrafttreten der neuen Vergabe- und Vertragsordnung<br />

für Bauleistungen (VOB) am 1.11.2006<br />

das Präqualifikationsverfahren bundesweit verbindlich<br />

für alle öffentlichen Auftraggeber eingeführt ist,<br />

erfährt die Präqualifikation von Bauunternehmen<br />

eine zunehmende Resonanz.<br />

Vergabestellen für öffentliche Aufträge wissen um<br />

den Aufwand, den die Prüfung der Eignung von<br />

Bewerbern oder Bietern bei jeder einzelnen Bewerbung<br />

oder jedem einzelnen Angebot für eine Vielzahl<br />

von Baumaßnahmen verursacht. Die Prüfung<br />

der Vollständigkeit und Aktualität aller Nachweise,<br />

z. B. der Bescheinigungen des Finanzamtes, der<br />

Sozialversicherungen, der Berufsgenossenschaften,<br />

des Gewerbezentralregisters etc., bindet Personal<br />

und erhebliche Kosten. Außerdem sind sowohl die<br />

häufig wiederkehrende Zusammenstellung der<br />

Nachweise als auch deren Prüfung fehleranfällig.<br />

Wegen fehlender Eignungsnachweise müssen<br />

Angebote oftmals als unvollständig zwingend ausgeschlossen<br />

werden, obwohl sie wirtschaftlich und<br />

technisch von Vorteil für den Auftraggeber gewesen<br />

wären.<br />

Vertreter öffentlicher Auftraggeber (Bund, Länder<br />

und Kommunen), der Bauwirtschaft und der IG<br />

Bau hatten im Herbst 2005 beschlossen, mit der<br />

Einführung eines so genannten Präqualifikationsverfahrens<br />

ein Zeichen zu setzen und Unternehmen<br />

wie Vergabestellen deutlich zu entlasten. Mussten<br />

doch bisher Bauunternehmen in Deutschland<br />

jährlich rund 1,2 Mio. Mal für jedes einzelne Vergabeverfahren<br />

die notwendigen Unterlagen für ihren<br />

Eignungsnachweis bzgl. Fachkunde, Zuverlässigkeit<br />

und Leistungsfähigkeit gem. § 8 VOB/A bei öffentlichen<br />

Auftraggebern vorlegen.<br />

Mit einer Präqualifikation wird die Zusammenstellung<br />

und Prüfung dieser Eignungsnachweise nun<br />

auf der Basis der in der VOB definierten Anforderungen,<br />

bis auf auftragsspezifische Nachweise,<br />

vorgelagert und auftragsunabhängig durchgeführt.<br />

Die Nutzung des Verfahrens ist für öffentliche Auftraggeber<br />

kostenlos. Die bundesweit einheitliche<br />

Präqualifikation erfolgt durch sechs vom Verein<br />

für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.<br />

beauftragte Präqualifizierungsstellen. Der Verein<br />

selber wurde unter der Federführung des BMVBS<br />

sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und<br />

Technologie (BMWi) 2005 gegründet. Außer dem<br />

BMVBS und BMWi sind Bundesländer, die kommunalen<br />

Spitzenverbände, Verbände aus Industrie, Gewerbe<br />

und Handwerk sowie die IG Bau Mitglieder<br />

des Vereins. Vor der Vereinsgründung erfolgte durch<br />

eine Arbeitsgruppe der späteren Vereinsmitglieder<br />

die Festlegung der konkreten Anforderungen an das<br />

Präqualifikationsverfahren in einer Leitlinie (Leitlinie<br />

des BMVBS für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens<br />

vom 25. April 2005, gültig in der<br />

jeweils aktuellen Fassung).<br />

527 Vergabestellen mit Zugangsberechtigung:<br />

Seit Ende Januar 2006 ist im Internet unter<br />

www.pq-verein.de die Liste der bereits präqualifizierten<br />

Bauunternehmen zu finden. Aktuell werden<br />

in der Liste 183 Unternehmen als präqualifiziert geführt<br />

(Stand 12.1.<strong>2007</strong>). Der Liste ist insbesondere<br />

zu entnehmen, in welchen Leistungsbereichen des<br />

Hochbaus, Tiefbaus, Ausbaus etc. die Unternehmen<br />

präqualifiziert sind. Die hinterlegten, von der Präqualifizierungsstelle<br />

überprüften Eignungsnachweise<br />

können jedoch nur von den Vergabestellen der<br />

öffentlichen Auftraggeber in einem besonders geschützten<br />

Bereich der PQ-Liste eingesehen werden.<br />

Sie erhalten dazu unentgeltlich vom Verein für<br />

die Präqualifikation von Bauunternehmen auf<br />

Antrag (Formular s. http://www.pq-verein.de/<br />

anlage1637binary) eine Zugangsberechtigung. Die<br />

in diesem Teil der PQ-Liste eingestellten (von Bauunternehmen<br />

eingereichten) Dokumente werden im<br />

Rahmen der Präqualifikation auftragsunabhängig<br />

von einer Präqualifizierungsstelle auf Vollständigkeit,<br />

Richtigkeit und Plausibilität entsprechend der<br />

Leitlinie des BMVBS geprüft. Sobald die Prüfung<br />

die Übereinstimmung mit allen Anforderungen der<br />

Leitlinie ergeben hat, wird von der Präqualifizierungsstelle<br />

die Eintragung in die PQ-Liste veranlasst.<br />

Die Gültigkeit der Präqualifikation ergibt sich<br />

dabei tagesaktuell aus dem Internetauszug. Jeweils<br />

rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einzelner Nachweise<br />

sorgt die Präqualifizierungsstelle für eine<br />

entsprechende Aktualisierung. Der PQ-Verein ist<br />

zudem bemüht, in bilateralen Gesprächen mit den<br />

für die Nachweise zuständigen Stellen zu erreichen,<br />

dass den PQ-Stellen bei Vorlage einer entsprechenden<br />

Vollmacht der Unternehmen das direkte und<br />

zeitnahe Abrufen der Nachweise auf elektronischem<br />

Wege ermöglicht wird; dies wird bei einzelnen<br />

Nachweisen bereits ab Januar <strong>2007</strong> der Fall sein.<br />

Präqualifizierte Bewerber um öffentliche Aufträge<br />

weisen mit ihren Angebotsschreiben darauf hin,<br />

dass sie in der bundesweit einheitlichen Liste unter<br />

einer anzugebenden Registriernummer präqualifiziert<br />

sind.<br />

Präqualifikation auch<br />

interessant für private Auftraggeber:<br />

Das Präqualifikationsverfahren wurde primär für<br />

den Eignungsnachweis von Bauunternehmen<br />

bei öffentlichen Auftraggebern eingerichtet. Jedoch<br />

interessieren sich zunehmend auch private<br />

Auftraggeber für diese Art der Qualifizierung von<br />

Bauunternehmen, die mit der Präqualifikation ihre<br />

Zuverlässigkeit sowohl gegenüber öffentlichen Auftraggebern<br />

als auch gegenüber privaten Auftraggebern<br />

mit einer Art »Gütesiegel« dokumentieren. In<br />

der Liste präqualifizierter Bauunternehmer können<br />

sich auch private Auftraggeber relativ einfach darüber<br />

informieren, welches Unternehmen über die<br />

erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit<br />

verfügt, bestimmte Bauleistungen<br />

auszuführen.<br />

Vertrauen durch<br />

rationalisierte und qualifizierte Prüfung:<br />

Mit der Präqualifikation wurde ein Instrument geschaffen,<br />

welches die Erbringung und Prüfung der<br />

erforderlichen Eignungsnachweise glaubwürdig,<br />

effizient, kostengünstig und unbürokratisch ermöglicht.<br />

Präqualifizierte Bauunternehmen werden<br />

nachhaltig durch den Wegfall der Einzelprüfung<br />

bei der Bewerbung um öffentliche Bauaufträge<br />

entlastet. Die Vergabestellen werden durch die<br />

Prüfung der Nachweise durch die Präqualifizierungsstellen<br />

entscheidend entlastet, da sie stets auf<br />

eine vollständige und qualifizierte Prüfung der Eignungsnachweise<br />

entsprechend § 8 VOB/A vertrauen<br />

können. Zudem können sie bei Bedarf die Prüfung<br />

dieser Eignungsnachweise in jedem Einzelfall<br />

ohne großen Aufwand belegen. Das System leistet<br />

zusätzlich einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung<br />

illegaler Praktiken auf dem Deutschen Baumarkt,<br />

indem die Anforderungen der Präqualifikation auch<br />

die eingesetzten Nachunternehmen erreichen. Präqualifizierte<br />

Unternehmen verpflichten sich nämlich,<br />

ebenfalls nur präqualifizierte Nachunternehmen<br />

oder Nachunternehmen, die die Kriterien der Präqualifikation<br />

erfüllen, einzusetzen.<br />

Es gibt kein vergleichbares System, welches öffentlichen<br />

wie privaten Auftraggebern eine derart hohe<br />

Zuverlässigkeit und Aussagekraft hinsichtlich der<br />

zur Verfügung gestellten Informationen bietet. Dies<br />

gilt insbesondere für die Unternehmerlisten, die<br />

nicht den Anforderungen der Eignungsprüfung nach<br />

der VOB entsprechen, bei denen insbesondere keine<br />

inhaltliche Prüfung der Eignungsnachweise erfolgt.<br />

Karl Heinz Güntzer

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