Stahlbau-Nachrichten 01/2007 - Verlagsgruppe Wiederspahn
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Recht <strong>Stahlbau</strong>-<strong>Nachrichten</strong><br />
Sachbeitrag<br />
Steigende Resonanz für die Präqualifikation<br />
Als auftragsunabhängige, vorgelagerte<br />
Eignungsprüfung von Bauunternehmen<br />
erfährt die Präqualifikation von Bauunternehmen<br />
eine zunehmende Akzeptanz bei<br />
öffentlichen Auftragnehmern und Bauunternehmen.<br />
Zahlreiche öffentliche Auftraggeber akzeptierten<br />
schon seit dem Einführungserlass des Bundesministeriums<br />
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
(BMVBS) vom 16.<strong>01</strong>.2006 die Präqualifikation und<br />
benötigen hinsichtlich der Eignung von präqualifizierten<br />
Bewerbern gem. § 8 VOB/A seither nicht<br />
mehr die Vorlage von Einzelnachweisen. Seit mit<br />
dem Inkrafttreten der neuen Vergabe- und Vertragsordnung<br />
für Bauleistungen (VOB) am 1.11.2006<br />
das Präqualifikationsverfahren bundesweit verbindlich<br />
für alle öffentlichen Auftraggeber eingeführt ist,<br />
erfährt die Präqualifikation von Bauunternehmen<br />
eine zunehmende Resonanz.<br />
Vergabestellen für öffentliche Aufträge wissen um<br />
den Aufwand, den die Prüfung der Eignung von<br />
Bewerbern oder Bietern bei jeder einzelnen Bewerbung<br />
oder jedem einzelnen Angebot für eine Vielzahl<br />
von Baumaßnahmen verursacht. Die Prüfung<br />
der Vollständigkeit und Aktualität aller Nachweise,<br />
z. B. der Bescheinigungen des Finanzamtes, der<br />
Sozialversicherungen, der Berufsgenossenschaften,<br />
des Gewerbezentralregisters etc., bindet Personal<br />
und erhebliche Kosten. Außerdem sind sowohl die<br />
häufig wiederkehrende Zusammenstellung der<br />
Nachweise als auch deren Prüfung fehleranfällig.<br />
Wegen fehlender Eignungsnachweise müssen<br />
Angebote oftmals als unvollständig zwingend ausgeschlossen<br />
werden, obwohl sie wirtschaftlich und<br />
technisch von Vorteil für den Auftraggeber gewesen<br />
wären.<br />
Vertreter öffentlicher Auftraggeber (Bund, Länder<br />
und Kommunen), der Bauwirtschaft und der IG<br />
Bau hatten im Herbst 2005 beschlossen, mit der<br />
Einführung eines so genannten Präqualifikationsverfahrens<br />
ein Zeichen zu setzen und Unternehmen<br />
wie Vergabestellen deutlich zu entlasten. Mussten<br />
doch bisher Bauunternehmen in Deutschland<br />
jährlich rund 1,2 Mio. Mal für jedes einzelne Vergabeverfahren<br />
die notwendigen Unterlagen für ihren<br />
Eignungsnachweis bzgl. Fachkunde, Zuverlässigkeit<br />
und Leistungsfähigkeit gem. § 8 VOB/A bei öffentlichen<br />
Auftraggebern vorlegen.<br />
Mit einer Präqualifikation wird die Zusammenstellung<br />
und Prüfung dieser Eignungsnachweise nun<br />
auf der Basis der in der VOB definierten Anforderungen,<br />
bis auf auftragsspezifische Nachweise,<br />
vorgelagert und auftragsunabhängig durchgeführt.<br />
Die Nutzung des Verfahrens ist für öffentliche Auftraggeber<br />
kostenlos. Die bundesweit einheitliche<br />
Präqualifikation erfolgt durch sechs vom Verein<br />
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.<br />
beauftragte Präqualifizierungsstellen. Der Verein<br />
selber wurde unter der Federführung des BMVBS<br />
sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und<br />
Technologie (BMWi) 2005 gegründet. Außer dem<br />
BMVBS und BMWi sind Bundesländer, die kommunalen<br />
Spitzenverbände, Verbände aus Industrie, Gewerbe<br />
und Handwerk sowie die IG Bau Mitglieder<br />
des Vereins. Vor der Vereinsgründung erfolgte durch<br />
eine Arbeitsgruppe der späteren Vereinsmitglieder<br />
die Festlegung der konkreten Anforderungen an das<br />
Präqualifikationsverfahren in einer Leitlinie (Leitlinie<br />
des BMVBS für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens<br />
vom 25. April 2005, gültig in der<br />
jeweils aktuellen Fassung).<br />
527 Vergabestellen mit Zugangsberechtigung:<br />
Seit Ende Januar 2006 ist im Internet unter<br />
www.pq-verein.de die Liste der bereits präqualifizierten<br />
Bauunternehmen zu finden. Aktuell werden<br />
in der Liste 183 Unternehmen als präqualifiziert geführt<br />
(Stand 12.1.<strong>2007</strong>). Der Liste ist insbesondere<br />
zu entnehmen, in welchen Leistungsbereichen des<br />
Hochbaus, Tiefbaus, Ausbaus etc. die Unternehmen<br />
präqualifiziert sind. Die hinterlegten, von der Präqualifizierungsstelle<br />
überprüften Eignungsnachweise<br />
können jedoch nur von den Vergabestellen der<br />
öffentlichen Auftraggeber in einem besonders geschützten<br />
Bereich der PQ-Liste eingesehen werden.<br />
Sie erhalten dazu unentgeltlich vom Verein für<br />
die Präqualifikation von Bauunternehmen auf<br />
Antrag (Formular s. http://www.pq-verein.de/<br />
anlage1637binary) eine Zugangsberechtigung. Die<br />
in diesem Teil der PQ-Liste eingestellten (von Bauunternehmen<br />
eingereichten) Dokumente werden im<br />
Rahmen der Präqualifikation auftragsunabhängig<br />
von einer Präqualifizierungsstelle auf Vollständigkeit,<br />
Richtigkeit und Plausibilität entsprechend der<br />
Leitlinie des BMVBS geprüft. Sobald die Prüfung<br />
die Übereinstimmung mit allen Anforderungen der<br />
Leitlinie ergeben hat, wird von der Präqualifizierungsstelle<br />
die Eintragung in die PQ-Liste veranlasst.<br />
Die Gültigkeit der Präqualifikation ergibt sich<br />
dabei tagesaktuell aus dem Internetauszug. Jeweils<br />
rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einzelner Nachweise<br />
sorgt die Präqualifizierungsstelle für eine<br />
entsprechende Aktualisierung. Der PQ-Verein ist<br />
zudem bemüht, in bilateralen Gesprächen mit den<br />
für die Nachweise zuständigen Stellen zu erreichen,<br />
dass den PQ-Stellen bei Vorlage einer entsprechenden<br />
Vollmacht der Unternehmen das direkte und<br />
zeitnahe Abrufen der Nachweise auf elektronischem<br />
Wege ermöglicht wird; dies wird bei einzelnen<br />
Nachweisen bereits ab Januar <strong>2007</strong> der Fall sein.<br />
Präqualifizierte Bewerber um öffentliche Aufträge<br />
weisen mit ihren Angebotsschreiben darauf hin,<br />
dass sie in der bundesweit einheitlichen Liste unter<br />
einer anzugebenden Registriernummer präqualifiziert<br />
sind.<br />
Präqualifikation auch<br />
interessant für private Auftraggeber:<br />
Das Präqualifikationsverfahren wurde primär für<br />
den Eignungsnachweis von Bauunternehmen<br />
bei öffentlichen Auftraggebern eingerichtet. Jedoch<br />
interessieren sich zunehmend auch private<br />
Auftraggeber für diese Art der Qualifizierung von<br />
Bauunternehmen, die mit der Präqualifikation ihre<br />
Zuverlässigkeit sowohl gegenüber öffentlichen Auftraggebern<br />
als auch gegenüber privaten Auftraggebern<br />
mit einer Art »Gütesiegel« dokumentieren. In<br />
der Liste präqualifizierter Bauunternehmer können<br />
sich auch private Auftraggeber relativ einfach darüber<br />
informieren, welches Unternehmen über die<br />
erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit<br />
verfügt, bestimmte Bauleistungen<br />
auszuführen.<br />
Vertrauen durch<br />
rationalisierte und qualifizierte Prüfung:<br />
Mit der Präqualifikation wurde ein Instrument geschaffen,<br />
welches die Erbringung und Prüfung der<br />
erforderlichen Eignungsnachweise glaubwürdig,<br />
effizient, kostengünstig und unbürokratisch ermöglicht.<br />
Präqualifizierte Bauunternehmen werden<br />
nachhaltig durch den Wegfall der Einzelprüfung<br />
bei der Bewerbung um öffentliche Bauaufträge<br />
entlastet. Die Vergabestellen werden durch die<br />
Prüfung der Nachweise durch die Präqualifizierungsstellen<br />
entscheidend entlastet, da sie stets auf<br />
eine vollständige und qualifizierte Prüfung der Eignungsnachweise<br />
entsprechend § 8 VOB/A vertrauen<br />
können. Zudem können sie bei Bedarf die Prüfung<br />
dieser Eignungsnachweise in jedem Einzelfall<br />
ohne großen Aufwand belegen. Das System leistet<br />
zusätzlich einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung<br />
illegaler Praktiken auf dem Deutschen Baumarkt,<br />
indem die Anforderungen der Präqualifikation auch<br />
die eingesetzten Nachunternehmen erreichen. Präqualifizierte<br />
Unternehmen verpflichten sich nämlich,<br />
ebenfalls nur präqualifizierte Nachunternehmen<br />
oder Nachunternehmen, die die Kriterien der Präqualifikation<br />
erfüllen, einzusetzen.<br />
Es gibt kein vergleichbares System, welches öffentlichen<br />
wie privaten Auftraggebern eine derart hohe<br />
Zuverlässigkeit und Aussagekraft hinsichtlich der<br />
zur Verfügung gestellten Informationen bietet. Dies<br />
gilt insbesondere für die Unternehmerlisten, die<br />
nicht den Anforderungen der Eignungsprüfung nach<br />
der VOB entsprechen, bei denen insbesondere keine<br />
inhaltliche Prüfung der Eignungsnachweise erfolgt.<br />
Karl Heinz Güntzer