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115 / 1 - VICO Wissenschaftliches Antiquariat und Verlag OHG

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� II<br />

47 Justus Henning BÖHMER, Das zivilrechtliche<br />

Werk des bedeutenden Rechtsprofessors<br />

an der preußischen Universität der<br />

Aufklärung zu Halle in Originaldrucken. 175<br />

Titel in 50 Bänden. Preis <strong>und</strong> detaillierte Titelübersicht<br />

auf Anfrage<br />

Justus Henning BÖHMER (1674-1749)<br />

Die Universität Halle stand nach ihrer Gründung<br />

im Zeichen der beiden großen Juristen<br />

Samuel STRYK <strong>und</strong> Christian THOMASIUS.<br />

Beide waren in ihrer Wissenschaftsauffassung<br />

wie in ihrem Charakter durchaus verschieden,<br />

fanden aber einen Weg, ein gemeinsames Ziel<br />

zu verfolgen, was vor allem für das Studentenleben,<br />

das sich gerne in Streitereien messen<br />

wollte, befriedend wirkte. Die gemeinsame<br />

Gr<strong>und</strong>lage war das Ius Romanum, bei Stryk<br />

gr<strong>und</strong>legend, bei Thomasius mit sehr kritischen<br />

Distanzierungen. In den Vorlesungen<br />

wurden zunächst fremde Lehrbücher benutzt,<br />

Lauterbach etwa oder das dreibändige Werk<br />

des holländischen Juristen Ulrich Huber. Mit<br />

Hugo Grotius <strong>und</strong> Samuel Pufendorf zog das<br />

Naturrecht in die Hörsäle zu Halle ein. Thomasius<br />

nahm bereitwillig diese Ideen auf <strong>und</strong><br />

suchte sie weiterzuentwickeln, wie sein Werk<br />

Institutiones Iurisprudentiae divinae (vgl. Angebots-Nr.<br />

41) beweist. Auch im Vorlesungsstil<br />

waren Stryk <strong>und</strong> Thomasius verschieden. Stryk<br />

blieb bei der lateinische Sprache, Thomasius<br />

trug mehr <strong>und</strong> mehr in deutscher Sprache vor.<br />

Stryk kam mit einem vorbereiteten Manuskript<br />

in den Hörsaal, das Diktieren sollte den Studenten<br />

auch in Form von Mitschriften ihr Lernen<br />

unterstützen. Schließlich gab er seinen großen,<br />

epochemachenden Kommentar heraus,<br />

der die gesamten Digesten im Sinne des usus<br />

modernus pandectarum (vgl. Angebots-Nr. 40)<br />

erläuterte. Thomasius dagegen diktierte nur<br />

wenige Sätze <strong>und</strong> trug seine Vorlesung frei vor.<br />

Dementsprechend groß waren die vorlesungsbegleitende<br />

Publikationen von Thomasius.<br />

In dieser Blütezeit der Hallensischen Universität<br />

übernahm Justus Henning Böhmer<br />

ein Professorenamt ab 1701 <strong>und</strong> erklomm stetig,<br />

aber nachhaltig die Karriereleiter in Halle,<br />

bis er schließlich 1743 erster Ordinarius der juristischen<br />

Fakultät <strong>und</strong> zum Kanzler des Herzogtums<br />

Magdeburg ernannt wurde. Böhmer<br />

führte das Werk von Samuel STRYK weiter <strong>und</strong><br />

entwickelte den usus modernus pandectarum<br />

weiter sowohl im Zivilrecht wie im Kirchenrecht,<br />

das in den Werken von Böhmer auch viel<br />

Zivilrecht enthielt. Schon der Titel kündet die Richtung 1713 an: Ius ecclesiasticum Protestantium<br />

usum modernum iuris canonici iuxta seriem libri primi decretalium ostendens.<br />

Sein Digestenlehrbuch ist das beste im 18. Jahrh<strong>und</strong>ert (Stintzing). Seine Dissertationen<br />

sind ebenso wichtig für eine Reihe von Fragen vor allem im Zivilrecht (Schubert-Fikentscher).<br />

Seine Rechtsgutachten, publiziert in seinen „Consultationes et Decisiones“ <strong>und</strong><br />

„Exercitationes ad Pandectas“ ( beide Titel von seinen Söhnen herausgegeben) zeigen<br />

den auch in der Rechtspraxis bienenfleißigen Mann, dessen Schaffenskraft unerschöpflich<br />

schien. Zwei seiner Söhne wurden ebenfalls Professoren: der älteste, Johann Samuel<br />

Friedrich, Kriminalist, seit 1726 in Halle <strong>und</strong> ab 1750 in Frankfurt an der Oder, der jüngere<br />

<strong>und</strong> vielleicht bekanntere Georg Ludwig war ab 1740 Professor für römisches Recht <strong>und</strong><br />

Kirchenrecht in Göttingen. Der Glanz von Halle <strong>und</strong> der weit über die Landesgrenzen hinaus<br />

reichende Ruf von Justus Henning Böhmer sorgten für ständige Versuche des Abwerbens:<br />

die Universitäten Bern, Kiel, Helmstedt, Tübingen <strong>und</strong> Wittenberg warteten vergeblich<br />

auf eine Zusage Böhmers. 1726 sollte er sogar Reichshofrat in Wien werden. Böhmer<br />

war bodenständig, still, fleißig <strong>und</strong> gediegen; eine glanzvolle Karriere im Äußeren<br />

war ihm fremd, er wirkte in Schriften <strong>und</strong> Vorlesungen: „ Aufgr<strong>und</strong> des rechtshistorischen<br />

Niveaus seiner Werke war Böhmer vielleicht der bedeutendste deutsche Rechtsgelehrte des<br />

18. Jahrh<strong>und</strong>erts.” (Peter Landau)

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