115 / 1 - VICO Wissenschaftliches Antiquariat und Verlag OHG
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Das Königreich Westfalen war eine napoleonische Gründung durch<br />
ein Dekret vom 18. August 1807, zu dessen Herrscher er als König von<br />
Westfalen seinen Bruder Jerome einsetzte. Ohne Änderungen wurde<br />
der Code Napoléon am 1. Januar 1808 eingeführt. De facto hatte nur<br />
der französische Text Gesetzeskraft, allerdings nahm die deutsche<br />
Übersetzung gesetzesgleiche Bedeutung ein.<br />
52 ÖSTERREICH - Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch für<br />
die gesammten deutschen Erbländer der Österreichischen Monarchie.<br />
I. Theil (...III.Theil) Alphabetisches Register über den Inhalt der<br />
drey Theile. Wien, Aus der k. k. Hof- <strong>und</strong> Staatsdruckerei, 1811. Oktav.<br />
(I:) XV, 110 S.; (II:) 395 S.; (III:) 56 S.; (Register:) Ttlbl., CLXXVI S.<br />
Gesetzbuch angereichert mit handschriftlichen Anmerkungen. Drei Teile in<br />
drei zeitgenössischen Halbleinenbänden. Erste Ausgabe der österreichischen<br />
Kodifikation, vermutlich späterer Druck. 750,--<br />
IX. Historische Rechtsschule:<br />
Beginn des Zivilrechts in Deutschland <strong>und</strong> das BGB<br />
Die Wissenschaft im 19. Jahrh<strong>und</strong>ert ist<br />
die Visitenkarte, die in der ganzen Welt<br />
als der Inbegriff der deutschen Gelehrsamkeit<br />
auch heute noch vorgef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> mit deren<br />
Hilfe Gespräche geführt <strong>und</strong> Eindruck<br />
hinterlassen werden kann. Savigny <strong>und</strong><br />
die führenden Mitglieder der historischen<br />
Rechtsschule sind auch heute<br />
weltweit bekannt. Selbst aufstrebende<br />
Länder wie China oder Brasilien suchen<br />
in ihrer Orientierung des vorhandenen<br />
<strong>und</strong> des gewordenen globalen Rechts<br />
nach den Persönlichkleiten, mit deren Hilfe <strong>und</strong> durch<br />
deren Studium Einblicke gewonnen werden können.<br />
Selbst im fernen Peru ist in einem Lehrbuch des Internationalen<br />
Privatrechts Ende des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts Savigny<br />
rezipiert worden.<br />
In der Tat hat das 19. Jahrh<strong>und</strong>ert eine Fülle<br />
von eindrucksvollen Lehrbüchern zum Pandektenrecht<br />
hervorgebracht. Savigny entfesselte mit der historischen<br />
Schule geistige Kräfte, die nunmehr in der<br />
Lage waren, Außergewöhnliches zu leisten: „Denn<br />
bei der Produktivität ihrer Methode, der allgemeinen<br />
Leistungshöhe der Wissenschaft <strong>und</strong> ihrem unermesslichen<br />
Arbeitsfeld konnten auch Fachleute von begrenzter geistiger<br />
Kraft Vorzügliches, Hochbegabte Außerordentliches<br />
leisten“, so Wieacker über diese ungeheuer kreative<br />
Epoche. Zu keiner Zeit wurde weltweit so intensiv die<br />
deutsche Sprache benutzt, zu keiner Zeit hielten sich<br />
mehr Studenten <strong>und</strong> auch Professoren in Deutschland<br />
auf. Selbst vom spröden Schweden kam die K<strong>und</strong>e, eine<br />
Studienreise nach Deutschland hätte in ihrem Land<br />
die gleiche Bedeutung wie es für die Deutschen eine<br />
Reise nach Italien <strong>und</strong> Rom habe. Jena, später Berlin,<br />
aber auch Heidelberg waren ersehnte Reisestationen.<br />
Diese Pilgerstätten deutscher Rechtsgelehrsamkeit<br />
mit ihren bew<strong>und</strong>erten <strong>und</strong> auch eindrucksvollen<br />
Rechtsgelehrten glänzen auch hier mit Erstausgaben <strong>und</strong><br />
Die wichtigste Kodifikation nach dem Allgemeinen Preußischen Landrecht<br />
<strong>und</strong> dem Code Napoléon war das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch<br />
von Österreich.<br />
Die Zivilrechtskodifikation von Österreich war das gesetzgeberische<br />
Werk des großen österreichischen Juristen Franz von ZEILLER (1753-<br />
1828). Zeiller, der an der Universität Wien im Jahre 1783 der Lehrstuhlnachfolger<br />
des Naturrechtlers Martini wurde, war besonders von Immanuel<br />
Kant beeinflußt. Die systematische Ordnung des ABGB von<br />
1811 läßt zudem den Einfluß des großen preußischen Rechtsphilosophen<br />
Christian Wolff erkennen.<br />
Die Kodifikation ist in drei Bücher unterteilt, die in 1.502 Paragraphen<br />
aufgeschlüsselt sind:<br />
1: Von dem Personenrechte<br />
2: Von dem Sachenrechte<br />
3: Von den gemeinschaftlichen Bestimmungen der Personen- <strong>und</strong> Sachenrechte.<br />
der jeweils letzten Auflage. Natürlich Friedrich Carl von<br />
Savigny, dem genialischen Begründer der historischen<br />
Rechtsschule. Mit Thibaut fing die Pandektenrechtswi<br />
ssenschaft an, er verfasste das erste Pandektenlehrbuch<br />
nach eigenem System. Und er bildete in Heidelberg ein<br />
nicht gleichgewichtiges, aber doch ein beachtenswertes<br />
Gegengewicht zu Berlin, zu Savigny <strong>und</strong> zu seiner<br />
Rechtsschule. Vangerow wurde sein Nachfolger <strong>und</strong><br />
erlangte eigene Berühmtheit durch seine Pandektenvorlesungen,<br />
die bedeutendsten ihrer Zeit <strong>und</strong> ein Magnet<br />
für Studentengenerationen.<br />
Über allen thronte Windscheid,<br />
der das gewaltigste<br />
juristische Lehrbuch<br />
deutscher Zunge überhaupt<br />
verfasst hat. Windscheid erlangte<br />
auch deshalb besondere Bedeutung, weil er die Pandektenrechtswissenschaft<br />
zum BGB führte, so dass<br />
man das geflügelte Wort der Juristen, der Erste Entwurf<br />
des BGB sei ein in Paragraphen gegossenes<br />
Windscheidsches Lehrbuch auch rückwärts verstehen<br />
kann. Windscheid führte sein Lehrbuch an eine Kodifikation<br />
heran; an Gerichten wurde sein Lehrbuch<br />
bereits wie ein Gesetzbuch benutzt. Die extrem seltene<br />
Erste Auflage seines Lehrbuches ist vollständig nur,<br />
wenn man die zweite Auflage teilweise heranzieht,<br />
denn Windscheid veröffentlichte den dritten Band<br />
erst, als die ersten beiden Bände bereits in der zweiten<br />
Auflage erschienen waren. Danach folgte sogleich<br />
die dritte Auflage. Ein ganzes Gelehrtenleben widmete<br />
Windscheid seinem Lehrbuch <strong>und</strong> dem im Entstehen<br />
begriffenen BGB.<br />
Dazwischen fügt sich Arnold Heise<br />
fast bescheiden ein. Gleichwohl hat<br />
Heise das Pandektensystem geschaffen,<br />
damit auch das BGB-System <strong>und</strong><br />
ein Buch von unschätzbarem Wert ver-<br />
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