115 / 1 - VICO Wissenschaftliches Antiquariat und Verlag OHG
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Band seines auf drei Bände angelegten Pandektenlehrbuches<br />
im Jahre 1862. Der zweite<br />
Band folgte in den Jahren 1862-63. Der dritte<br />
Band erschien erst im Jahre 1870, weil die<br />
Ausarbeitung unterbrochen war durch die<br />
zweite Auflage des Band 1 (1867) <strong>und</strong> des<br />
Band 2 (1868): "Nachdem der zweite Band<br />
dieses Lehrbuchs, das Obligationenrecht<br />
<strong>und</strong> das Familienrecht enthaltend, in den<br />
Jahren 1865 <strong>und</strong> 1866 erschienen ist, sehe<br />
ich mich genötigt, ehe ich an die Ausarbeitung<br />
des dritten gehen kann, eine neue Auflage<br />
der beiden ersten Bände zu besorgen,<br />
von welcher ich hiermit dem Publikum den<br />
ersten übergebe, Diese Auflage ist keine<br />
umgearbeitete, aber ich darf sie eine verbesserte<br />
nennen... Die Besorgung des ersten<br />
Bandes dieser neuen Auflage hat mich<br />
bei angestrengter Arbeit ein ganzes Jahr in<br />
Anspruch genommen; ich darf nich hoffen,<br />
daß der zweite Band in geringerer Zeit wird<br />
vollendet werden können. So ist es mir unmöglich,<br />
das Erscheinen des dritten Bandes<br />
für eine frühere Zeit, als für das Jahr 1869, in<br />
Aussicht zu stellen..."<br />
Sein Pandektenlehrbuch ist jedoch das bedeutendste<br />
Zivilrechtslehrbuch, das je ein<br />
deutscher Rechtsgelehrter geschrieben hat.<br />
Kein anderes Lehrbuch hat so intensiv <strong>und</strong><br />
beinahe so absolut die deutsche Rechtswissenschaft<br />
beherrscht wie das von Windscheid.<br />
Die Bedeutung <strong>und</strong> das Ansehen seines<br />
Lehrbuches waren umfassend, sowohl<br />
die Rechtslehre, der Rechtsunterricht sowie<br />
auch die Rechtspraxis orientierten sich bis<br />
zum BGB an Windscheid.<br />
60-2 WINDSCHEID, Bernhard, Lehrbuch<br />
des Pandektenrechts. Siebente durchgesehene<br />
<strong>und</strong> vermehrte Auflage. Frankfurt am<br />
Main, Literarische Anstalt Rütten & Loening,<br />
1891. Oktav. (I) XVI, 763 S.; (II) X, 846 S.; (III)<br />
VII, 487 S. 3 sehr schöne, zeitgenössische Halblederbände<br />
mit Rückenvergoldung, Lederecken<br />
<strong>und</strong> Buntpapierüberzug auf den Buchdeckeln.<br />
Letzte von Windscheid selbst überarbeitete<br />
Auflage! 1.200,--<br />
Windscheid studierte bei Savigny in Berlin<br />
<strong>und</strong> wechselte dann nach Bonn. Dort<br />
wurde er 1838 promoviert <strong>und</strong> habilitierte<br />
sich zwei Jahre später. 1847 erfolgte die Ernennung<br />
zum Extraordinarius. Im gleichen<br />
Jahr nahm er einen Ruf als Ordinarius für<br />
römisches Recht in Berlin an, wechselte 1852<br />
nach Greifswald, 1857 nach München, 1871<br />
als Nachfolger von Vangerow nach Heidelberg<br />
<strong>und</strong> schließlich 1874 nach Leipzig. 1880<br />
unterbrach Windscheid seine Lehrtätigkeit,<br />
weil er in die Kommission zur Ausarbeitung<br />
eines deutschen BGB berufen war. Diese Tätigkeit,<br />
in der Windscheid größten Einfluss<br />
auf die Kommission ausübte, veranlaßte ihn,<br />
einen Ruf nach Berlin abzulehnen. Schließlich<br />
starb er am 26. Oktober 1892 in Leipzig.<br />
61-1 SOHM, Rudolph (1841-1917), Institutionen<br />
des Römischen Rechts. Erste Auflage.<br />
Leipzig, Duncker & Humblot, 1884. 8vo.<br />
XIV, 390 S. Zeitgenössischer Pappband.<br />
450,--<br />
Sohm absolvierte das Studium der Rechte<br />
in Rostock, Heidelberg <strong>und</strong> Berlin, promovierte<br />
1864 in Rostock, habilitierte 1866 in<br />
Göttingen <strong>und</strong> wurde 1870 Ordinarius an<br />
der Universität Freiburg im Breisgau. 1872<br />
in Strassburg <strong>und</strong> 1887 Leipzig waren seine<br />
nächsten Stationen als Ordinarius. Im Jahre<br />
1890 wurde Sohm Mitglied der Zweiten<br />
Kommission für das BGB.<br />
Sohm verfasste ein Institutionenlehrbuch,<br />
das gewissermassen ein literarisches Ereignis<br />
war. Nicht nur der geistreiche Inhalt be-<br />
sticht, sondern die ungewöhnliche Sprachbeherrschung<br />
von Sohm liess dieses Werk<br />
zum bedeutendsten Instituionenlehrbuch<br />
überhaupt werden.<br />
61-2 SOHM, Rudolph, Institutionen. Ein<br />
Lehrbuch der Geschichte <strong>und</strong> des Systems<br />
des Römischen Privatrechts. Siebente, erweiterte<br />
Auflage der "Institutionen des Römischen<br />
Rechts". Leipzig, <strong>Verlag</strong> von Duncker & Humblot,<br />
1898. Oktav. XVI, 563 S. Zeitgenössischer<br />
Halblederband mit schönem Papierüberzug auf<br />
den Buchdeckeln <strong>und</strong> Lederecken. 250,--<br />
61-3 SOHM, Rudolph, Institutionen.<br />
Geschichte <strong>und</strong> System des Römischen Privatrechts.<br />
17. Auflage bearbeitet von Ludwig<br />
Mitteis. Herausgegeben von Lepold Wenger.<br />
München & Leipzig, <strong>Verlag</strong> von Duncker &<br />
Humblot, 1926. Oktav. X, 756 S. Zeitgenössischer,<br />
roter Original-Leinenband. Letzte Auflage<br />
<strong>und</strong> erster Druck der letzten Auflage!! 120,--<br />
62 TUHR, Andreas von (1864-1925),<br />
Der Allgemeiner Teil des Deutschen Bürgerlichen<br />
Rechts. Leipzig, Duncker & Humblot,<br />
1910. Oktav. (I: 1910) XX, 627 S.; (II,1:<br />
1914) XV, 636 S.; (II,2: 1918) XIV, 652 S. Drei<br />
zeitgemäße Halblederbände. 750,--<br />
Andreas von Tuhr, einer der bedeutendsten<br />
Zivilrechtslehrer aus der Anfangszeit<br />
des BGB <strong>und</strong> noch ganz in der Tradition der<br />
Pandektistik stehend, verfasste das bedeutendste,<br />
beste <strong>und</strong> auch heute noch aktuelle<br />
Werk zum Allgemeinen Teil des BGB.<br />
Tuhr studierte in Heidelberg, Leipzig (bei<br />
Windscheid) <strong>und</strong> Strassburg <strong>und</strong> bekleidete<br />
in der Folgezeit Lehrstühle in Basel (ab<br />
1891), Strassburg (1898) <strong>und</strong> schließlich Zürich<br />
(ab 1918).<br />
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