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115 / 1 - VICO Wissenschaftliches Antiquariat und Verlag OHG

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Band seines auf drei Bände angelegten Pandektenlehrbuches<br />

im Jahre 1862. Der zweite<br />

Band folgte in den Jahren 1862-63. Der dritte<br />

Band erschien erst im Jahre 1870, weil die<br />

Ausarbeitung unterbrochen war durch die<br />

zweite Auflage des Band 1 (1867) <strong>und</strong> des<br />

Band 2 (1868): "Nachdem der zweite Band<br />

dieses Lehrbuchs, das Obligationenrecht<br />

<strong>und</strong> das Familienrecht enthaltend, in den<br />

Jahren 1865 <strong>und</strong> 1866 erschienen ist, sehe<br />

ich mich genötigt, ehe ich an die Ausarbeitung<br />

des dritten gehen kann, eine neue Auflage<br />

der beiden ersten Bände zu besorgen,<br />

von welcher ich hiermit dem Publikum den<br />

ersten übergebe, Diese Auflage ist keine<br />

umgearbeitete, aber ich darf sie eine verbesserte<br />

nennen... Die Besorgung des ersten<br />

Bandes dieser neuen Auflage hat mich<br />

bei angestrengter Arbeit ein ganzes Jahr in<br />

Anspruch genommen; ich darf nich hoffen,<br />

daß der zweite Band in geringerer Zeit wird<br />

vollendet werden können. So ist es mir unmöglich,<br />

das Erscheinen des dritten Bandes<br />

für eine frühere Zeit, als für das Jahr 1869, in<br />

Aussicht zu stellen..."<br />

Sein Pandektenlehrbuch ist jedoch das bedeutendste<br />

Zivilrechtslehrbuch, das je ein<br />

deutscher Rechtsgelehrter geschrieben hat.<br />

Kein anderes Lehrbuch hat so intensiv <strong>und</strong><br />

beinahe so absolut die deutsche Rechtswissenschaft<br />

beherrscht wie das von Windscheid.<br />

Die Bedeutung <strong>und</strong> das Ansehen seines<br />

Lehrbuches waren umfassend, sowohl<br />

die Rechtslehre, der Rechtsunterricht sowie<br />

auch die Rechtspraxis orientierten sich bis<br />

zum BGB an Windscheid.<br />

60-2 WINDSCHEID, Bernhard, Lehrbuch<br />

des Pandektenrechts. Siebente durchgesehene<br />

<strong>und</strong> vermehrte Auflage. Frankfurt am<br />

Main, Literarische Anstalt Rütten & Loening,<br />

1891. Oktav. (I) XVI, 763 S.; (II) X, 846 S.; (III)<br />

VII, 487 S. 3 sehr schöne, zeitgenössische Halblederbände<br />

mit Rückenvergoldung, Lederecken<br />

<strong>und</strong> Buntpapierüberzug auf den Buchdeckeln.<br />

Letzte von Windscheid selbst überarbeitete<br />

Auflage! 1.200,--<br />

Windscheid studierte bei Savigny in Berlin<br />

<strong>und</strong> wechselte dann nach Bonn. Dort<br />

wurde er 1838 promoviert <strong>und</strong> habilitierte<br />

sich zwei Jahre später. 1847 erfolgte die Ernennung<br />

zum Extraordinarius. Im gleichen<br />

Jahr nahm er einen Ruf als Ordinarius für<br />

römisches Recht in Berlin an, wechselte 1852<br />

nach Greifswald, 1857 nach München, 1871<br />

als Nachfolger von Vangerow nach Heidelberg<br />

<strong>und</strong> schließlich 1874 nach Leipzig. 1880<br />

unterbrach Windscheid seine Lehrtätigkeit,<br />

weil er in die Kommission zur Ausarbeitung<br />

eines deutschen BGB berufen war. Diese Tätigkeit,<br />

in der Windscheid größten Einfluss<br />

auf die Kommission ausübte, veranlaßte ihn,<br />

einen Ruf nach Berlin abzulehnen. Schließlich<br />

starb er am 26. Oktober 1892 in Leipzig.<br />

61-1 SOHM, Rudolph (1841-1917), Institutionen<br />

des Römischen Rechts. Erste Auflage.<br />

Leipzig, Duncker & Humblot, 1884. 8vo.<br />

XIV, 390 S. Zeitgenössischer Pappband.<br />

450,--<br />

Sohm absolvierte das Studium der Rechte<br />

in Rostock, Heidelberg <strong>und</strong> Berlin, promovierte<br />

1864 in Rostock, habilitierte 1866 in<br />

Göttingen <strong>und</strong> wurde 1870 Ordinarius an<br />

der Universität Freiburg im Breisgau. 1872<br />

in Strassburg <strong>und</strong> 1887 Leipzig waren seine<br />

nächsten Stationen als Ordinarius. Im Jahre<br />

1890 wurde Sohm Mitglied der Zweiten<br />

Kommission für das BGB.<br />

Sohm verfasste ein Institutionenlehrbuch,<br />

das gewissermassen ein literarisches Ereignis<br />

war. Nicht nur der geistreiche Inhalt be-<br />

sticht, sondern die ungewöhnliche Sprachbeherrschung<br />

von Sohm liess dieses Werk<br />

zum bedeutendsten Instituionenlehrbuch<br />

überhaupt werden.<br />

61-2 SOHM, Rudolph, Institutionen. Ein<br />

Lehrbuch der Geschichte <strong>und</strong> des Systems<br />

des Römischen Privatrechts. Siebente, erweiterte<br />

Auflage der "Institutionen des Römischen<br />

Rechts". Leipzig, <strong>Verlag</strong> von Duncker & Humblot,<br />

1898. Oktav. XVI, 563 S. Zeitgenössischer<br />

Halblederband mit schönem Papierüberzug auf<br />

den Buchdeckeln <strong>und</strong> Lederecken. 250,--<br />

61-3 SOHM, Rudolph, Institutionen.<br />

Geschichte <strong>und</strong> System des Römischen Privatrechts.<br />

17. Auflage bearbeitet von Ludwig<br />

Mitteis. Herausgegeben von Lepold Wenger.<br />

München & Leipzig, <strong>Verlag</strong> von Duncker &<br />

Humblot, 1926. Oktav. X, 756 S. Zeitgenössischer,<br />

roter Original-Leinenband. Letzte Auflage<br />

<strong>und</strong> erster Druck der letzten Auflage!! 120,--<br />

62 TUHR, Andreas von (1864-1925),<br />

Der Allgemeiner Teil des Deutschen Bürgerlichen<br />

Rechts. Leipzig, Duncker & Humblot,<br />

1910. Oktav. (I: 1910) XX, 627 S.; (II,1:<br />

1914) XV, 636 S.; (II,2: 1918) XIV, 652 S. Drei<br />

zeitgemäße Halblederbände. 750,--<br />

Andreas von Tuhr, einer der bedeutendsten<br />

Zivilrechtslehrer aus der Anfangszeit<br />

des BGB <strong>und</strong> noch ganz in der Tradition der<br />

Pandektistik stehend, verfasste das bedeutendste,<br />

beste <strong>und</strong> auch heute noch aktuelle<br />

Werk zum Allgemeinen Teil des BGB.<br />

Tuhr studierte in Heidelberg, Leipzig (bei<br />

Windscheid) <strong>und</strong> Strassburg <strong>und</strong> bekleidete<br />

in der Folgezeit Lehrstühle in Basel (ab<br />

1891), Strassburg (1898) <strong>und</strong> schließlich Zürich<br />

(ab 1918).<br />

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