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115 / 1 - VICO Wissenschaftliches Antiquariat und Verlag OHG

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� 24<br />

T<br />

homasius, schillernde Juristengestalt<br />

an der neugegründeten preußischen<br />

Universität der Aufklärung in Halle,<br />

kritisierte die Anwendung des Ius Romanum,<br />

bisweilen wetterte er dagegen. Christian Thomasius<br />

forderte sogar, dass der Rechtsunterricht nicht<br />

auf dem Corpus iuris civilis aufgebaut werden sollte,<br />

sondern man solle für die Ausbildung der Juristen<br />

den Sachsenspiegel heranziehen. Sein wichtigster<br />

Schüler Ludovici vollzog den Auftrag seines Lehrers<br />

<strong>und</strong> Meisters, <strong>und</strong> gab den Sachsenspiegel heraus,<br />

ein denkwürdiges Dokument. Das deutsche<br />

Recht erhielt nicht den von Thomasius geforderten<br />

Stellenwert, aber es war enromer Auftrieb zu verzeichnen,<br />

<strong>und</strong> das Deutsche Recht etablierte sich<br />

gar als eigenständige deutsche Rechtswissenschaft.<br />

Erste systematische Lehrbücher erschienen wie das<br />

Gründungswerk von Johann Gottlieb Heineccius,<br />

eine deutsche Fachsprache entwickelte<br />

sich, Schottelius war Teil dieser Entwicklung.<br />

Und schließlich griff auch<br />

die historische Rechtsschule auf den<br />

germanistischen Zweig zurück.<br />

Das Corpus iuris civilis blieb die<br />

Gr<strong>und</strong>lage allen Rechtsdenkens. In<br />

dieser Zeit, wir sprechen über einen<br />

Zeitraum von fast 300 Jahren, herrschten<br />

drei Ausgaben: die Littera Gothofrediana,<br />

eine kommentierte Ausgabe des<br />

Corpus, verfasst von Dionysius Gothofredus,<br />

einem Calvinisten, der aus<br />

Glaubensgründen in Heidelberg lehrte. Für die<br />

reine Textausgabe, also ein Werk für Theorie <strong>und</strong><br />

Praxis zugleich, sorgte Freiesleben. Und schließlich<br />

stellten die beiden Göttinger Rechtsprofessoren<br />

Gebauer <strong>und</strong> Spangenberg die Summe aller<br />

Erkenntnisse seit der frühen Neuzeit in ihrer berühmten<br />

Ausgabe zu Göttingen zusammen, eine<br />

kritische Edition des Corpus iuris civilis.<br />

Das Zeitalter der Aufklärung, Halle<br />

sah sich diesem Vernunftgedanken<br />

verpflichtet, brachte auch juristische<br />

Werke hervor, der man in der Rechtsgeschichte als<br />

34 CORPUS JURIS CIVILIS ROMANI - in quo Institutiones,<br />

Digesta ad Codicem Florentinum emendata, Codex &<br />

Novellae nec non Justiniani Edicta, Editio novissima, pluribus notis<br />

auctior & de novo revisa. Antwerpen, Apud Joannem Baptistam Verdussen,<br />

1726. Groß-Folio. Titelblatt mit Druckersignet in Rot-Schwarz-<br />

Druck, (1) 64, 1032 S.; (2) Titelblatt mit Druckersignet, 512, 312, 112<br />

S. 2 schöne, zeitgenössische Lederbände mit reicher Rückenvergoldung<br />

auf sieben Bünden geheftet, mit rotem Buchschnitt, französischer Einband,<br />

etwas beschabt. Prachtvolle Corpus-iuris-civilis-Ausgabe, die berühmte<br />

van Leeuwen Ausgabe mit den Noten des Gothofredus.<br />

1.450,--<br />

Unter den neueren Corpus-Juris-Civilis-Ausgaben stellt der schöne,<br />

äußerst sorgfältig ausgeführte Elzevir-Druck "das beste aller<br />

handlichen Hilfsmittel zur neueren Dogmengeschichte dar, auch<br />

Vernunftrecht oder Naturrecht einordnet. Unter ihnen<br />

ist das Hauptwerk von Pufendorf, der zunächst<br />

im schwedischen L<strong>und</strong> wirkte, wo er bis heute in<br />

hohem Ansehen steht, als zweifelsohne epochal<br />

zu werten. Auch Thomasius nahm diesen Gedankengang<br />

auf, der gesamte Vorlesungsbetrieb in<br />

Deutschland wurde umgestellt.<br />

Das Vernunftzeitalter, die Aufklärung,<br />

der Sieg der Ratio über die Leidenschaft,<br />

forderten geradezu die Gegenbewegung<br />

heraus, die sich Ende des 18. Jahrh<strong>und</strong>erts<br />

in der Romantik manifestierte. Diese kurze,<br />

heftige, genialische Epoche war keine Gefühlsduselei<br />

als Reaktion auf die kalte Vernunft. Es war eine<br />

geistige Bewegung, die in alle Bereiche des Geisteslebens<br />

eingriff , sie veränderte <strong>und</strong> bis heute wirkt.<br />

Ohne die Romantik, zugebenermaßen eine kühne<br />

These, wäre Savigny nicht für die<br />

Rechtsgelehrsamkeit gewonnen worden,<br />

wäre die historische Schule nicht<br />

entstanden, hätte auch das F<strong>und</strong>ament<br />

nicht. Und die Romantik war auch eine<br />

Revolte der Jungen gegen die Erstarrung<br />

der alten Männer, Savigny war 20<br />

Jahre alt, als er zu diesem Kreise stieß.<br />

Und die Romantiker waren eine intellektuelle<br />

Gruppe von einer Intensität,<br />

die in der deutschen Geistesgeschichte<br />

ihresgleichen sucht. Diese Ereignisse<br />

spielten sich in den Jahren 1799/1800<br />

ab, eine Generation vor der Gründung der historischen<br />

Rechtsschule.<br />

Nach der Schilderung der Entwicklungen im<br />

Zivilrecht folgt ein kurzer Blick auf das Kriminalrecht,<br />

zu dieser Zeit teilweise im Rahmen des Corpus<br />

iuris civilis kommentiert. Die Constitutio Criminalis<br />

Carolina veränderte die juristische Welt<br />

gr<strong>und</strong>legend <strong>und</strong> nachhaltig. Carolina, Carpzov<br />

<strong>und</strong> Böhmer sind herausragende Stationen dieser<br />

Entwicklung. Die deutsche Kriminalrechtswissenschaft<br />

hatte mit der Carolina ihre Gr<strong>und</strong>lage gef<strong>und</strong>en.<br />

dem heutigen Erforscher des antiken<br />

Rechts leistet sie nützliche Hilfe."<br />

(Troje) Die Textgr<strong>und</strong>lage dieser Ausgabe<br />

ist die "Littera Gothofrediana".<br />

Angereichert wurde die Edition mit<br />

den Anmerkungen des bedeutenden<br />

französischen Juristen Jacques Cujas<br />

(1522-1590), der durch seine Exegesen<br />

<strong>und</strong> textkritischen Arbeiten für annähernd<br />

zwei Jahrh<strong>und</strong>erte Rechtswissenschaft<br />

wie Rechtspraxis dominierte.<br />

Ebenfalls aufgenommen wurden<br />

die Arbeiten zum Corpus juris des flämischen<br />

Juristen Antonius Anselmus<br />

(1589-1668).

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