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115 / 1 - VICO Wissenschaftliches Antiquariat und Verlag OHG

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56-1 SAVIGNY, Friedrich Carl von, Das Recht des Besitzes. Eine civilistische Abhandlung<br />

von D. Friedrich Carl von Savigny. Gießen, bey Heyer, 1803. Oktav. XXXII, 495 S.<br />

Zeitgenössischer Pappband mit handgeschöpftem Buntpapierüberzug. 1.450,--<br />

ERSTE AUSGABE!<br />

In der zweiten Hälfte des Jahres 1802 begann F. C. von Savigny (1779-1861) in Marburg<br />

mit der Niederschrift dieser großartigen Monographie. Nach nur sechs Monaten Ausarbeitung<br />

<strong>und</strong> Niederschrift wurde die Monographie bei Heyer in Gießen 1803 ediert.<br />

Mit der Edition der Monographie zum Besitz wurde der gerade einma 24 Jahre alte<br />

Gelehrte mit einem Schlage "unter die Klassiker der Nation erhoben", so die Worte seines<br />

Schülers Rudorff, der vier Jahre nach dem Tode des Meisters die siebte <strong>und</strong> letzte<br />

Auflage vorgenommen hat.<br />

56-2 SAVIGNY, F. C. v., Das Recht des Besitzes. Alle Auflagen von 1803 bis 1865.<br />

Auflagen der großen Monographie: 1. Aufl. Gießen 1803. (XXXII, 495 S.) 2. Aufl. Gießen<br />

1806; 3. A. 1818 (XXXX, 602 S.); 4. A. 1822 (=XL, 539 S.); 5. A.1827 (XXXXVIII, 624 S.) <strong>und</strong> 6.<br />

Aufl. 1837. (LXXII, 688 S.) 7. postume, von Rudorff betreute Ausgabe Wien 1865. (VIII, 765<br />

S.) 3.500,-<br />

56-3 SAVIGNY, Friedrich Carl von, Vom<br />

Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung <strong>und</strong><br />

Rechtswissenschaft. Zweite, vermehrte Auflage.<br />

Heidelberg, bey J. C. B. Mohr, 1828.<br />

Oktav. IX, (1), 197 S. Zeitgenössischer Pappband<br />

mit Buntpapieüberzug. 1.450,--<br />

Erweiterte Zweite Auflage der berühmten<br />

Streitschrift von Savigny zur Kodifikationsfrage!<br />

Im Frühjahr des Jahres 1814 forderte Thibaut<br />

eine Kodifikation des deutschen Rechts. Nach<br />

dem Code civil von 1804 <strong>und</strong> dem österreichischen<br />

ABGB von 1811 war eine deutsche Kodifikation<br />

eine zunehmende Forderung, zumal in<br />

Berlin Gerüchte kursierten, man wolle auf dem<br />

Wiener Kongress das ABGB von Österreich auch<br />

in Deutschland einführen. Der Code Napoléon<br />

war teilweise geltendes Recht in einigen Gebieten<br />

Deutschlands.<br />

Gewaltig war das Aufsehen, als Savigny bereits<br />

im Herbst 1814 eine Gegenschrift zu Thibauts<br />

Forderungen vorlegte, gerade war der Wiener<br />

Kongress nach dem Abdanken Napoléons<br />

zusammengetreten. Es wurde die berühmteste<br />

<strong>und</strong> auch folgenreichste juristische Streitschrift,<br />

die Deutschland erleben sollte. "Vom<br />

Beruf unserer Zeit" war eine auch von seinen<br />

Kritikern anerkannte glänzende Schrift, mit der<br />

Savigny zugleich die Vorschläge von Thibaut aus<br />

der öffentlichen Diskussion verbannte, damit<br />

die geforderte Kodifikation verhinderte <strong>und</strong><br />

auch eine programmatische Niederschrift der<br />

historischen Rechtsschule vorlegte.<br />

56-4 SAVIGNY, Friedrich Carl von, Geschichte<br />

des Römischen Rechts im Mittelalter.<br />

Erster ( ... sechster) Band. Heidelberg,<br />

Bey Mohr <strong>und</strong> Zimmer, 1815-1831. Oktav. (1)<br />

XXXII, 415 S.; (2) XXXII, 443 S.; (3) XIV, 720<br />

S.; (4) XX, 487 S.; (5) X, 574 S.; (6) XIV, 760<br />

S. Sechs zeitgemäße Pappbände mit schwarzem<br />

Überzugspapier <strong>und</strong> rotem Rückenschild mit<br />

goldgeprägtem Titel. 2.500,--<br />

Die klassische Gründungsschrift der historischen<br />

Schule in der Erstausgabe!<br />

Im Frühjahr 1815 erschien zur Ostermesse<br />

der erste Band des kolossalen Werkes<br />

von Savigny zur Geschichte des Römischen<br />

Rechts. Damit fand eine elfjährige Studienzeit<br />

<strong>und</strong> Quellenforschung ihren Abschluß.<br />

Ursprünglich hatte Savigny konzipiert, die<br />

Geschichte des römischen Rechts bis in die<br />

Gegenwart zu verfassen. Schließlich beschränkte<br />

sich Savigny auf die Geschichte<br />

des römischen Rechts im Mittelalter, weil, so<br />

nunmehr seine Begründung, die Geschichte<br />

des römischen Rechts nach dem Mittelalter<br />

nicht mehr die nötige Einheit <strong>und</strong> Geschlossenheit<br />

aufweise. Die nationalen Entwicklungen<br />

haben schließlich zu große Eigenheiten<br />

aufzuweisen.<br />

Der junge, gerade 30 Jahre alte Rechtsgelehrte<br />

wurde als Gründungsmitglied nach<br />

Berlin zum Aufbau der Humboldt-Universität<br />

gerufen. Der 36jährige Savigny legte<br />

sein monumentales Werk zur Geschichte<br />

des römischen Rechts im Mittelalter vor, das<br />

bis heute nicht an seiner Frische <strong>und</strong> Faszination<br />

eingebüsst hat. Savigny war auch ein<br />

Meister des geschriebenen Wortes, seine<br />

Fachprosa ist das beste, was die deutsche<br />

Rechtswissenschaft zu bieten hat.<br />

56-5 SAVIGNY, Friedrich Carl von,<br />

System des heutigen Römischen Rechts.<br />

Das Obligationenrecht als Theil des heutigen<br />

Römischen Rechts. Sachen- <strong>und</strong> Quellen-<br />

Register...bearbeitet <strong>und</strong> mit Genehmigung des

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