115 / 1 - VICO Wissenschaftliches Antiquariat und Verlag OHG
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56-1 SAVIGNY, Friedrich Carl von, Das Recht des Besitzes. Eine civilistische Abhandlung<br />
von D. Friedrich Carl von Savigny. Gießen, bey Heyer, 1803. Oktav. XXXII, 495 S.<br />
Zeitgenössischer Pappband mit handgeschöpftem Buntpapierüberzug. 1.450,--<br />
ERSTE AUSGABE!<br />
In der zweiten Hälfte des Jahres 1802 begann F. C. von Savigny (1779-1861) in Marburg<br />
mit der Niederschrift dieser großartigen Monographie. Nach nur sechs Monaten Ausarbeitung<br />
<strong>und</strong> Niederschrift wurde die Monographie bei Heyer in Gießen 1803 ediert.<br />
Mit der Edition der Monographie zum Besitz wurde der gerade einma 24 Jahre alte<br />
Gelehrte mit einem Schlage "unter die Klassiker der Nation erhoben", so die Worte seines<br />
Schülers Rudorff, der vier Jahre nach dem Tode des Meisters die siebte <strong>und</strong> letzte<br />
Auflage vorgenommen hat.<br />
56-2 SAVIGNY, F. C. v., Das Recht des Besitzes. Alle Auflagen von 1803 bis 1865.<br />
Auflagen der großen Monographie: 1. Aufl. Gießen 1803. (XXXII, 495 S.) 2. Aufl. Gießen<br />
1806; 3. A. 1818 (XXXX, 602 S.); 4. A. 1822 (=XL, 539 S.); 5. A.1827 (XXXXVIII, 624 S.) <strong>und</strong> 6.<br />
Aufl. 1837. (LXXII, 688 S.) 7. postume, von Rudorff betreute Ausgabe Wien 1865. (VIII, 765<br />
S.) 3.500,-<br />
56-3 SAVIGNY, Friedrich Carl von, Vom<br />
Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung <strong>und</strong><br />
Rechtswissenschaft. Zweite, vermehrte Auflage.<br />
Heidelberg, bey J. C. B. Mohr, 1828.<br />
Oktav. IX, (1), 197 S. Zeitgenössischer Pappband<br />
mit Buntpapieüberzug. 1.450,--<br />
Erweiterte Zweite Auflage der berühmten<br />
Streitschrift von Savigny zur Kodifikationsfrage!<br />
Im Frühjahr des Jahres 1814 forderte Thibaut<br />
eine Kodifikation des deutschen Rechts. Nach<br />
dem Code civil von 1804 <strong>und</strong> dem österreichischen<br />
ABGB von 1811 war eine deutsche Kodifikation<br />
eine zunehmende Forderung, zumal in<br />
Berlin Gerüchte kursierten, man wolle auf dem<br />
Wiener Kongress das ABGB von Österreich auch<br />
in Deutschland einführen. Der Code Napoléon<br />
war teilweise geltendes Recht in einigen Gebieten<br />
Deutschlands.<br />
Gewaltig war das Aufsehen, als Savigny bereits<br />
im Herbst 1814 eine Gegenschrift zu Thibauts<br />
Forderungen vorlegte, gerade war der Wiener<br />
Kongress nach dem Abdanken Napoléons<br />
zusammengetreten. Es wurde die berühmteste<br />
<strong>und</strong> auch folgenreichste juristische Streitschrift,<br />
die Deutschland erleben sollte. "Vom<br />
Beruf unserer Zeit" war eine auch von seinen<br />
Kritikern anerkannte glänzende Schrift, mit der<br />
Savigny zugleich die Vorschläge von Thibaut aus<br />
der öffentlichen Diskussion verbannte, damit<br />
die geforderte Kodifikation verhinderte <strong>und</strong><br />
auch eine programmatische Niederschrift der<br />
historischen Rechtsschule vorlegte.<br />
56-4 SAVIGNY, Friedrich Carl von, Geschichte<br />
des Römischen Rechts im Mittelalter.<br />
Erster ( ... sechster) Band. Heidelberg,<br />
Bey Mohr <strong>und</strong> Zimmer, 1815-1831. Oktav. (1)<br />
XXXII, 415 S.; (2) XXXII, 443 S.; (3) XIV, 720<br />
S.; (4) XX, 487 S.; (5) X, 574 S.; (6) XIV, 760<br />
S. Sechs zeitgemäße Pappbände mit schwarzem<br />
Überzugspapier <strong>und</strong> rotem Rückenschild mit<br />
goldgeprägtem Titel. 2.500,--<br />
Die klassische Gründungsschrift der historischen<br />
Schule in der Erstausgabe!<br />
Im Frühjahr 1815 erschien zur Ostermesse<br />
der erste Band des kolossalen Werkes<br />
von Savigny zur Geschichte des Römischen<br />
Rechts. Damit fand eine elfjährige Studienzeit<br />
<strong>und</strong> Quellenforschung ihren Abschluß.<br />
Ursprünglich hatte Savigny konzipiert, die<br />
Geschichte des römischen Rechts bis in die<br />
Gegenwart zu verfassen. Schließlich beschränkte<br />
sich Savigny auf die Geschichte<br />
des römischen Rechts im Mittelalter, weil, so<br />
nunmehr seine Begründung, die Geschichte<br />
des römischen Rechts nach dem Mittelalter<br />
nicht mehr die nötige Einheit <strong>und</strong> Geschlossenheit<br />
aufweise. Die nationalen Entwicklungen<br />
haben schließlich zu große Eigenheiten<br />
aufzuweisen.<br />
Der junge, gerade 30 Jahre alte Rechtsgelehrte<br />
wurde als Gründungsmitglied nach<br />
Berlin zum Aufbau der Humboldt-Universität<br />
gerufen. Der 36jährige Savigny legte<br />
sein monumentales Werk zur Geschichte<br />
des römischen Rechts im Mittelalter vor, das<br />
bis heute nicht an seiner Frische <strong>und</strong> Faszination<br />
eingebüsst hat. Savigny war auch ein<br />
Meister des geschriebenen Wortes, seine<br />
Fachprosa ist das beste, was die deutsche<br />
Rechtswissenschaft zu bieten hat.<br />
56-5 SAVIGNY, Friedrich Carl von,<br />
System des heutigen Römischen Rechts.<br />
Das Obligationenrecht als Theil des heutigen<br />
Römischen Rechts. Sachen- <strong>und</strong> Quellen-<br />
Register...bearbeitet <strong>und</strong> mit Genehmigung des