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pen. Zunächst hat er eingewendet, dass<br />

Sammelklagen nach österreichischem<br />

Recht bei Beraterfehlern unzulässig seien.<br />

Alle fünf Richter haben diese Sichtweise zurückgewiesen<br />

und die Sammelklagen<br />

(rechtskräftig) für zulässig erklärt. Nun argumentiert<br />

der AWD, dass Prozessfinanzierung<br />

gegen Erfolgsquote in Österreich gesetzwidrig<br />

sei und daher die Abtretungen<br />

an den VKI nichtig seien. Auch dieses Argument<br />

wurde – am 7. Dezember 2011 – vom<br />

HG Wien verworfen. Diese Manöver haben<br />

aber zumindestens den Erfolg, dass zweieinhalb<br />

Jahre nach Klagseinbringung der<br />

ersten Sammelklage noch immer kein Geschädigter<br />

zur Falschberatung durch den<br />

AWD einvernommen wurde. Es gab vielfache<br />

Versuche des VKI, den AWD zu einem<br />

außergerichtlichen Vergleich zu bewegen.<br />

Der AWD wiederholt aber seit Jahren den<br />

Satz, nur Einzelfälle prüfen zu wollen. Diese<br />

Prüfung gemeinsam mit dem AWD hat<br />

aber – aus Sicht des VKI – keinen Sinn und<br />

dient nur der Verzögerung. Ob die Einzel-<br />

nen falsch beraten wurden, kann nur das<br />

Gericht klären. Der AWD hätte im übrigen<br />

nun schon seit zweieinhalb Jahren Zeit gehabt,<br />

die eingeklagten Fälle zu prüfen und<br />

in den – auch aus seiner Sicht Falschberatungsfällen<br />

– Schadenersatz anbieten können.“<br />

AWD kann versuchen, die Sammelklagen<br />

zu verschleppen, aber bereits ergangene<br />

Urteile sprechen eine deutliche Sprache.<br />

AWD UND IMMOFINANZ. Warum wurden<br />

Immofinanz-Aktien durch gezielte Fehlberatung<br />

so massiv und offensiv vertrieben<br />

und etwa Lebensversicherungen vernachlässigt?<br />

Alles weist darauf hin, dass hier die<br />

Höhe der Provisionen ausschlaggebend<br />

war. Dazu Dr. Peter Kolba: „Die Höhe der<br />

Abschlussprovisionen zwischen Immofinanz<br />

und AWD ist uns nicht bekannt. Diese<br />

Facts hat der AWD gegenüber Kunden, aber<br />

auch gegenüber dem eigenen Vertrieb sehr<br />

vertraulich behandelt. Wir kennen nur folgende<br />

Indizien: In Deutschland behaupten<br />

Ex-AWD-Mitarbeiter, dass bei vielen Pro-<br />

dukten der AWD bis zu 15 Prozent Provision<br />

erzielen konnte.“ Im „Gewinn“ 2/2009<br />

wird Herr Lehner (erster AWD-Geschäftsführer<br />

in Österreich) zitiert , man habe bei<br />

Immobilienaktien bis zu 15 Prozent Marge<br />

gehabt. In den Zivilverfahren hat ein Zeuge<br />

der Cons tantia Privatbank bezeugt, dass<br />

der AWD für das Halten der Aktien durch<br />

seine Kunden Bestandsprovisionen bezogen<br />

hat. Das räumte dann auch der AWD<br />

ein. Der Vertrieb hat über „Mandantenbetreuungsprovisionen“<br />

daran partizipiert.“<br />

Es drängt sich der Verdacht auf, dass solche<br />

Maßnahmen die Kurse künstlich hochtreiben<br />

sollten. Gegen den ehemaligen Vorstand<br />

Karl Petrikovics – Immofinanz, Immoeast,<br />

Constantia Privatbank – ist bei<br />

der Staatsanwaltschaft Wien ein Strafverfahren<br />

unter der Aktenkennzahl 611 St<br />

25/08x anhängig. Es gilt wie bei Cars ten<br />

Maschmeyer die Unschuldsvermutung. ��<br />

Der zweite Teil folgt in der nächsten Ausgabe<br />

des FOKUS.<br />

SEPTE<strong>MB</strong>ER/OKTOBER 2012 FOKUS 83

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