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pen. Zunächst hat er eingewendet, dass<br />
Sammelklagen nach österreichischem<br />
Recht bei Beraterfehlern unzulässig seien.<br />
Alle fünf Richter haben diese Sichtweise zurückgewiesen<br />
und die Sammelklagen<br />
(rechtskräftig) für zulässig erklärt. Nun argumentiert<br />
der AWD, dass Prozessfinanzierung<br />
gegen Erfolgsquote in Österreich gesetzwidrig<br />
sei und daher die Abtretungen<br />
an den VKI nichtig seien. Auch dieses Argument<br />
wurde – am 7. Dezember 2011 – vom<br />
HG Wien verworfen. Diese Manöver haben<br />
aber zumindestens den Erfolg, dass zweieinhalb<br />
Jahre nach Klagseinbringung der<br />
ersten Sammelklage noch immer kein Geschädigter<br />
zur Falschberatung durch den<br />
AWD einvernommen wurde. Es gab vielfache<br />
Versuche des VKI, den AWD zu einem<br />
außergerichtlichen Vergleich zu bewegen.<br />
Der AWD wiederholt aber seit Jahren den<br />
Satz, nur Einzelfälle prüfen zu wollen. Diese<br />
Prüfung gemeinsam mit dem AWD hat<br />
aber – aus Sicht des VKI – keinen Sinn und<br />
dient nur der Verzögerung. Ob die Einzel-<br />
nen falsch beraten wurden, kann nur das<br />
Gericht klären. Der AWD hätte im übrigen<br />
nun schon seit zweieinhalb Jahren Zeit gehabt,<br />
die eingeklagten Fälle zu prüfen und<br />
in den – auch aus seiner Sicht Falschberatungsfällen<br />
– Schadenersatz anbieten können.“<br />
AWD kann versuchen, die Sammelklagen<br />
zu verschleppen, aber bereits ergangene<br />
Urteile sprechen eine deutliche Sprache.<br />
AWD UND IMMOFINANZ. Warum wurden<br />
Immofinanz-Aktien durch gezielte Fehlberatung<br />
so massiv und offensiv vertrieben<br />
und etwa Lebensversicherungen vernachlässigt?<br />
Alles weist darauf hin, dass hier die<br />
Höhe der Provisionen ausschlaggebend<br />
war. Dazu Dr. Peter Kolba: „Die Höhe der<br />
Abschlussprovisionen zwischen Immofinanz<br />
und AWD ist uns nicht bekannt. Diese<br />
Facts hat der AWD gegenüber Kunden, aber<br />
auch gegenüber dem eigenen Vertrieb sehr<br />
vertraulich behandelt. Wir kennen nur folgende<br />
Indizien: In Deutschland behaupten<br />
Ex-AWD-Mitarbeiter, dass bei vielen Pro-<br />
dukten der AWD bis zu 15 Prozent Provision<br />
erzielen konnte.“ Im „Gewinn“ 2/2009<br />
wird Herr Lehner (erster AWD-Geschäftsführer<br />
in Österreich) zitiert , man habe bei<br />
Immobilienaktien bis zu 15 Prozent Marge<br />
gehabt. In den Zivilverfahren hat ein Zeuge<br />
der Cons tantia Privatbank bezeugt, dass<br />
der AWD für das Halten der Aktien durch<br />
seine Kunden Bestandsprovisionen bezogen<br />
hat. Das räumte dann auch der AWD<br />
ein. Der Vertrieb hat über „Mandantenbetreuungsprovisionen“<br />
daran partizipiert.“<br />
Es drängt sich der Verdacht auf, dass solche<br />
Maßnahmen die Kurse künstlich hochtreiben<br />
sollten. Gegen den ehemaligen Vorstand<br />
Karl Petrikovics – Immofinanz, Immoeast,<br />
Constantia Privatbank – ist bei<br />
der Staatsanwaltschaft Wien ein Strafverfahren<br />
unter der Aktenkennzahl 611 St<br />
25/08x anhängig. Es gilt wie bei Cars ten<br />
Maschmeyer die Unschuldsvermutung. ��<br />
Der zweite Teil folgt in der nächsten Ausgabe<br />
des FOKUS.<br />
SEPTE<strong>MB</strong>ER/OKTOBER 2012 FOKUS 83