Treffen der Vereinigung Cockpit (VC) mit DGSM-Mitgliedern
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D•G•S•M Rundbrief Oktober 2012<br />
Krankenhausgesellschaften und Schlafmedizin<br />
Am 16.05.2012 hat das Bundessozialgericht in einem<br />
Rechtsstreit zwischen einem Krankenhaus und einer Krankenkasse<br />
um die Kostenübernahme für einen Schlaflaboraufenthalt,<br />
bei dem es primär um die Einhaltung von Fristen<br />
für die Prüfung ging, quasi nebenbei zu <strong>der</strong> Frage Stellung<br />
genommen, ob Schlaflabor-Untersuchungen ambulant<br />
o<strong>der</strong> stationär durchzuführen seien (Urteil des BSG vom<br />
16.05.2012, Az. B 3 KR 12/11 R und B 3 KR 14/11 R).<br />
Eine endgültige Bewertung dieses Urteils ist wohl noch<br />
nicht möglich, weil die schriftliche Begründung noch nicht<br />
vorliegt.<br />
Die Hessische Krankenhausgesellschaft hat darüber in ihrem<br />
Rundschreiben 171 / 2012 vom 30.05.2012 berichtet<br />
(http://www.hkg-online.de). In einer Anmerkung setzt sich<br />
das Rundschreiben <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> ambulanten o<strong>der</strong> stationären<br />
Abrechnung von Schlaflaborleistungen auseinan<strong>der</strong><br />
und kommentiert:<br />
„Eine vollkommene Verkennung <strong>der</strong> Realitäten durch das<br />
BSG wäre es, wenn sein Urteil bedeuten sollte, dass kardiorespiratorische<br />
Polysomnographien nur noch im Ausnahmefall<br />
stationär zu erbringen sind. Eine solche Untersuchung<br />
soll nach <strong>der</strong> Richtlinie des G-BA über zwei aufeinan<strong>der</strong><br />
folgende Nächte <strong>mit</strong> wenigstens 6-stündiger Schlafphase<br />
in <strong>der</strong> zweiten Nacht durchgeführt werden. Das BSG<br />
möge bitte die nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte benennen, die dies in<br />
ihren Praxen ermöglichen können. Gerade die unabdingbare<br />
(stationäre) Unterbringung des Patienten während <strong>der</strong><br />
Schlafphase ist ein Element, das den beson<strong>der</strong>en Mitteln<br />
eines Krankenhauses entspricht.“<br />
Diese Meinung wird sicher von vielen stationären Schlaflaboren<br />
geteilt. Aus Sicht <strong>der</strong> stationär abrechnenden Schlaflabore<br />
ist daher nicht so sehr die klare inhaltliche Position<br />
bemerkenswert, son<strong>der</strong>n vor allem, dass hier eine Landes-<br />
Krankenhausgesellschaft die Vergütung und Abrechnung<br />
<strong>der</strong> Schlaflaborleistungen aufgreift und sich aktiv in die<br />
Diskussion einbringt.<br />
Auch in Bayern hat sich die Krankenhausgesellschaft <strong>der</strong><br />
Problematik angenommen, und in mehrmonatigen zähen<br />
Hessenstudie<br />
Die ersten Ergebnisse <strong>der</strong> Hessenstudie liegen vor. Die Studie<br />
wurde unter Leitung von Sandra Apelt / Marburg, Jörg<br />
Heitmann / Giessen, Geert Mayer / Treysa und Richard<br />
Dodel / Marburg durchgeführt. An <strong>der</strong> Studie nahmen 18<br />
hessische Schlaflabore zwischen 2010 und 2011 teil. Ziel<br />
<strong>der</strong> Studie war es zu erfahren, wie <strong>mit</strong> Patienten bei Verdacht<br />
auf eine SBAS umgegangen wird. Insgesamt nahmen<br />
633 Patienten (124 Frauen, 509 Männer) im Alter zwischen<br />
40 und 79 an <strong>der</strong> Studie teil.<br />
12<br />
Verhandlungen zusammen <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Bayerischen Gesellschaft<br />
für Schlafmedizin (BayGSM) eine vertragliche Lösung<br />
erreicht, die eine vorstationäre Abrechnung von<br />
Schlaflaborleistungen ermöglicht, wenn die in dem Vertrag<br />
genannten Kriterien für eine stationäre Abrechnung nicht<br />
erfüllt werden. Dieser Vertrag erfüllt zwar nicht alle Wünsche,<br />
aber er bietet zumindest eine Basis für die weitere<br />
Arbeit <strong>der</strong> Schlaflabore.<br />
Der <strong>DGSM</strong> ist in <strong>der</strong> Vergangenheit häufig vorgeworfen<br />
worden, dass sie sich nicht entschieden genug für die Interessen<br />
<strong>der</strong> stationären Schlaflabore, in denen ja die überwiegende<br />
Mehrheit <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> arbeitet, einsetze. Als<br />
wissenschaftliche Fachgesellschaft hat die <strong>DGSM</strong> nur wenige<br />
Möglichkeiten dazu, und aufgrund ihrer bundesweiten<br />
Organisationsform auch wenige Ansprechpartner, da viele<br />
dieser Fragen auf Län<strong>der</strong>ebene geregelt werden. Die<br />
<strong>DGSM</strong> hat auch nur sehr begrenzte Möglichkeiten, ihren<br />
For<strong>der</strong>ungen Nachdruck zu verleihen, da we<strong>der</strong> sie selbst<br />
noch die meisten ihrer Mitglie<strong>der</strong> im stationären Bereich<br />
direkt wirtschaftlich relevante Entscheidungen treffen können.<br />
Die Verhandlungen <strong>mit</strong> den Kostenträgern werden ja<br />
stets von den Verwaltungen <strong>der</strong> Kliniken geführt. Umso<br />
erfreulicher ist es daher, dass nun anscheinend vermehrt die<br />
tatsächlich für den wirtschaftlichen Aspekt <strong>der</strong> Schlaflabore<br />
zuständigen Institutionen, nämlich die Krankenhäuser und<br />
<strong>der</strong>en Interessensvertretung, die Krankenhausgesellschaften,<br />
sich für die Schlaflabore und <strong>der</strong>en Belange interessieren.<br />
Wir hoffen, dass sich auch in den an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
die Krankenhausgesellschaften vermehrt des Themas<br />
Schlaflabore annehmen, und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
dafür sichern. Die Regionalen Schlafgesellschaften<br />
können dazu in ihren Bundeslän<strong>der</strong>n sicher beitragen.<br />
Dies kann nur im Sinne <strong>der</strong> Schlafmedizin im Ganzen<br />
sein, da nur <strong>mit</strong> einer auskömmlichen Finanzierung ein<br />
qualitativ hochwertiges Arbeiten im Rahmen <strong>der</strong> Leitlinien<br />
und Empfehlungen <strong>der</strong> <strong>DGSM</strong> möglich ist, unabhängig von<br />
<strong>der</strong> Organisations- und Finanzierungsform.<br />
P. Geisler für den Vorstand <strong>der</strong> <strong>DGSM</strong><br />
82,2% <strong>der</strong> Patienten waren <strong>mit</strong> Diagnostik und Therapie<br />
sehr zufrieden. 61,3% hatten einen ESS Score von