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Treffen der Vereinigung Cockpit (VC) mit DGSM-Mitgliedern

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D•G•S•M Rundbrief Oktober 2012<br />

Krankenhausgesellschaften und Schlafmedizin<br />

Am 16.05.2012 hat das Bundessozialgericht in einem<br />

Rechtsstreit zwischen einem Krankenhaus und einer Krankenkasse<br />

um die Kostenübernahme für einen Schlaflaboraufenthalt,<br />

bei dem es primär um die Einhaltung von Fristen<br />

für die Prüfung ging, quasi nebenbei zu <strong>der</strong> Frage Stellung<br />

genommen, ob Schlaflabor-Untersuchungen ambulant<br />

o<strong>der</strong> stationär durchzuführen seien (Urteil des BSG vom<br />

16.05.2012, Az. B 3 KR 12/11 R und B 3 KR 14/11 R).<br />

Eine endgültige Bewertung dieses Urteils ist wohl noch<br />

nicht möglich, weil die schriftliche Begründung noch nicht<br />

vorliegt.<br />

Die Hessische Krankenhausgesellschaft hat darüber in ihrem<br />

Rundschreiben 171 / 2012 vom 30.05.2012 berichtet<br />

(http://www.hkg-online.de). In einer Anmerkung setzt sich<br />

das Rundschreiben <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> ambulanten o<strong>der</strong> stationären<br />

Abrechnung von Schlaflaborleistungen auseinan<strong>der</strong><br />

und kommentiert:<br />

„Eine vollkommene Verkennung <strong>der</strong> Realitäten durch das<br />

BSG wäre es, wenn sein Urteil bedeuten sollte, dass kardiorespiratorische<br />

Polysomnographien nur noch im Ausnahmefall<br />

stationär zu erbringen sind. Eine solche Untersuchung<br />

soll nach <strong>der</strong> Richtlinie des G-BA über zwei aufeinan<strong>der</strong><br />

folgende Nächte <strong>mit</strong> wenigstens 6-stündiger Schlafphase<br />

in <strong>der</strong> zweiten Nacht durchgeführt werden. Das BSG<br />

möge bitte die nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte benennen, die dies in<br />

ihren Praxen ermöglichen können. Gerade die unabdingbare<br />

(stationäre) Unterbringung des Patienten während <strong>der</strong><br />

Schlafphase ist ein Element, das den beson<strong>der</strong>en Mitteln<br />

eines Krankenhauses entspricht.“<br />

Diese Meinung wird sicher von vielen stationären Schlaflaboren<br />

geteilt. Aus Sicht <strong>der</strong> stationär abrechnenden Schlaflabore<br />

ist daher nicht so sehr die klare inhaltliche Position<br />

bemerkenswert, son<strong>der</strong>n vor allem, dass hier eine Landes-<br />

Krankenhausgesellschaft die Vergütung und Abrechnung<br />

<strong>der</strong> Schlaflaborleistungen aufgreift und sich aktiv in die<br />

Diskussion einbringt.<br />

Auch in Bayern hat sich die Krankenhausgesellschaft <strong>der</strong><br />

Problematik angenommen, und in mehrmonatigen zähen<br />

Hessenstudie<br />

Die ersten Ergebnisse <strong>der</strong> Hessenstudie liegen vor. Die Studie<br />

wurde unter Leitung von Sandra Apelt / Marburg, Jörg<br />

Heitmann / Giessen, Geert Mayer / Treysa und Richard<br />

Dodel / Marburg durchgeführt. An <strong>der</strong> Studie nahmen 18<br />

hessische Schlaflabore zwischen 2010 und 2011 teil. Ziel<br />

<strong>der</strong> Studie war es zu erfahren, wie <strong>mit</strong> Patienten bei Verdacht<br />

auf eine SBAS umgegangen wird. Insgesamt nahmen<br />

633 Patienten (124 Frauen, 509 Männer) im Alter zwischen<br />

40 und 79 an <strong>der</strong> Studie teil.<br />

12<br />

Verhandlungen zusammen <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Bayerischen Gesellschaft<br />

für Schlafmedizin (BayGSM) eine vertragliche Lösung<br />

erreicht, die eine vorstationäre Abrechnung von<br />

Schlaflaborleistungen ermöglicht, wenn die in dem Vertrag<br />

genannten Kriterien für eine stationäre Abrechnung nicht<br />

erfüllt werden. Dieser Vertrag erfüllt zwar nicht alle Wünsche,<br />

aber er bietet zumindest eine Basis für die weitere<br />

Arbeit <strong>der</strong> Schlaflabore.<br />

Der <strong>DGSM</strong> ist in <strong>der</strong> Vergangenheit häufig vorgeworfen<br />

worden, dass sie sich nicht entschieden genug für die Interessen<br />

<strong>der</strong> stationären Schlaflabore, in denen ja die überwiegende<br />

Mehrheit <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> arbeitet, einsetze. Als<br />

wissenschaftliche Fachgesellschaft hat die <strong>DGSM</strong> nur wenige<br />

Möglichkeiten dazu, und aufgrund ihrer bundesweiten<br />

Organisationsform auch wenige Ansprechpartner, da viele<br />

dieser Fragen auf Län<strong>der</strong>ebene geregelt werden. Die<br />

<strong>DGSM</strong> hat auch nur sehr begrenzte Möglichkeiten, ihren<br />

For<strong>der</strong>ungen Nachdruck zu verleihen, da we<strong>der</strong> sie selbst<br />

noch die meisten ihrer Mitglie<strong>der</strong> im stationären Bereich<br />

direkt wirtschaftlich relevante Entscheidungen treffen können.<br />

Die Verhandlungen <strong>mit</strong> den Kostenträgern werden ja<br />

stets von den Verwaltungen <strong>der</strong> Kliniken geführt. Umso<br />

erfreulicher ist es daher, dass nun anscheinend vermehrt die<br />

tatsächlich für den wirtschaftlichen Aspekt <strong>der</strong> Schlaflabore<br />

zuständigen Institutionen, nämlich die Krankenhäuser und<br />

<strong>der</strong>en Interessensvertretung, die Krankenhausgesellschaften,<br />

sich für die Schlaflabore und <strong>der</strong>en Belange interessieren.<br />

Wir hoffen, dass sich auch in den an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

die Krankenhausgesellschaften vermehrt des Themas<br />

Schlaflabore annehmen, und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

dafür sichern. Die Regionalen Schlafgesellschaften<br />

können dazu in ihren Bundeslän<strong>der</strong>n sicher beitragen.<br />

Dies kann nur im Sinne <strong>der</strong> Schlafmedizin im Ganzen<br />

sein, da nur <strong>mit</strong> einer auskömmlichen Finanzierung ein<br />

qualitativ hochwertiges Arbeiten im Rahmen <strong>der</strong> Leitlinien<br />

und Empfehlungen <strong>der</strong> <strong>DGSM</strong> möglich ist, unabhängig von<br />

<strong>der</strong> Organisations- und Finanzierungsform.<br />

P. Geisler für den Vorstand <strong>der</strong> <strong>DGSM</strong><br />

82,2% <strong>der</strong> Patienten waren <strong>mit</strong> Diagnostik und Therapie<br />

sehr zufrieden. 61,3% hatten einen ESS Score von

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