Treffen der Vereinigung Cockpit (VC) mit DGSM-Mitgliedern
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D•G•S•M Rundbrief Oktober 2012<br />
46<br />
Informationen <strong>der</strong> Regionalen Schlafgesellschaften<br />
Regionalgesellschaft<br />
Baden-Württemberg<br />
<strong>Treffen</strong> <strong>der</strong> „Schlaflaborleiter Baden-Württembergs / Verein<br />
<strong>der</strong> Somnologen BAWÜ“ zweimal jährlich. Regelmäßige<br />
Einladungen erreichen ca. 60 Personen und werden von<br />
ca. 15−20 Personen angenommen. Aktuell: Im letzten Jahr<br />
Neueröffnung von vier HNO-Laboren in BAWÜ: Albstadt,<br />
Balingen, Leonberg. Katharinen-Hospital Stuttgart (8 / 12).<br />
I Ordentliche Mitglie<strong>der</strong>hauptversammlung 2011 des<br />
Vereins Somnologen BAWÜ<br />
(insgesamt 25 Vereins<strong>mit</strong>glie<strong>der</strong>) am Freitag, den<br />
11.11.2011, beim <strong>DGSM</strong>-Kongress Mannheim. Bestätigt<br />
werden im Amt: 1. Vorsitzen<strong>der</strong> Prof. Dr. Kohlhäufl, Gerlingen;<br />
2. Vorsitzende Prof. Orth; 3. Rechnungsführerin<br />
Frau Dr. Böcker, 4. Schriftführerin Frau Dipl. Psych. Eller.<br />
Im Hinblick auf Vergütung ist die Situation unverän<strong>der</strong>t<br />
seit 10 Jahren, es besteht Handlungsbedarf, dass die <strong>DGSM</strong><br />
als überregionaler Verband im Hinblick auf überregional<br />
vernetzte Kassen reagiert. Für dieselbe Leistung gibt es<br />
Son<strong>der</strong>vergütungen an unterschiedlichen Orten, an Län<strong>der</strong>grenzen<br />
schneidend. Mancherorts haben durch <strong>DGSM</strong> zertifizierte<br />
Labore höhere Erlöse verhandelt. Wunschvorstellung<br />
für Vergütung angesichts GOÄ-Entwicklung bei<br />
340−370 € je Nacht.<br />
Weiterhin besteht <strong>der</strong> Wunsch nach Erfahrungsaustausch<br />
<strong>der</strong> Prüfer für Schlafmedizin in <strong>der</strong> KV. Somnologe contra<br />
Schlafmediziner: Verquickung problematisch, besser wäre<br />
Stärkung des Somnologen, sonst wird Somnologe zum auslaufenden<br />
Modell. Man kann nicht Qualität beklagen, die<br />
durch praktische Prüfung eingeführt wurde und sie nun<br />
wie<strong>der</strong> relativieren durch Wunsch, Prüfungen gegenseitig<br />
anzuerkennen.<br />
II <strong>Treffen</strong> 09.05.2012, Klinik Schillerhöhe, Gerlingen<br />
Vortrag und Weiterbildung: PD Dr. M. San<strong>der</strong>, Kieferorthopäde<br />
Frankfurt und Uni Ulm: „Gaumennahterweiterung<br />
beim Kind und beim Erwachsenen“<br />
Plenumsdiskussion: Kriterienkatalog <strong>DGSM</strong> / Rechtfertigung<br />
für stationäre Aufnahme bei SBAS (Diskussionsleitung<br />
Dr. J. Sch<strong>mit</strong>t, Mannheim)<br />
Meinungsbild: Äußerung <strong>der</strong> Fachgesellschaft kann zur<br />
Rechtfertigung gegenüber MDK als Positionspapier dienen.<br />
Es ist Ausdruck <strong>der</strong> heterogenen Versorgungsstruktur. Zu<br />
verstehen als Positivliste und Argumentationshilfe, um darauf<br />
in Anfragen zu verweisen. Nach wie vor sind willkürliche<br />
Entscheidungen vom MDK zu erwarten. Es wäre<br />
Wunschdenken, dass Papier daran etwas än<strong>der</strong>t. Die Schlafmedizin<br />
muss dennoch durch solche Handreichungen offene<br />
Fragen thematisieren, um Meinungsbild langfristig zu<br />
prägen. Zankapfel sind SBAS, alles an<strong>der</strong>e ist unstrittig.<br />
Statistisch wird die meiste ambulante Schlafmedizin zahlenmäßig<br />
in Kliniken gemacht.<br />
Eller, Schriftführerin 17/8/12<br />
Bayerische Gesellschaft<br />
für Schlafmedizin<br />
In Bayern wurden in den letzten Monaten Verhandlungen<br />
über die Vergütung schlafmedizinischer Leistungen sowohl<br />
im stationären als auch im ambulanten Bereich geführt.<br />
Hintergrund ist die zunehmende Ablehnung <strong>der</strong> Kostenübernahme<br />
schlafmedizinischer Leistungen in stationären<br />
Schlaflaboren seitens des MDK, <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Begründung <strong>der</strong><br />
primären Fehlbelegung und dem Verweis auf die Möglichkeit<br />
<strong>der</strong> ambulanten Polysomnographie im vertragsärztlichen<br />
Bereich. Dies hatte zur Folge, dass viele stationäre<br />
Schlaflabore für versorgte Patienten <strong>mit</strong> schlafbezogenen<br />
Atmungsstörungen gar keine Vergütung erhielten. Demgegenüber<br />
zeigte sich im vertragsärztlichen Bereich eine zunehmende<br />
Verschlechterung <strong>der</strong> Vergütung des QZV-<br />
Fallwertes für die Polysomnographie. Zusätzliche Gel<strong>der</strong><br />
von Seiten <strong>der</strong> KVB o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Krankenkassen wurden nicht<br />
zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund war eine kostendeckende<br />
ambulante Behandlung, unter Vorgabe einer Leitliniengerechten<br />
Versorgung und Einhaltung <strong>der</strong> Qualitätskriterien<br />
<strong>der</strong> <strong>DGSM</strong> kaum noch möglich. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
konnte deshalb im ambulanten Bereich keine Ausweitung<br />
<strong>der</strong> Versorgungszahlen erfolgen, so dass, bei eher ansteigen<strong>der</strong><br />
Zahl schlafmedizinisch zu behandeln<strong>der</strong> Patienten,<br />
eine flächendeckende Versorgung längerfristig nicht mehr<br />
zu gewährleisten wäre.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> schlafmedizinischen Versorgung in stationären<br />
Einrichtungen wurde nun von <strong>der</strong> Bayerischen Krankenhausgesellschaft<br />
e.V. unter <strong>der</strong> Mitwirkung <strong>der</strong><br />
BayGSM, vertreten durch Dr. F. Gfüllner (Donaustauf) und<br />
Prof. J.H. Ficker (Nürnberg), eine Vereinbarung nach<br />
§ 115a Abs.3 Satz 1 u. Satz 2 SGB V verhandelt. Der verhandelte<br />
Vertrag regelt die vorstationäre Behandlung von<br />
Patienten <strong>mit</strong> schlafbezogenen Atmungsstörungen in Abgrenzung<br />
zur vollstationären Krankenhausbehandlung. Betroffen<br />
sind Patienten <strong>mit</strong> typischer Anamnese eines OSAS,<br />
bei denen die Durchführung einer Polysomnographie gem.<br />
BUB-Richtlinien Stufe 4 und / o<strong>der</strong> die Einstellung auf eine<br />
Überdrucktherapie und / o<strong>der</strong> eine entsprechende Therapieverlaufskontrolle<br />
erfolgen soll. Die Leistung wird für die<br />
erste Behandlungsnacht <strong>mit</strong> 340€ und für jede weitere Behandlungsnacht<br />
<strong>mit</strong> 200€ vergütet. Zudem wurde eine Liste<br />
<strong>mit</strong> Indikationen festgelegt, die einen vollstationären Aufenthalt<br />
zur Durchführung einer PSG begründet. Diese Indikationsliste<br />
umfasst 32 Punkte (weit umfangreicher als z.B.<br />
die bisherige Liste des MDK) und ermöglicht bei komplexeren<br />
schlafmedizinischen Krankheitsbil<strong>der</strong>n und schlafbezogenen<br />
Atmungsstörungen <strong>mit</strong> schwerwiegenden Begleiterkrankungen<br />
weiterhin die vollstationäre Behandlung und<br />
Abrechnung über DRG. Über die Ausweisung als vorstationären<br />
o. stationären Behandlungsfalls kann (z.B. im Rahmen<br />
einer komplexen Schlafapnoe <strong>mit</strong> Indikation zu aufwendigeren<br />
Beatmungsverfahren) auch während des Aufenthaltes<br />
noch entschieden werden. So könnten in Zukunft<br />
sowohl Patienten <strong>mit</strong> einfacher OSA (vorstationär), als<br />
auch Patienten <strong>mit</strong> komplexeren Erkrankungen<br />
(vollstationär) weiterhin in stationär tätigen Schlaflaboren