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Treffen der Vereinigung Cockpit (VC) mit DGSM-Mitgliedern

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D•G•S•M Rundbrief Oktober 2012<br />

46<br />

Informationen <strong>der</strong> Regionalen Schlafgesellschaften<br />

Regionalgesellschaft<br />

Baden-Württemberg<br />

<strong>Treffen</strong> <strong>der</strong> „Schlaflaborleiter Baden-Württembergs / Verein<br />

<strong>der</strong> Somnologen BAWÜ“ zweimal jährlich. Regelmäßige<br />

Einladungen erreichen ca. 60 Personen und werden von<br />

ca. 15−20 Personen angenommen. Aktuell: Im letzten Jahr<br />

Neueröffnung von vier HNO-Laboren in BAWÜ: Albstadt,<br />

Balingen, Leonberg. Katharinen-Hospital Stuttgart (8 / 12).<br />

I Ordentliche Mitglie<strong>der</strong>hauptversammlung 2011 des<br />

Vereins Somnologen BAWÜ<br />

(insgesamt 25 Vereins<strong>mit</strong>glie<strong>der</strong>) am Freitag, den<br />

11.11.2011, beim <strong>DGSM</strong>-Kongress Mannheim. Bestätigt<br />

werden im Amt: 1. Vorsitzen<strong>der</strong> Prof. Dr. Kohlhäufl, Gerlingen;<br />

2. Vorsitzende Prof. Orth; 3. Rechnungsführerin<br />

Frau Dr. Böcker, 4. Schriftführerin Frau Dipl. Psych. Eller.<br />

Im Hinblick auf Vergütung ist die Situation unverän<strong>der</strong>t<br />

seit 10 Jahren, es besteht Handlungsbedarf, dass die <strong>DGSM</strong><br />

als überregionaler Verband im Hinblick auf überregional<br />

vernetzte Kassen reagiert. Für dieselbe Leistung gibt es<br />

Son<strong>der</strong>vergütungen an unterschiedlichen Orten, an Län<strong>der</strong>grenzen<br />

schneidend. Mancherorts haben durch <strong>DGSM</strong> zertifizierte<br />

Labore höhere Erlöse verhandelt. Wunschvorstellung<br />

für Vergütung angesichts GOÄ-Entwicklung bei<br />

340−370 € je Nacht.<br />

Weiterhin besteht <strong>der</strong> Wunsch nach Erfahrungsaustausch<br />

<strong>der</strong> Prüfer für Schlafmedizin in <strong>der</strong> KV. Somnologe contra<br />

Schlafmediziner: Verquickung problematisch, besser wäre<br />

Stärkung des Somnologen, sonst wird Somnologe zum auslaufenden<br />

Modell. Man kann nicht Qualität beklagen, die<br />

durch praktische Prüfung eingeführt wurde und sie nun<br />

wie<strong>der</strong> relativieren durch Wunsch, Prüfungen gegenseitig<br />

anzuerkennen.<br />

II <strong>Treffen</strong> 09.05.2012, Klinik Schillerhöhe, Gerlingen<br />

Vortrag und Weiterbildung: PD Dr. M. San<strong>der</strong>, Kieferorthopäde<br />

Frankfurt und Uni Ulm: „Gaumennahterweiterung<br />

beim Kind und beim Erwachsenen“<br />

Plenumsdiskussion: Kriterienkatalog <strong>DGSM</strong> / Rechtfertigung<br />

für stationäre Aufnahme bei SBAS (Diskussionsleitung<br />

Dr. J. Sch<strong>mit</strong>t, Mannheim)<br />

Meinungsbild: Äußerung <strong>der</strong> Fachgesellschaft kann zur<br />

Rechtfertigung gegenüber MDK als Positionspapier dienen.<br />

Es ist Ausdruck <strong>der</strong> heterogenen Versorgungsstruktur. Zu<br />

verstehen als Positivliste und Argumentationshilfe, um darauf<br />

in Anfragen zu verweisen. Nach wie vor sind willkürliche<br />

Entscheidungen vom MDK zu erwarten. Es wäre<br />

Wunschdenken, dass Papier daran etwas än<strong>der</strong>t. Die Schlafmedizin<br />

muss dennoch durch solche Handreichungen offene<br />

Fragen thematisieren, um Meinungsbild langfristig zu<br />

prägen. Zankapfel sind SBAS, alles an<strong>der</strong>e ist unstrittig.<br />

Statistisch wird die meiste ambulante Schlafmedizin zahlenmäßig<br />

in Kliniken gemacht.<br />

Eller, Schriftführerin 17/8/12<br />

Bayerische Gesellschaft<br />

für Schlafmedizin<br />

In Bayern wurden in den letzten Monaten Verhandlungen<br />

über die Vergütung schlafmedizinischer Leistungen sowohl<br />

im stationären als auch im ambulanten Bereich geführt.<br />

Hintergrund ist die zunehmende Ablehnung <strong>der</strong> Kostenübernahme<br />

schlafmedizinischer Leistungen in stationären<br />

Schlaflaboren seitens des MDK, <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Begründung <strong>der</strong><br />

primären Fehlbelegung und dem Verweis auf die Möglichkeit<br />

<strong>der</strong> ambulanten Polysomnographie im vertragsärztlichen<br />

Bereich. Dies hatte zur Folge, dass viele stationäre<br />

Schlaflabore für versorgte Patienten <strong>mit</strong> schlafbezogenen<br />

Atmungsstörungen gar keine Vergütung erhielten. Demgegenüber<br />

zeigte sich im vertragsärztlichen Bereich eine zunehmende<br />

Verschlechterung <strong>der</strong> Vergütung des QZV-<br />

Fallwertes für die Polysomnographie. Zusätzliche Gel<strong>der</strong><br />

von Seiten <strong>der</strong> KVB o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Krankenkassen wurden nicht<br />

zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund war eine kostendeckende<br />

ambulante Behandlung, unter Vorgabe einer Leitliniengerechten<br />

Versorgung und Einhaltung <strong>der</strong> Qualitätskriterien<br />

<strong>der</strong> <strong>DGSM</strong> kaum noch möglich. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

konnte deshalb im ambulanten Bereich keine Ausweitung<br />

<strong>der</strong> Versorgungszahlen erfolgen, so dass, bei eher ansteigen<strong>der</strong><br />

Zahl schlafmedizinisch zu behandeln<strong>der</strong> Patienten,<br />

eine flächendeckende Versorgung längerfristig nicht mehr<br />

zu gewährleisten wäre.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> schlafmedizinischen Versorgung in stationären<br />

Einrichtungen wurde nun von <strong>der</strong> Bayerischen Krankenhausgesellschaft<br />

e.V. unter <strong>der</strong> Mitwirkung <strong>der</strong><br />

BayGSM, vertreten durch Dr. F. Gfüllner (Donaustauf) und<br />

Prof. J.H. Ficker (Nürnberg), eine Vereinbarung nach<br />

§ 115a Abs.3 Satz 1 u. Satz 2 SGB V verhandelt. Der verhandelte<br />

Vertrag regelt die vorstationäre Behandlung von<br />

Patienten <strong>mit</strong> schlafbezogenen Atmungsstörungen in Abgrenzung<br />

zur vollstationären Krankenhausbehandlung. Betroffen<br />

sind Patienten <strong>mit</strong> typischer Anamnese eines OSAS,<br />

bei denen die Durchführung einer Polysomnographie gem.<br />

BUB-Richtlinien Stufe 4 und / o<strong>der</strong> die Einstellung auf eine<br />

Überdrucktherapie und / o<strong>der</strong> eine entsprechende Therapieverlaufskontrolle<br />

erfolgen soll. Die Leistung wird für die<br />

erste Behandlungsnacht <strong>mit</strong> 340€ und für jede weitere Behandlungsnacht<br />

<strong>mit</strong> 200€ vergütet. Zudem wurde eine Liste<br />

<strong>mit</strong> Indikationen festgelegt, die einen vollstationären Aufenthalt<br />

zur Durchführung einer PSG begründet. Diese Indikationsliste<br />

umfasst 32 Punkte (weit umfangreicher als z.B.<br />

die bisherige Liste des MDK) und ermöglicht bei komplexeren<br />

schlafmedizinischen Krankheitsbil<strong>der</strong>n und schlafbezogenen<br />

Atmungsstörungen <strong>mit</strong> schwerwiegenden Begleiterkrankungen<br />

weiterhin die vollstationäre Behandlung und<br />

Abrechnung über DRG. Über die Ausweisung als vorstationären<br />

o. stationären Behandlungsfalls kann (z.B. im Rahmen<br />

einer komplexen Schlafapnoe <strong>mit</strong> Indikation zu aufwendigeren<br />

Beatmungsverfahren) auch während des Aufenthaltes<br />

noch entschieden werden. So könnten in Zukunft<br />

sowohl Patienten <strong>mit</strong> einfacher OSA (vorstationär), als<br />

auch Patienten <strong>mit</strong> komplexeren Erkrankungen<br />

(vollstationär) weiterhin in stationär tätigen Schlaflaboren

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