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Bestattungen - Evangelische Kirchengemeinde Nierstein

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Schritte vor der Wahl<br />

Gemäß Paragraph 53 der Kirchenordnung<br />

der EKHN wählt<br />

die Kirchensynode den Kirchenpräsidenten<br />

oder die Kirchenpräsidentin.<br />

Den dafür benötigen<br />

Wahlvorschlag legt der Kirchensynodalvorstand<br />

(KSV) fest. Dazu<br />

muss er zuvor den Pfarrerausschuss,<br />

die Vertretung der Pfarrerinnen<br />

und Pfarrer, anhören und<br />

mit dem Benennungsausschuss<br />

der Synode Einvernehmen erzielen.<br />

Im Wahlverfahren hat die<br />

Synode das Recht, weitere Kandidatinnen<br />

und Kandidaten zu<br />

benennen.<br />

Präses Schäfer beabsichtigt, im<br />

Juni 2008 den Wahlvorschlag zu<br />

präsentieren. Kandidatinnen und<br />

Kandidaten haben dann bis zur<br />

Wahl am 27. September 2008<br />

Gelegenheit, sich in den Regionalgruppen<br />

der Kirchensynode<br />

vorzustellen.<br />

Die Aufgaben<br />

Seit 1993 hat Prof. Dr. Peter<br />

Steinacker das Amt des Kirchenpräsidenten<br />

inne. Zu seinen im<br />

Paragraphen 54 der Kirchenord-<br />

29<br />

nung geregelten Aufgaben gehört<br />

der Vorsitz in der Kirchenleitung<br />

und im Leitenden Geistlichen<br />

Amt. Er ist der Sprecher der Kirchenleitung<br />

und hat das Recht,<br />

in eigener Verantwortung zu<br />

wesentlichen Fragen, die Kirche,<br />

Theologie und Gesellschaft<br />

betreffen, Stellung zu nehmen.<br />

Er ist an die Beschlüsse der Kirchensynode<br />

gebunden und ist ihr<br />

gegenüber für die Amtsführung<br />

verantwortlich. Er leitet die<br />

Theologischen Prüfungen, führt<br />

die Aufsicht über das Theologische<br />

Seminar und führt Personalgespräche<br />

mit den Dekaninnen<br />

und Dekanen.<br />

Das Amt ist mit dem eines<br />

Bischofs vergleichbar. Die Verfassunggebende<br />

Synode der EKHN<br />

hat 1949 aber entschieden, ihm<br />

die Bezeichnung Kirchenpräsident<br />

zu geben. Von den 23 Mitgliedskirchen<br />

der <strong>Evangelische</strong>n<br />

Kirche in Deutschland (EKD)<br />

werden neun von Landesbischöfen<br />

oder –bischöfinnen sowie<br />

sechs von Bischöfen oder Bischöfinnen<br />

geleitet. Andere vergeben<br />

den Titel Präses (<strong>Evangelische</strong>

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