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Christliche Patientenvorsorge 13immer bindende Wirkung zu – unabhängigvon Art oder Stadium der Erkrankung. ImGegensatz dazu wurde gefordert, dieReichweite auf bestimmte Stadien einerErkrankung zu begrenzen, nämlich auf dasEndstadium tödlich verlaufender Krankheitenund auf den Sterbeprozess selbst.Die Frage nach Reichweite und Reichweitenbegrenzunggeriet in den Jahren deröffentlichen Debatte über eine gesetzlicheRegelung von Patientenver fü gungen zueinem Hauptstreitpunkt − auch unterChristen.Aus heutiger Sicht kann – unbeschadet derVielfalt individueller Urteilsbildung zurReichweitenbegrenzung – zwischen denKirchen folgender Konsens festgehaltenwerden:a) Das Gesetz sieht keine Reichweitenbegrenzungvor. Der Diskussionsbeitragder Kirchen sollte sich deshalb auf dieethische Frage konzentrieren, ob mandie bestehenden rechtlichen Möglichkeitenin Anspruch nimmt oder ausguten Gründen darauf verzichtet.b) Die Krankheitszustände und -diagnosensind gerade zum Lebensende hin vonsehr komplexer Natur. Entsprechendgeht es im Blick auf sie um besondersschwierige und höchst individuelle Entscheidungen.Um unter diesen schwierigenBedingungen zu einer moralischüberzeugenden Urteils bil dung gelangenzu können, müssen allgemeine Regelungenund Ratschläge daher immer auchauf den konkreten Einzelfall angewendetwerden.c) Ein besonders schwieriges Thema istdas so genannte Wachkoma (auch »andauerndervegetativer Status« genannt).Ausgangspunkt für die ethische Bewertungist die Feststellung: Menschen imso genannten Wachkoma sind keineSterbenden (Näheres siehe Abschnitt3.2.4). Ein Wachkoma kann sich bei entsprechenderBetreuung über Jahre hinziehen,bis der Patient vielleicht an eineranderen, akuten Ursache stirbt. Eineethische Pflicht dieses Patienten, eineauftretende akute Zweiterkrankung behandelnzu lassen und auf diese Weiseder Anwendung »außergewöhnlicherMittel« zuzustimmen, kann schwerlichgeltend gemacht werden. Eine Basisbetreuung,zu der u. a. menschenwürdigeUnterbringung, Zuwendung, Körperpflege,Lindern von Schmerzen, Atemnotund Übelkeit sowie das Stillen (derGefühle) von Hunger und Durst gehören,ist jedoch aufrecht zu erhalten.Entscheidendist der konkreteEinzelfallUnd ob ich schonwanderte im finstern Tal,fürchte ich kein Unglück;denn du bist bei mir,dein Stecken und Stabtrösten mich.Psalm 23,4

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