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18Christliche PatientenvorsorgeKapitel 3Eine Betreuungsverfügung bedarf keiner bestimmtenForm. Aus praktischen Gründen solltesie aber schriftlich verfasst werden.Eine Betreuungsverfügung kann jederzeit widerrufenwerden. Auch der Widerruf kann in jederForm erfolgen. Es genügt, dass Ihre Willensänderungdeutlich zum Ausdruck kommt.Wer sollte Betreuer werden?Für die Auswahl eines Betreuers gilt grundsätzlichdasselbe wie für die Auswahl eines Bevollmächtigtenfür die Vorsorgevollmacht. Sie könnendie Person, die Sie für die Vorsorgevollmachtbevollmächtigt haben, zugleich zum Betreuervorschlagen. Es ist aber auch möglich, eine anderePerson als den Bevollmächtigten vorzuschlagen.Außerdem können Sie Personen benennen,die Sie nicht als Betreuer haben möchten.Was ist die Aufgabe eines Betreuers?Der vom Gericht bestellte Betreuer ist gesetzlicherVertreter der betreuten Person. Ihm werdenvom Gericht bestimmte Aufgabenkreise zugewiesen.Der Betreuer muss sich um die Angelegenheitenund Wünsche der betreuten Person sokümmern, wie es deren Wohl entspricht. In derBetreuungsverfügung können Sie dem zukünftigenBetreuer mitteilen, wie Sie sich Ihre Lebensgestaltungwünschen. Je nachdem, in welchemMaße Sie sich Ihrem Betreuer anvertrauen oderihm bestimmte Vorgaben machen wollen, könnenSie Ihre Betreuungsverfügung um Behandlungswünscheoder eine Patientenverfügung ergänzen.In einigen besonderen Situationen kann der Betreuernicht allein entscheiden, sondern mussbeim zuständigen Betreuungsgericht eine Genehmigungeinholen. Dazu gehören zum einendie Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtungoder Abteilung oder die Einwilligung inandere, die Freiheit entziehende Maßnahmenwie z. B. das Anbringen von Bauchgurten undBettgittern oder die Freiheitsentziehung mit Hilfevon bewusstseinsverändernden Medikamenten.Zum anderen muss das Betreuungsgericht imRahmen Ihrer medizinischen Behandlung angerufenwerden, wenn► Arzt und Betreuer sich nicht über den Patientenwilleneinig sind und► der Patient aufgrund der geplanten ärztlichenMaßnahme oder aufgrund der Weigerung desBetreuers, der vom Arzt vorgeschlagenenMaßnahme zuzustimmen, in die Gefahr desTodes oder eines schweren und länger dauerndengesundheitlichen Schadens gerät.3.2 Bestimmungen für Ihremedizinische BehandlungWenn Sie konkret regeln wollen, was imFall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit imEinzelnen medizinisch getan werden soll,können Sie Behandlungswünsche niederlegenund/oder eine Patientenverfügungausfüllen.Sie können auch Ihre Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung um Behandlungswünscheund/oder eine Patientenverfügung ergänzen.Ihr Bevollmächtigter oder Betreuer hatdann Ihre Patientenverfügung bzw. Ihre Wünschegegenüber Ärzten und Pflegepersonal geltendzu machen und durchzusetzen.Behandlungswünsche und Patientenverfügungunterscheiden sich darin, inwieweit Sie IhremBevollmächtigtem oder Betreuer Handlungsspielraumeinräumen wollen. Behandlungswünschesind eine Richtschnur für die Entscheidung IhresBevollmächtigten oder Betreuers über Ihre Behandlungin der konkreten Situation. Demgegenübertreffen Sie mit einer Patientenverfügung bereitsselbst die Entscheidung über Ihre künftigeBehandlung.

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