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Christliche Patientenvorsorge 213.2.4 » Raum für ergänzendeVerfügungen«Im Formular der christlichen pa tientenvorsorge finden Sie im Teil B I. 4. einFeld »Raum für ergänzende Verfügungen«.Hier besteht für Sie die Möglichkeit, weitereWünsche zu formulieren.Die Absicht, den »Raum für ergänzende Verfügungen«zu nutzen, kann unterschiedliche Motivehaben. Ein Formular kann immer nur typischeSituationen benennen und muss daneben Raumfür individuelle Bestimmungen lassen. Sie könnenbeispielsweise eine Verfügung ergänzendhinzunehmen,► wenn Sie an einer besonderen Erkrankung leidenund dafür bestimmte Behandlungswünschehaben;► wenn Sie die Anwendung bestimmter Behandlungsformennur für eine begrenzte Zeit zulassenwollen;► wenn Sie Ihre Behandlungswünsche und Patientenverfügungauf andere als die im Formularaufgeführten Situationen erstrecken wollen.Solche Ergänzungen können auch auf einem gesondertenBlatt erfolgen und sollten dann mitOrt, Datum und Unterschrift versehen sein. Bitteberücksichtigen Sie, dass ergänzende Verfügungenmöglichst konkret gehalten sein müssen, damitsie umsetzbar sind. Ebenso wie die Bundesärztekammerraten wir Ihnen in diesen Fällendazu, einen Arzt Ihres Vertrauens hinzuzuziehenund – wenn möglich – mit ihm Ihre Ergänzunggemeinsam zu formulieren, um Widersprüchezwischen einzelnen Formulierungen zu vermeidenund die notwendige Genauigkeit zu erreichen.Von besonderer Bedeutung ist der »Raum für ergänzendeVerfügungen« in der Frage des so genanntenWachkomas. Bei Wachkoma-Patientenhandelt es sich um Menschen, deren leibseelisch-geistigeVerfassung durch eine schwereHirn schädigung in unterschiedlichen Gradenstark be einträchtigt ist. Der so genannte »vegetativeStatus«, der Wachkoma-Patienten zugeschriebenwird, darf nicht von vornherein alsstatisch unveränderbar verstanden werden. BeiWachkoma- Patienten kann die Fähigkeit zu Empfindungenund einer nicht-sprachlichen Kommunikationerhalten sein; ein Aufwachen aus diesemZustand ist nicht ganz sicher auszuschließen,aber je nach Ursache, Verlauf und Dauer unwahrscheinlich.Wachkoma-Patienten bleibennach wie vor auf Kontakt eingestellt und bedürfender Einbeziehung in zwischenmenschlicheBezüge, z. B. durch körperliche Zuwendung. Diesgilt auch dann, wenn sich das »Wachkoma« inseinem Verlauf zunehmend als nicht umkehrbarerweist.Es gibt, auch unter Christen, zwei sehr unterschiedlichakzentuierte Erfahrungen im Umgangmit Wachkoma-Patienten:A. Auf der einen Seite stehen eindrucksvolle Beispieledafür, wie Angehörige und/oder Freundeüber viele Jahre eine Person, die sich im sogenannten Wachkoma befindet, begleitet undbetreut haben. Vor dem Hintergrund einersolchen Erfahrung können Menschen einlebhaftes Interesse daran haben, im »Raumfür ergänzende Verfügungen« mit Nachdruckfestzuhalten, dass für den Fall des so genanntenWachkomas im Blick auf die Behandlungnichts anderes gilt als für jeden anderen Patienten.Erst wenn bei Wachkoma-Patienteneine Situation gegeben ist, in der der Tod inabsehbarer Zeit eintritt bzw. eine akute Zweiterkrankunghinzukommt, ist eine Änderungdes Therapieziels angebracht, so dass an dieStelle von Lebensverlängerung und LebenserhaltungBeschwerden lindernde (palliativ-medizinische)und pflegerische Maßnahmen tre-

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