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Christliche Patientenvorsorge 91.4 Welche Form der Vorsorgeist für Sie am besten geeignet?Es ist nicht unbedingt notwendig, alle Formularteileder christlichen patien tenvorsorge(also Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung,Behandlungswünscheund Patientenverfügung) auszufüllen. Diesliegt in Ihrer Entscheidung. Aus unsererSicht sind folgende Möglichkeiten sinnvollund empfehlenswert:► Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung:Wir empfehlen, Ihre Vertrauenspersonin einer Vorsorgevollmachtzum Bevollmächtigten zu ernennen.Dies bringt Ihr Selbstbestimmungsrechtund die in der jeweiligenBehandlungssituation gebotene Fürsorgegleichermaßen zur Geltung. Denneine Vertrauens person, mit der Sie sichausführlich ausgetauscht haben und dieIhre Behandlungswünsche kennt, ist amehesten in der Lage, in den kaum vorhersehbarenSituationen einer Krankheitsentwicklungin Ihrem Sinn einegute Entscheidung für Ihre Behandlungzu treffen. Es ist sinnvoll, Ihre Vertrauenspersonzusätzlich mittels einer Betreuungsverfügungals Betreuer vorzuschlagen.So stellen Sie sicher, dass IhreVertrauensperson stets in allen Angelegenheitenfür Sie handeln kann.► Betreuungsverfügung allein: StattIhre Vertrauensperson zu bevollmächtigen,können Sie sie auch mit einer Betreuungsverfügungals Betreuer vorschlagen.Sie kann dann allerdings erstfür Sie handeln, wenn das Gericht siezum Betreuer bestellt.► Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügungverbunden mit Behandlungswünschenoder Patientenverfügung:Zusätzlich zur Bevollmächtigungeiner Person Ihres Vertrauensoder zum Vorschlag eines Betreuerskönnen Sie über Ihre künftige Behandlungvorab durch eine Patientenverfügungentscheiden oder Behandlungswünschefestlegen. Dadurch wird gewährleistet,dass im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeiteine Person IhresVertrauens zusammen mit dem behandelndenArzt Ihre Patientenverfügungund Ihre Behandlungswünscheprüft und ihnen Geltung verschafft.Sollten diese Festlegungen nicht auf dieaktuelle Behandlungs- und Lebenssituationzutreffen, kann Ihre Vertrauenspersondie erforderlichen Entscheidungenüber Ihre ärztliche Behandlung inIhrem Sinne treffen.► Behandlungswünsche und Patientenverfügungallein: Wenn Sie keinerIhnen bekannten Person die Verantwortungfür weitere Entscheidungen inIhrem Krankheitsfall in Form einerVorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügungübertragen möchten oder niemandbereit oder in der Lage ist, dieseAufgabe zu übernehmen, dann ist essinnvoll, zumindest Ihre Wünsche fürdie künftige Behandlung niederzulegenoder eine Patientenverfügung zu verfassen.So wird dafür Sorge getragen,dass im Ernstfall nach Ihren Vorstellungengehandelt wird, selbst wenn derbehandelnde Arzt und gegebenenfallsein vom Betreuungsgericht eingesetzterBetreuer Sie und Ihre Vorstellungennicht persönlich kennen. In Situationen,die diese Erklärungen nicht abdecken,muss Ihr mutmaßlicher Wille ermitteltwerden.VierMöglichkeitender Vorsorge

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