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Christliche Patientenvorsorge 71. Wie können Sie unter dengeltenden gesetzlichen VoraussetzungenVorsorge treffen?Das deutsche Recht bietet verschiedeneMöglichkeiten an, mit deren Hilfe Sie fürden Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit imRahmen einer schweren oder tödlich verlaufendenKrankheit Vorsorge treffen können.Sie berühren unterschiedliche Fragen:1.1 Wer soll an Ihrer Stelle überIhre medizinische Behandlungentschei den, wenn Sie dazunicht mehr imstande sind?Wir empfehlen Ihnen, eine Person IhresVertrauens zu bestimmen, die Sie persönlichkennt und der Sie die Aufgabe anvertrauenkönnen, Ihre Wünsche und Interessenim Rahmen Ihrer medizinischen Behandlungund den damit verbundenen Fragenzu vertreten. Ihre Vertrauenspersonwird an Ihrer Stelle mit entscheiden, fallsSie selbst dazu nicht mehr imstande sind.Für die Auswahl und die Bestellung einerVertrauensperson kommen in Betracht:► die Vorsorgevollmacht, mit der Sieselbst Vertrauenspersonen zu IhremVertreter (Bevollmächtigten) in AngelegenheitenIhrer Gesundheit und IhresAufenthalts bestellen. Der oder die Bevollmächtigtehandelt als Ihr Beauftragter(Näheres siehe Abschnitt 3.1.1);► die Betreuungsverfügung, mit der Siedas Betreuungsgericht bitten, die vonIhnen vorgeschlagene Vertrauenspersonzu Ihrem Vertreter (Betreuer) zubestellen. Ihrem Vorschlag hat das Ge-richt Folge zu leisten. Das Gericht bestimmt,für welche Aufgabenkreise derrecht liche Betreuer zuständig ist (Näheressiehe Abschnitt 3.1.2).1.2 Was haben Vertrauenspersonenund Ärzte bei Ihrermedizinischen Behandlungzu beachten?Vertrauenspersonen und Ärzte haben stetsIhren Willen als Patient zu beachten. Siekönnen Ihr Selbstbestimmungsrecht aufverschiedene Weise für den Fall vorsorglichausüben, dass Sie nicht mehr selbstentscheiden können:► So können Sie konkrete Behandlungswünscheüber Art, Umfang und Dauersowie die Umstände Ihrer Behandlungäußern. Diese Behandlungswünschesind dann verbindliche Richtschnur fürIhre Vertrauens person. Ihre Vertrauenspersonhat Ihre Wünsche gegenüberÄrzten und Pflegepersonal geltend zumachen und durchzusetzen (Näheressiehe Abschnitt 3.2.1);► Sie können als einwilligungsfähige, erwachsenePerson schriftlich eine Patientenverfügungverfassen. Mit dieserkönnen Sie selbst im Vorhinein inbestimmte ärztliche Maßnahmen, diein Zukunft aus ärztlicher Sicht erforderlichwerden mögen, einwilligen oderdiese untersagen (Näheres siehe Abschnitt3.2.2).Eine PersonIhres Vertrauens

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