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16Christliche PatientenvorsorgeKapitel 3spricht und handelt, in der Patientenverfügungund in den Behandlungswünschen legen Sie konkretfest, welche medizinische Behandlung Siewünschen oder ausschließen möchten.3.1 Benennung einer VertrauenspersonEs gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten,eine Person Ihres Vertrauens mit IhrerVertretung zu beauftragen, wenn Sie entscheidungsunfähigwerden: zum einen alsBevollmächtigten durch die Vorsorgevollmachtund zum anderen als Betreuer durchdie Betreuungsverfügung.Der Unterschied zwischen diesen beiden Vorsorgeverfügungenbesteht zum einen darin, dass einBetreuer erst durch das Betreuungsgericht bestelltwerden muss, während eine von Ihnen bevollmächtigteVertrauensperson sofort für Siehandeln kann, wenn dies erforderlich wird. Zumanderen wird ein Betreuer vom Betreuungsgerichtkontrolliert, während ein Bevollmächtigternicht unter der Kontrolle eines Gerichtes steht.Allerdings kann auch der Bevollmächtigte ineinigen besonderen Situationen nicht allein entscheiden,sondern muss – wie ein Betreuer – beimzuständigen Betreuungsgericht eine Genehmigungeinholen (Näheres siehe Abschnitt 3.1.2).3.1.1 Die Vorsorgevollmacht inGesundheits- und AufenthaltsangelegenheitenWas ist eine Vorsorgevollmacht?Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ermöglichtes, eine Person Ihres besonderen Vertrauens zubenennen, die für den Fall Ihrer Geschäfts- undEinwilligungsunfähigkeit in Ihrem Namen wirksamhandeln kann. Eine solche Vollmacht heißtVorsorgevollmacht. Sie kann mit einer Betreuungsverfügung,Behandlungswünschen undeiner Patientenverfügung verbunden werden.Eine Vorsorgevollmacht in Gesundheits angelegenheitenmuss bestimmten Formvorschriftengenügen: Sie ist schriftlich zu erteilen und mussdie Befugnis zur Einwilligung bzw. Untersagungvon ärztlichen Maßnahmen (Untersuchungendes Gesundheitszustandes, Heilbehandlung oderärztlicher Eingriff) ausdrücklich umfassen.Entsprechendes gilt für eine Vorsorgevollmachtin Aufenthaltsangelegenheiten. Die Befugnis zurUnterbringung mit freiheitsentziehender Wirkungund zu freiheitsentziehenden Maßnahmen(z. B. durch Bettgitter, Medikamente und Ähnliches)in einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtungmuss ebenfalls schriftlich und ausdrücklicherteilt werden.Die hier angebotene Vorsorgevollmacht derchristlichen patientenvorsorge erfülltselbstverständlich diese Anforderungen.Bitte beachten Sie:Das Formular der Vorsorgevollmacht inder christlichen patientenvorsorgebetrifft nur die Vorsorge für Ihre künftigemedizinische Behandlung und Ihren Aufenthalt!Wenn Sie darüber hinaus auch eine Vertretungin Bank-, Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten,bei Behörden, im PostundFernmeldeverkehr oder vor Gerichtwünschen, müssen Sie eine Vollmacht auchfür diese Bereiche erteilen. Sie muss inmanchen Fällen von einem Notar beurkundetwerden. Außerdem können Sie durcheine Verfügung zur Bestattung bestimmen,wie und wo Sie beigesetzt werden wollen,und durch Testament oder Erbvertrag IhreErb angelegenheiten regeln. Bitte machenSie sich im Blick auf diese weiteren Verfügungenan anderer Stelle kundig.Diese Aspekte sind von dieser Broschürenicht umfasst!

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