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4. Was ist noch wissenswert?4.1 Wie sorgen Sie dafür, dass IhreWünsche bekannt werden?Notieren Sie bitte auf der Hinweiskarte(siehe Rückseite Ihres persönlichen Formulars),wo sich Ihre ausgefüllten und unterschriebenenFormulare der christli chenpatientenvorsorge befinden, damitdie se umgehend aufgefunden werden können.Lösen Sie die Hinweiskarte von derRückseite Ihres persönlichen Formularsund nehmen Sie diese zu Ihren Ausweispapieren.Die Hinweiskarte gibt einen Hinweisauf Ihre Patientenvor sorge und gegebenenfallsauf Ihren Bevollmächtigtenoder Betreuer. Diese Personen und derbehandelnde Arzt setzen sich miteinanderin Verbindung und beraten – in IhremSinne – über die zu veranlassenden Maßnahmen.Bei der Aufnahme ins Krankenhaus empfiehltes sich, zu Beginn der Behandlung aufdie christliche patientenvorsorgehinzuweisen.Für den Fall, dass Sie einen Bevollmächtigten benannthaben, sollte dieser das Zweitexemplardes Formulars der christlichen patientenvorsorgeerhalten. Füllen Sie dieses Zweitexemplarentsprechend Ihren Angaben im Formularaus und unterschreiben Sie es. Auch diesesExemplar ist – im Unterschied zu einer Kopie –wie die Erstschrift eine originale Vollmacht.Möchten Sie Ihre Entscheidung ändern und jemandanderen zum Bevollmächtigten oder Betreuerbestimmen, lassen Sie sich alle Exemplarezurückgeben und vernichten sie diese.Darüber hinaus können Sie Kopien des Formularsder christlichen patientenvor sor geeventuell Angehörigen (Name, Adresse), einemArzt Ihres Vertrauens oder dem Betreuungsgerichtgeben.Sie können die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügunggebührenpflichtig bei demZentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer(Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 080151, 10001 Berlin;www.vorsorgeregister.de) registrieren lassen. Siekönnen auch so verfahren, wenn Sie Ihre Vorsorgevollmachtund/oder Betreuungsverfügung miteiner Patientenverfügung oder Behandlungswünschenkombiniert haben. Damit stellen Siesicher, dass das Betreuungsgericht von Ihrer Vorsorgeverfügungerfährt.

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