22 Christliche PatientenvorsorgeKapitel 3ten. Es handelt sich hierbei nicht um eine aktiveHerbeiführung des Todes, sondern um einZulassen des Todes in dem Sinne, dass demTod nichts mehr entgegengesetzt und auf »außergewöhnlicheMittel« verzichtet wird. EineBasisbetreuung ist selbstverständlich aufrechtzu erhalten. Sollten Sie dies verfügen wollen,bieten wir Ihnen hier einen Textbaustein,den Sie so in das Feld »Raum für ergänzendeVerfügungen« übernehmen können:Die unter 1. getroffenen Verfügungensollen über die dort genannten Situationenhinaus entsprechend auch gelten,wenn infolge einer Gehirnschädigungmeine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnenund Entscheidungen zu treffen,nach Einschätzung zweier erfahrenerÄrzte aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlicherloschen ist und eineakute Zweiterkrankung hinzukommt,an der ich sterben könnte. Dies gilt fürdirekte Gehirnschädigung z. B. durchUnfall, Schlaganfall oder Entzündungebenso wie für indirekte Gehirnschädigungz. B. nach Wiederbelebung, Schockoder Lungenversagen.B. Auf der anderen Seite steht die Erfahrung,dass in der Begleitung von Wachkoma-Patientenüber ein Jahr, ja viele Jahre hinweg dieFrage auftaucht, ob es mit dem christlichenGlauben nicht durchaus vereinbar ist, durchBehandlungsbeschränkung und/oder durchdie Beendigung künstlicher Ernährung beiBeibehaltung des Stillens von Hunger- undDurst gefühlen das Sterben zuzulassen. SolltenSie dies verfügen wollen, bieten wir Ihnenhier einen Textbaustein, den Sie so in das Feld»Raum für ergänzende Verfügungen« übernehmenkönnen:Die unter 1. getroffenen Verfügungen sollenüber die dort genannten Situationenhinaus entsprechend auch gelten, wenn infolgeeiner Gehirnschädigung meineFähigkeit, Einsichten zu gewinnen undEntscheidungen zu treffen, nach Einschätzungzweier erfahrener Ärzte aller Wahrscheinlichkeitnach unwiederbringlicherloschen ist und dieser Zustand seit einemZeitraum von ……… (z. B. einem Jahr)besteht oder eine akute Zweiterkrankunghinzukommt, an der ich sterben könnte.Dies gilt für direkte Gehirnschädigung z. B.durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündungebenso wie für indirekte Gehirnschädigungz. B. nach Wiederbelebung, Schockoder Lungenversagen.Die katholische Kirche stellt fest, dass aus ihrerSicht die erste Alternative dringend angeraten ist.3.3 Unterschriften unter das Formularder christlichen patientenvorsorgeWir empfehlen Ihnen, die christlichepatientenvorsorge in allen Teilen, dieSie ausgefüllt haben, zu unterschreiben.Für die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügungist es rechtlich notwendig,für die Betreuungsverfügung und die Behandlungswünscheaus praktischen Gründenratsam.Darüber hinaus raten wir, auch Ihre Vertrauenspersonendurch ihre Unterschrift bestätigen zulassen, dass sie bereit sind, als Bevollmächtigteoder als Betreuer für Sie tätig zu werden.Wenn Sie Behandlungswünsche oder eine Patientenverfügungverfassen und insbesondere, wennsie den »Raum für ergänzende Verfügungen« ausfüllenwollen, sollten Sie den Inhalt mit einemArzt Ihres Vertrauens besprechen und dies durchUnterschrift bestätigen lassen.
4. Was ist noch wissenswert?4.1 Wie sorgen Sie dafür, dass IhreWünsche bekannt werden?Notieren Sie bitte auf der Hinweiskarte(siehe Rückseite Ihres persönlichen Formulars),wo sich Ihre ausgefüllten und unterschriebenenFormulare der christli chenpatientenvorsorge befinden, damitdie se umgehend aufgefunden werden können.Lösen Sie die Hinweiskarte von derRückseite Ihres persönlichen Formularsund nehmen Sie diese zu Ihren Ausweispapieren.Die Hinweiskarte gibt einen Hinweisauf Ihre Patientenvor sorge und gegebenenfallsauf Ihren Bevollmächtigtenoder Betreuer. Diese Personen und derbehandelnde Arzt setzen sich miteinanderin Verbindung und beraten – in IhremSinne – über die zu veranlassenden Maßnahmen.Bei der Aufnahme ins Krankenhaus empfiehltes sich, zu Beginn der Behandlung aufdie christliche patientenvorsorgehinzuweisen.Für den Fall, dass Sie einen Bevollmächtigten benannthaben, sollte dieser das Zweitexemplardes Formulars der christlichen patientenvorsorgeerhalten. Füllen Sie dieses Zweitexemplarentsprechend Ihren Angaben im Formularaus und unterschreiben Sie es. Auch diesesExemplar ist – im Unterschied zu einer Kopie –wie die Erstschrift eine originale Vollmacht.Möchten Sie Ihre Entscheidung ändern und jemandanderen zum Bevollmächtigten oder Betreuerbestimmen, lassen Sie sich alle Exemplarezurückgeben und vernichten sie diese.Darüber hinaus können Sie Kopien des Formularsder christlichen patientenvor sor geeventuell Angehörigen (Name, Adresse), einemArzt Ihres Vertrauens oder dem Betreuungsgerichtgeben.Sie können die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügunggebührenpflichtig bei demZentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer(Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 080151, 10001 Berlin;www.vorsorgeregister.de) registrieren lassen. Siekönnen auch so verfahren, wenn Sie Ihre Vorsorgevollmachtund/oder Betreuungsverfügung miteiner Patientenverfügung oder Behandlungswünschenkombiniert haben. Damit stellen Siesicher, dass das Betreuungsgericht von Ihrer Vorsorgeverfügungerfährt.