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Leitfaden für die Bearbeitung von Personendaten im medizinischen

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e) BekanntgabekontrolleDer Absender muss gewährleisten, dass Gesundheitsdaten ausschliesslichan den berechtigten Empfänger gelangen. So ist beispielsweise zuverhindern, dass Analyselabors <strong>die</strong> Resultate <strong>von</strong> HIV-Tests an unrechtmässigeEmpfänger senden.In jedem Fall muss nachträglich rekonstruierbar sein, wer, wem, welcheDaten, wann und zu welchen Zwecken übertragen hat.Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter (EDSB)30<strong>Leitfaden</strong> für <strong>die</strong> <strong>Bearbeitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Personendaten</strong> <strong>im</strong> <strong>medizinischen</strong> BereichBei der Datenübermittlung per Fax ist nicht auszuschliessen, dass dasDokument an ein anderes als das gewünschte Ziel gelangt. Da der Absender<strong>die</strong> Verantwortung für <strong>die</strong> Übermittlung trägt, hat er ein Interessedaran, <strong>die</strong> Informationen nicht in falsche Hände zu übermitteln. Inbesonders heiklen Fällen ist der Empfänger zuvor telefonischzu unterrichten, damit der Zugang zum Fax datenschutzgerechtsichergestellt werden kann.Das Faxgerät sollte ferner so aufgestellt sein, dass nur berechtigte PersonenEinsicht in <strong>die</strong> empfangenen Dokumente nehmen können. Imübrigen kann auf dem Fax eine Klausel mit beispielsweise folgendemInhalt angebracht werden: „Sofern Sie nicht der in der Adresse erwähnteEmpfänger sind, bitten wir Sie, den Absender unverzüglich telefonischzu benachrichtigen und danach den Fax zu vernichten.“f) SpeicherkontrolleDas unbefugte Eingeben, Einsichtnehmen, Verändern und Löschen gespeicherterGesundheitsdaten ist zu verhindern. Die Benützer sollensich durch User-ID und Passwort über ihre Berechtigung ausweisen.Zum Schutz der Gesundheitsdaten vor Verlust sind regelmässig Sicherungskopienzu erstellen. Da <strong>die</strong> Sicherungs-Datenträger alle <strong>im</strong> Systemgespeicherten Daten enthalten, müssen sie besonders gesichert werden.Dies kann entweder durch eine (automatische) Verschlüsselungder Daten erfolgen oder durch eine Verwahrung der Datenträger in einemTresor.Es muss verhindert werden, dass Gesundheitsdaten unerlaubterweiseauf einen Datenträger - etwa eine Diskette - kopiert werden können.Dazu kann beispielsweise mit Datenverarbeitungsanlagen ohne Diskettenlaufwerkgearbeitet werden oder es können Disketten-Laufwerkegesperrt werden.Schriftliche Unterlagen haben als Urkunden (beispielsweise bei haftpflichtrechtlichenStreitigkeiten) einen hohen Beweiswert, weil spätereÄnderungen, Ra<strong>die</strong>rungen und Ergänzungen meist erkannt werden.

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