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Leitfaden für die Bearbeitung von Personendaten im medizinischen

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mungen zur Anwendung. 1 Demzufolge untersteht ein Seelsorger, deran einem Universitätsspital angestellt ist, den kantonalen Datenschutzbest<strong>im</strong>mungen.Desgleichen wird <strong>die</strong> Tätigkeit eines Amtsarztes derstädtischen Verkehrsbetriebe vom Geltungsbereich des kantonalen Datenschutzgesetzeserfasst und nicht vom DSG.8Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter (EDSB)<strong>Leitfaden</strong> für <strong>die</strong> <strong>Bearbeitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Personendaten</strong> <strong>im</strong> <strong>medizinischen</strong> Bereich4. Die Unterschiede zwischen der ärztlichen Schweigepflichtgemäss Art. 321 Strafgesetzbuch und der beruflichenSchweigepflicht gemäss Art. 35 Bundesgesetz über den DatenschutzEid des Hippokrates„Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder auch ausserhalb derBehandlung <strong>im</strong> Leben der Menschen, werde ich, soweit man es nichtausplaudern darf, verschweigen und solches als ein Gehe<strong>im</strong>nis betrachten“.Diese aus dem Eid des Hippokrates stammende Schutzpflichtdürfte eine der ältesten datenschutzrechtlichen Best<strong>im</strong>mungendarstellen. 2a) Die ärztliche Schweigepflicht gemäss Art. 321 StrafgesetzbuchDie ärztliche Schweigepflicht, oft auch als „Arztgehe<strong>im</strong>nis“ bezeichnet,beinhaltet <strong>die</strong> Pflicht der Ärzte, der Zahnärzte, Apotheker, Hebammensowie ihrer Hilfspersonen, Informationen, <strong>die</strong> ihnen <strong>im</strong> Rahmen der beruflichenTätigkeit anvertraut worden sind, oder <strong>die</strong> sie bei deren Ausübungwahrgenommen haben, gehe<strong>im</strong>zuhalten. Zuwiderhandlung wirdauf Antrag mit Gefängnis (drei Tage bis drei Jahre) oder Busse bestraft.Art. 321 des Strafgesetzbuches, StGB, schützt nicht den Arzt, sondern<strong>die</strong> Persönlichkeitssphäre des Patienten. 3 Aus <strong>die</strong>sem Grund sollte besser<strong>von</strong> Patientengehe<strong>im</strong>nis als <strong>von</strong> Arztgehe<strong>im</strong>nis gesprochen werden.Patientendaten dürfen gegenüber Dritten nur offenbart werden, wennder Patient beispielsweise den Arzt <strong>von</strong> seiner Schweigepflicht befreitoder ein Gesetz <strong>die</strong>s erlaubt.Beispiel:Frage:Kann sich der Arbeitgeber selbst über den Gesundheitszustand derBewerber be<strong>im</strong> Arzt erkundigen?

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