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Leitfaden für die Bearbeitung von Personendaten im medizinischen

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Weiterführende Literatur<strong>Leitfaden</strong> für <strong>die</strong> <strong>Bearbeitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Personendaten</strong> <strong>im</strong> <strong>medizinischen</strong> Bereich Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter (EDSB)451BGE 102 II 47, 101 II 183 bestätigt in 115 Ib 179 E. 2, wonach <strong>die</strong> Behandlung<strong>von</strong> Patienten in einem öffentlichen Spital nicht als gewerblicheVerrichtung <strong>im</strong> Sinne <strong>von</strong> Art. 61 Abs. 2 OR gilt, sondern alsErfüllung einer öffentlichen Aufgabe. Schäden, <strong>die</strong> dabei entstehen,sind auf <strong>die</strong> Ausübung staatlicher Hoheit, nicht auf <strong>die</strong> Verletzungeines privatrechtlichen Vertrages zurückzuführen, und zwar selbstdann nicht, wenn der Patient der Aufnahme ins Spital zugest<strong>im</strong>mthat.2Aus dem Hippokratischen Eid; Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch,257. Auflage, 1994, S. 636.3Daniel Wyler, Gehe<strong>im</strong>niskrämerei um das Patientengehe<strong>im</strong>nis,Schweizerische Ärztezeitung, Band 74, Heft 45, 10.11.1993, S.1742.4<strong>Leitfaden</strong> für <strong>die</strong> <strong>Bearbeitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Personendaten</strong> <strong>im</strong> Arbeitsbereich,EDSB, S. 7.5<strong>Leitfaden</strong> für <strong>die</strong> <strong>Bearbeitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Personendaten</strong> in der Bundesverwaltung,EDSB6Wolfgang Wiegand, in Heinrich Honsell (Hrsg.) Handbuch des Arztes,Zürich 1994, S. 198ff.7Bundesblatt 1988 II 449.8So ist in BGE 113 II 430 das Zürcher Obergericht als Vorinstanz ist zuRecht da<strong>von</strong> ausgegangen, dass ein sieben Jahre nach dem Eingriffverfasster Operationsbericht „als blosse Parteibehauptung“ zu qualifizierensei.9Amtliches Bulletin des Ständerates 1990, 14010Bundesblatt 1988 II S. 452.11Robert Gmür, Die ärztliche Dokumentationspflicht und das Auskunftsrechtder Patientin, Schweizerische Ärztezeitung, Band 75,Heft 9, 2.3.1994, S. 342.

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