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Journal Berlin-Budapest 2002 - Heinrich - Humboldt-Universität zu ...

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Deutsch-Ungarisches Seminar <strong>2002</strong> – UmweltrechtWORKSHOP 2Rechtliche und außerrechtliche Instrumente im Umweltschutzin Deutschlandvon Kristin Broszio, Uni PotsdamDer Umweltschutz und die bekannten Prinzipiendes Umweltschutzes können inDeutschland mit einer Vielzahl von umweltpolitischenInstrumenten durchgesetztwerden. Zu diesen Mitteln, die der Staateinsetzt, um ein Verhalten entsprechendden umweltpolitischen Zielen <strong>zu</strong> veranlassen,zählen sowohl rechtliche als auch außerrechtlicheInstrumente.Im Vordergrund stehen auch im UmweltschutzInstrumente der direkten Verhaltenssteuerung,wie z.B. Gebote oder Verboteim Rahmen der Gefahrenabwehr. DasUmweltrecht entwickelt aber <strong>zu</strong>nehmendcharakteristische Besonderheiten undbringt verstärkt Instrumente der indirektenVerhaltenssteuerung <strong>zu</strong>m Einsatz. Da<strong>zu</strong>gehören z.B. ökonomische Instrumente wieSubventionen und Abgaben, Planungsinstrumenteund sog. Zertifikatlösungen. Innerhalbdes Instrumentenkatalogs ist einWandel vom punktuellen Eingriff <strong>zu</strong>r vermehrtenAnwendung von indirekter Verhaltessteuerung<strong>zu</strong> beobachten.Die traditionellen Instrumente der direktenVerhaltenssteuerung sind vor allem gefahrenabwehrend.Neben den Ge- und Verbotenzählen <strong>zu</strong> ihnen die Anzeige-, Anmelde-und Erlaubnisverfahren, Handlungs-und Duldungspflichten. Als Vor<strong>zu</strong>gdieser Instrumente gilt ihre rechtsstaatlicheKlarheit durch determinierte Verhaltensmaßregeln,die bei Nichtbefolgen mit denMitteln des Verwaltungszwangs durchgeführtwerden können. Nachteilig wirkt sichallerdings der erforderliche hohe Informationsgradder Verwaltung aus. Zudem handeltes sich um eine Steuerung, die wenigAnreiz <strong>zu</strong>r Entwicklung umweltfreundlicher(er)Alternativen schafft.Die Schwächen der direkten Verhaltenssteuerunghaben in den letzten Jahren eineumfangreiche Diskussion über eine Erweiterungdes vorhandenen Instrumentariums<strong>zu</strong>gunsten der indirekten Verhaltenssteuerungausgelöst. Diese Instrumente nähernsich dem staatlichen Lenkungsziel, indemsie ausschließlich auf die Motivation derAdressaten Einfluss nehmen. Sie schaffenbei umweltgerechtem Verhalten vor allemwirtschaftliche Anreize. Gegenüber demBürger werden Verhaltenserwartungenformuliert, das unerwünschte Verhaltenbleibt aber rechtmäßig. Der Staat verzichtetalso auf die Illegalisierung bestimmter Verhaltensweisendes Bürgers, indem er dessenEigeninteresse am Umweltschutz mobilisiert.Umweltabgaben, die häufig zwischen Finanzierungs-,Lenkungs-, Nut<strong>zu</strong>ngs- undAusgleichsausgaben unterschieden werden,schaffen beispielsweise einerseitseinen Anreiz <strong>zu</strong> umweltverträglichen Verhaltensweisenund schöpfen andererseits<strong>zu</strong>gleich die finanziellen Vorteile ab, welchedem seine umweltbelastenden Tätigkeitenuneingeschränkt Fortsetzenden gegenüberdem in vergleichbarer Lage umweltschonendereMaßnahmen Ergreifenden erwachsen.Beispiele solcher Abgaben sinddie Abwasserabgaben, Waldabgaben, Abfallverbringungsabgaben.Solche Abgabensind bei den Politikern beliebt, weil eine mitumweltschützenden Zwecken „beladene“Abgabe von der Bevölkerung weitaus eherakzeptiert wird als eine allgemeine Steuererhöhung.Im Gegensatz <strong>zu</strong> den Abgabensollen die Umweltsubventionen Anreize fürumweltschonendes Verhalten schaffen,indem sie ein solches Verhalten „belohnen“.Denkbar sind Finanzhilfen wie Zuschüsse,Zuwendungen, rückzahlbareDarlehen, Bürgschaften, Garantien oderindirekt wirkende Verschonungssubventionendurch Steuervergünstigung oder Gebührenentlastung.Ein großer Nachteil ist38

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