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Journal Berlin-Budapest 2002 - Heinrich - Humboldt-Universität zu ...

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Deutsch-Ungarisches Seminar <strong>2002</strong> – UmweltrechtWORKSHOP 2kein Thema. Hohe Umweltbelastungenwerden zwar als Begleiterscheinungen sozialerBenachteiligung häufig erwähnt, abernicht systematisch erwogen und analysiert.Umweltbrennpunkte können in Deutschlandallerdings dennoch klar benannt werdenund es gibt durchaus ein Gefälle in derUmweltbelastung zwischen arm und reich,Stadt und Land. Der Grund für das Nichtaufgreifendieser Benachteiligungen als„ungerecht“ oder „umweltdiskriminierend“liegt in Deutschland eher an der fehlendenMobilisierung der Bürger. Dabei bestehtdurchaus die Möglichkeit, aus dem Sozialstaatsprinzip,dem Gleichbehandlungsprinzipund den finanzverfassungsrechtlichenGedanken <strong>zu</strong>m Finanzausgleich ein Prinzipder Umweltgerechtigkeit <strong>zu</strong> folgern. Solangees allerdings am politischen Druckfehlt, wird aber noch einige Zeit vergehen,bis Umweltgerechtigkeit als Rechtsprinzipverankert ist.SchlussbetrachtungDie Instrumente des Umweltrechts gewährleistennicht den möglichen Grad anUmweltschutz. Umweltbelastungen sindungleich verteilt und obliegen größtenteilseinkommensschwachen und sozial benachteiligtenPersonengruppen. Umweltrechtbedarf daher der Weiterentwicklung.Es müssen Gestaltungen gefunden werden,die <strong>zu</strong>m einen die bessere Durchset<strong>zu</strong>ngvon Umweltschutzmaßnahmen ermöglichen,aber andererseits nicht in diskriminierenderWeise nur sozial schwacheund daher vorbelastete Gruppen treffenund damit evtl. auch an den eigentlichenVerursachern von Umweltschäden vorbeigehen.Weiterhin muss eine Sensibilisierungder Gesellschaft erfolgen für die Frage,wer eigentlich die Vorteile und wer dieNachteile aus der Umweltnut<strong>zu</strong>ng zieht, sodass der ungerechten Verteilung von Umweltbelastungenentgegengewirkt werdenkann.44

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