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Journal Berlin-Budapest 2002 - Heinrich - Humboldt-Universität zu ...

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Deutsch-Ungarisches Seminar <strong>2002</strong> – UmweltrechtWORKSHOP 3Workshop 3: EinführungSeit Beginn der Zwanziger Jahre haben sich die Begriffe Umwelt, Umweltpolitik undUmweltrecht in der öffentlichen Diskussion in Deutschland einen festen Platz verschafft. InUngarn dagegen ist, obwohl das Land <strong>zu</strong> sozialistischen Zeiten im Ostblock eine sehr starkewestliche Orientierung hatte, Umweltschutz erst mit der Wende in den Blickpunkt desöffentlichen Interesses gerückt. So konnten die Ergebnisse langjähriger Diskussionen inwestlichen Ländern direkt in das neue ungarische Recht integriert werden.Zentrales Beispiel dafür ist § 345 des ungarischen BGB. Dort ist explizit eineGefährdungshaftung für Umweltschäden in § 345 Abs. 1 S. 2 geregelt. In Deutschlanddagegen ist aufgrund der unterschiedlichen Entstehungsgeschichte des BGB eine solcheGefährdungshaftung für Umweltschäden, die aus Betrieben hervorgehen, nur imUmwelthaftungsgesetz (§ 1 UmwHG) vorgesehen. Aus den gleichen Gründen stellt sichauch der Individualschutz im Umweltrecht in Deutschland als zersplittertes Bild dar. DasUmweltrecht wird zwangsläufig <strong>zu</strong> einer Querschnittsmaterie von zivilrechtlichen undöffentlich-rechtlichen Anspruchsgrundlagen.In diesem Workshop wurden <strong>zu</strong>nächst die haftungsrechtlichen Grundlagen und ihre landesspezifischenDifferenzen erarbeitet. Anhand des konkreten Beispiels der Theißverschmut<strong>zu</strong>ngdurch zyanidhaltige Schadstoffe in Rumänien und Ungarn im Jahre 2000 wurde dasProblem von grenzüberschreitenden Umweltschäden erörtert. Unter anderem an diesemBeispiel wurde deutlich, dass Umweltschäden kraft Natur der Sache häufig grenzüberschreitendund langfristig wirken. Dies fordert eine nachhaltige Herangehensweise an dasProblem. Es zeigt sich, dass nur eine grenzüberschreitende Gesetzgebung die bestehendenProblemlagen effektiv lösen kann.Das Thema Atomausstieg in Deutschland führte im Workshop <strong>zu</strong> einer Auseinanderset<strong>zu</strong>ngmit wirkungsvollen Präventivmaßnahmen <strong>zu</strong>r Verhinderung von unübersehbaren Umweltschäden.46

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