1985 - Gen-ethischer Informationsdienst
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GEN-ETHISCHER INFORMATIONSDIENST<br />
Gesamtausgabe Nr. 10<br />
10.02 GID<br />
Marburg: Institut für Humangenetik und <strong>Gen</strong>etische Poliklinik der Universität Marburg,<br />
Bahnhofstrasse 7A; 3500 Marburg, Tel. 06421/28 22 13<br />
München: Institut für Anthropologie und Humangenetik der Universität München, Richard<br />
Wagner-Str. lO/I; 8 München 2, Tel. 0891 520 33 81<br />
<strong>Gen</strong>etisches Labor der Kinderpoliklinik der Universität München, Goethestr. 29; 8000 Mün-<br />
chen 2, Tel. 089/599 63 40<br />
Münster: Institut für Humangenetik der Universität Münster, Vesaliusweg 12-14; 4400 Mün-<br />
ster, Te]. 02511 83 54 23<br />
Oberhausen: Abteilung für klinische <strong>Gen</strong>etik und Cytologie am Evangelischen Krankenhaus<br />
Oberhausen, Virchovstr, 20; 4200 Oberhausen, Tel. 0208/82165 45<br />
Stuttgart: Chromosomenlabor der Medizinsischen Klinik I des Bürgerhospitals, Tunzhofer-<br />
Strasse 14-16; 7000 Stuttgart, Tel. 0711/202 55 01<br />
Tübingen: Institut für Anthropologie und Humangenetik der Universität Tübingen, Wiihelm-<br />
Strasse 27; 7400Tübinge11, Tel. 07071/ 29 64 58<br />
Ulm: Abteilung Klinische <strong>Gen</strong>etik der Universität Ulm, Pnttwitzstrasse 6; 7900 Uim/Donau,<br />
Tel. 0731/179 40 12<br />
Abteilung Humangenetik der Universität Ulm, Oberer Eselsberg M25; 7900 Ulm/Donau, Te1<br />
0731/176 32 48<br />
Würzburg: Institut für Humangenetik der Universität Würzburg, Koollickerstrasse 2; 8700<br />
Würzburg,Tel. 0931/ 312 94 (10.01)<br />
Dokumentation Sicherheitsstandards für die industrielle Produktion<br />
Deutscher Bundestag<br />
Plenarprotokoll10/170<br />
Stenographischer Bericht<br />
170. Sitzung Bonn,<br />
Mittwoch 6. November <strong>1985</strong><br />
Vizepräsident Stücklen: Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung<br />
und Technologie auf. Zur Benatwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staats-<br />
sekretär Dr. Probst zur Verfügung. Ich rufe die Frage zwei des Herrn Abgeordneten Catenhu-<br />
sen auf: Beabsichtigt die Bundesregierung Sicherheitsstandards für die industrielle Produk-<br />
tion mit Hilfe gentechnisch manipulierter Organismen im Rahmen der Richtlinien der Zentra-<br />
len Kommission für die Biologische Sicherheit der Industrie auf dem Wege der freiwilligen<br />
Selbstbindung aufzuerlegen, und wie gedenkt die Bundesregierung die Befolgung dieser<br />
Richtlinie durch Industrieunternehmen, auch wenn diese beispielsweise nicht dem Verband<br />
der Chemischen Industrie angehören, sicherhzustellen?<br />
Dr. Probst, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Forschung und Technologie: Herr<br />
Kollege, Ihre Frage beantworte ich wie folgt. Der Bundesregierung ist der Auffassung, daß die<br />
Richtlinien zum Schutz vor Gefahren durch in vitro neukombinierte Nukleinsäuren, die die<br />
Grundlage für die sicherheitstechnische Überprüfung von Experimenten durch die Zentrale<br />
Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) sind, ihre Schutzfunktion bisher erfüllt ha-<br />
ben. Im Zusammenhang mit der weiteren Einführung und Anwendung gentechnischer Metho-<br />
den sind die bereits vorhandenen und erprobten Sicherheitsmaßnahmen auch für den Einsatz<br />
gentechnisch veränderter Organismenn in der industriellen Produktion fortzuentwickeln. Die<br />
Bundesregierung überarbeitet zur Zeit einen Entwurf der ZKBS für eine Neufassung der<br />
Richtlinien. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage der Befolgung der Richtlinien<br />
durch Industrieunternehmen geprüft.<br />
Vizepräsident Stücklen: Zusatzfrage, bitte.<br />
Catenhusen (SPD): Herr Staatssekretär, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dar-<br />
über vor, daß deutsche Industrieunternehmen die geltenden Richtlinien der Zentralen Kom-<br />
mission für die Biologische Sicherheit nicht befolgen? Um wieviele Unternehmen geht es da-<br />
bei?<br />
Dr. Probst,Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ist so, daß im inhaltlich sicherheitsrelevanten<br />
Bereich der Befolgung der Richtlinien keinerlei Anhaltspunkte einer Gefährdung gegeben<br />
sind. Es ist aber sehr wohl nicht auszuschließen, daß bei der ZKBS in Einzelfällen die Richtli-<br />
nien dadurch nicht eingehalten worden sind, daß die Registrierung der Experimente nicht er-<br />
folgte.