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Ratgeber Demenz - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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PflegePflegebedürftigkeit kann jeden Menschen treffen. Bei körperlicherGebrechlichkeit ist es offensichtlich, dass ein Mensch Hilfeund Unterstützung braucht. Doch auch <strong>Demenz</strong>kranke, die inihrer Beweglichkeit nicht eingeschränkt sind, können unterbestimmten Voraussetzungen Leistungen der Pflegeversicherungerhalten. Allerdings gibt es bei <strong>Demenz</strong>kranken einige Besonderheitenzu beachten.Im folgenden Kapitel werden erst allgemeine Informationen zurPflegeversicherung dargestellt und zum Abschluss die Besonderheitenbei <strong>Demenz</strong>kranken erläutert.Die gesetzliche Pflegeversicherung tritt ein für die pflegerischeVersorgung von Personen, die wegen einer körperlichen, geistigenoder seelischen Erkrankung oder Behinderung in Bezug auf diegewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungendes täglichen Lebens für mindestens 6 Monate in erheblichemUmfang der Hilfe bedürfen.Die Pflegekassen sind die Träger der Pflegeversicherung. Bei denPflegekassen sind alle Pflegeleistungen zu beantragen.Pflege im Rahmender PflegeversicherungIn den Schutz der Pflegeversicherung sind alle einbezogen, dieauch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. DieVersicherungspflicht besteht daher für dieselben Personenkreise,auch für Familienversicherte. Zuständig sind die (bei denKrankenkassen errichteten) Pflegekassen.VersicherungspflichtEs besteht auch die Möglichkeit, sich freiwillig bei der gesetzlichenPflegeversicherung zu versichern, allerdings ist dies nur inKoppelung mit der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.Freiwillige VersicherungGrundsatz:Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sindin der Pflegeversicherung versicherungspflichtig.Ausnahme:Wer freiwillig krankenversichert ist und nicht Mitglied der zugehörigengesetzlichen Pflegekasse werden möchte, muss bei derPflegekasse einen Befreiungsantrag stellen und mit diesemAntrag einen gleichwertigen privaten Versicherungsschutz nachweisen.Das muss innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der freiwilligenVersicherung geschehen. Der Befreiungsantrag ist nichtwiderrufbar, außer der freiwillig Versicherte wird aufgrundveränderter Voraussetzungen wieder zum Pflichtversicherten.Pflege 23

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