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Ratgeber Demenz - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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Anteiliges PflegegeldWenn der Höchstwert der Tages- oder Nachtpflege für die jeweiligePflegestufe nicht voll ausgeschöpft wird, besteht Anspruchauf zusätzliches anteiliges Pflegegeld.Allerdings reicht das Geld von der Pflegeversicherung in Stufe 1nur für 1 bis 2 Tage in der Woche, da sich die Kosten der Tagespflegeca. zwischen 60,– und 80,– € pro Tag bewegen.Adressen von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen bekommtman von der Pflegekasse und von den für Senioren zuständigenAnsprechpartnern der Stadt oder Gemeinde.?Wer hilft weiter?Kurzzeitpflege wird von der Pflegekasse immer dann übernommen,wenn vorübergehend weder häusliche noch teilstationäre Pflegemöglich ist. Die Unterbringung eines Pflegebedürftigen in einerKurzzeitpflege soll den Angehörigen beispielsweise auch dieMöglichkeit der Erholung oder eines Urlaubs geben. Prinzipiellmüssen die Vorversicherungszeit erfüllt, die Pflegebedürftigkeitfestgestellt und die Pflegeleistung bei der Pflegekasse beantragtwerden.KurzzeitpflegeDie Kurzzeitpflege ist eine Pflege in einer vollstationären Einrichtung,so dass während des dortigen Aufenthaltes weitereLeistungen der häuslichen Pflege nicht gewährt werden.Verhältnis zuanderen Leistungender PflegeversicherungDie Pflegekasse übernimmt• die pflegebedingten Aufwendungen,• die Aufwendungen der sozialen Betreuung,• die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege(zunächst bis zum 31.7.2007).UmfangDie Unterbringung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung wird vonder Pflegekasse bis zu maximal 4 Wochen im Jahr übernommen.DauerDie Pflegekasse leistet bis zu einem Gesamtbetrag von 1.432,– €im Jahr ohne Differenzierung nach der Pflegestufe, einheitlich füralle Pflegebedürftigen.HöheEntlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige 47

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