12.07.2015 Aufrufe

Ratgeber Demenz - Schmerzzentrum Ludwigshafen

Ratgeber Demenz - Schmerzzentrum Ludwigshafen

Ratgeber Demenz - Schmerzzentrum Ludwigshafen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

HöherstufungEine Höherstufung der Pflegestufe ist immer dann möglich, wennsich der Pflegeaufwand erhöht. Dazu ist ein Antrag bei derPflegekasse zu stellen und ein erneutes Feststellungsverfahrenüber den MDK nötig, das auch als Wiederholungsgutachtenbezeichnet wird.Als Wiederholungsgutachten gilt auch die Begutachtung im Auf–trag der Pflegekasse, wenn diese den Hinweis erhält, dass diehäusliche Pflege nicht mehr in ausreichender Weise gewährleistetist.!PraxistippBesteht Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe I, kann der MdKin die inoffizielle „Pflegestufe 0" einstufen. Unter bestimmtenUmständen, die sich auf die gesundheitliche und finanzielleSituation des Antragstellers beziehen, kann es finanzielle Hilfenvom Sozialamt geben.PflegegeldPflegegeld bekommt ein Pflegebedürftiger, um eine selbstbeschaffte Pflegekraft zu bezahlen. Es gehört im Rahmen derPflegeversicherung zur häuslichen Pflege und stellt die erforderlicheGrundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch einePerson in geeigneter Weise sicher. Für Nichtmitglieder derPflegeversicherung tritt unter bestimmten Voraussetzungen dasSozialamt ein.HöheDie Pflegekasse bezahlt für eine selbst beschaffte PflegekraftPflegegeld in folgender Höhe:• Pflegestufe I: 205,– € monatlich• Pflegestufe II: 410,– € monatlich• Pflegestufe III: 665,– € monatlichPflegegeld wird immer im Voraus am Ersten eines Monats für diesenMonat geleistet.PflegeeinsatzPflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sindverpflichtet, einen Pflegeeinsatz durch eine Pflegeeinrichtung inAnspruch zu nehmen: Dabei kommt eine Pflegefachkraft zumPflegebedürftigen nach Hause. Dies dient der Sicherung derQualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellungund Beratung der häuslich Pflegenden. Den Pflegeeinsatzbezahlt die Pflegekasse. Die Vergütung eines Einsatzesbeträgt je 16,– € in den Pflegestufen I und II und 26,– € in derPflegestufe III.34 Pflege

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!