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Ratgeber Demenz - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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Der Pflegeeinsatz findet statt:• bei Pflegestufe I und II mindestens 1 x halbjährlich• bei Pflegestufe III mindestens 1 x vierteljährlichKommt der Pflegebedürftige seiner Nachweispflicht eines Pflegeeinsatznicht nach oder erteilt er dem Pflegedienst nicht sein Einverständniszur Mitteilung an die zuständige Pflegekasse, wirddas Pflegegeld gekürzt bzw. im Wiederholungsfall vollständigentzogen.!PraxistippBei der „Pflegesachleistung“ werden die Grundpflege und diehauswirtschaftliche Versorgung von professionellen Pflegekräftenübernommen. Die Pflegekräfte sind entweder von der Pflegekasseoder einer zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtung angestellt,oder haben als Einzelpersonen einen Versorgungsvertragmit der Pflegekasse abgeschlossen. Pflegesachleistungen gehörenim Rahmen der Pflegeversicherung zur häuslichen Pflege.PflegesachleistungDie Pflegekraft der Kasse bekommt bei:• Pflegestufe I: 384,– € monatlich• Pflegestufe II: 921,– € monatlich• Pflegestufe III: 1.432,– € monatlich• Härtefällen der Pflegestufe III: 1.918,- € monatlichHöheVon einem Härtefall spricht man, wenn die Erbringung derGrundpflege auch in der Nacht notwendig ist und nur vonmehreren Pflegekräften gleichzeitig erbracht werden kann. Eshandelt sich auch um einen Härtefall, wenn Grundpflege fürmindestens 7 Stunden täglich erforderlich ist, davon mindestens2 in der Nacht, und zusätzlich ständige Hilfe bei der hauswirtschaftlichenVersorgung benötigt wird.Allerdings darf diese Härtefallregelung bei jeder einzelnenPflegekasse auf nicht mehr als 3 % der bei ihr versicherten Pflegebedürftigender Pflegestufe III, die häuslich gepflegt werden,angewendet werden.Für die Regelung von Härtefällen haben die Spitzenverbände derKrankenkassen Richtlinien erlassen, die bei den Pflegekassenangefordert werden können.Härtefall!PraxistippPflege 35

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