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Ratgeber Demenz - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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KombinationsleistungUnter Kombinationsleistung ist zu verstehen, dass die Pflegeeines Patienten zum Teil von einer nicht professionellen Pflegekraft(z. B. Angehörige) und zum Teil von einer professionellenPflegekraft (z. B. ambulanter Pflegedienst) erbracht wird.Die Kombinationsleistung kombiniert somit Pflegesachleistungmit Pflegegeld und gehört zur häuslichen Pflege. Die Kombinationsleistungwird unter Umständen auch vom Sozialamt imRahmen der „Hilfe zur Pflege“ übernommen.HöheWird die Pflegesachleistung nicht in voller Höhe in Anspruchgenommen, kann gleichzeitig ein entsprechend gemindertesanteiliges Pflegegeld beansprucht werden. Das Pflegegeld wirdum den Prozentsatz gemindert, den der Pflegebedürftige in Formvon Sachleistungen in Anspruch genommen hat.PflegehilfsmittelPflegehilfsmittel und technische Hilfen gehören im Rahmen derPflegeversicherung zur häuslichen Pflege. Sie können in der Regelneben den anderen Leistungen der häuslichen Pflege gewährtwerden. Auch Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung desWohnumfeldes zählen hierzu.Prinzipiell müssen die Vorversicherungszeit erfüllt und die Pflegebedürftigkeitfestgestellt werden.Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel• zur Erleichterung der Pflege (Produktgruppe 50)dazu zählen: Pflegebetten und Zubehör, Pflegebett-Tische,Pflegeliegestühle.• zur Körperpflege/Hygiene (Produktgruppe 51)dazu zählen: Waschsysteme, Duschwagen, Bettpfannen,Urinflaschen.• zur selbstständigen Lebensführung (Produktgruppe 52)dazu zählen: Hausnotrufsysteme.• zur Linderung von Beschwerden (Produktgruppe 53)dazu zählen: Lagerungsrollen und -halbrollen.• die zum Verbrauch bestimmt sind (Produktgruppe 54)dazu zählen: saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligenGebrauch, Schutzbekleidung, Desinfektionsmittel.Die Pflegehilfsmittel werden als Sachleistung über einenzugelassenen Leistungserbringer (gegenwärtig sind diesSanitätshäuser und Apotheken) bezogen. Adressen dieserVertragspartner erhält man von der Pflegekasse. Die Pflegekasseübernimmt Kosten dieser Sachleistung bis zu 31,- € imMonat. Nur in begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.36 Pflege

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