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Ratgeber Demenz - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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Schwerbehinderung<strong>Demenz</strong> kann dazu führen, dass der Patient als schwerbehinderteingestuft wird. Unterstützung und Hilfen für behinderteMenschen sind hauptsächlich im SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe– geregelt. Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamtein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zugesprochenwurde.Wenn ein Schwerbehindertenausweis erteilt wird, können Patientund Angehörige abhängig vom zuerkannten Merkzeichen undGrad der Behinderung verschiedene Vergünstigungen undErleichterungen in Anspruch nehmen. Dies ist vor allem imöffentlichen Nah- und Fernverkehr von Vorteil, wenn der<strong>Demenz</strong>kranke auf ständige Begleitung angewiesen ist, weil eralleine orientierungslos ist.Schwerbehindertenausweis!PraxistippDer Schwerbehindertenausweis belegt Art und Schwere derBehinderung und muss vorgelegt werden, wenn Vergünstigungenfür Behinderte beantragt oder in Anspruch genommen werden.Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erfolgt aufAntrag des Schwerbehinderten. Antragsformulare sind beimVersorgungsamt erhältlich.Folgende Punkte sind bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweiseszu beachten:• Nicht nur die Grunderkrankung, sondern auch allezusätzlichen Beeinträchtigungen, z. B. Sehfehler, sowieBegleiterscheinungen angeben.• Kliniken und Ärzte anführen, die am besten über dieangeführten Gesundheitsstörungen informiert sind. Dabeiunbedingt die dem Antrag beiliegenden Schweigepflichtsentbindungenund Einverständniserklärungen ausfüllen,damit das Versorgungsamt bei den angegebenen Stellen dieentsprechenden Auskünfte einholen kann.• Antragsstellung mit dem behandelnden Arzt absprechen.Der Arzt sollte in den Befundberichten die einzelnenAuswirkungen der Erkrankung (z. B. die Höhe der körperlichenBelastbarkeit) detailliert darstellen. Diese Kriterien, nicht alleindie Diagnose, entscheiden über den Grad der Behinderung.Der Patient sollte sich etwa eine Woche lang selbst beobachtenund beobachten lassen und alles aufschreiben, was körperlichbeeinträchtigt, was Schmerzen verursacht, womit er sich und/oder andere gefährdet (z. B. zu langsam im Straßenverkehr,andere Verkehrsteilnehmer nicht gehört oder gesehen).52 Schwerbehinderung

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