24TitelthemaFinanzierung teils über die Rücklagen, teils über ein KfW-Darlehenerfolgte. Die Sanierung wur<strong>de</strong> in 2009 durchgeführt.Nach<strong>de</strong>m in 2010 erstmals ein komplettes Jahr abgerechnetwur<strong>de</strong>, hat sich gezeigt, dass <strong>de</strong>r Überschuss aus <strong>de</strong>m Betrieb<strong>de</strong>s BHKWs mit 6.047 Euro nur unwesentlich unter <strong>de</strong>r Prognoselag, wobei hier zwischenzeitlich noch Optimierungenin <strong>de</strong>r Regelung durchgeführt wur<strong>de</strong>n und damit gerechnetwer<strong>de</strong>n kann, dass die Prognose zukünftig realisiert wird. Vielerfreulicher haben sich die gesamten Heizkosten (Energie,Wartung, Betriebsstrom …) entwickelt. Hier wur<strong>de</strong> gegenüber<strong>de</strong>m Vorjahr eine Einsparung von rund 18.000 Euro erzielt. EinErgebnis, mit <strong>de</strong>m die WEG hoch zufrie<strong>de</strong>n ist.Problematisch ist für <strong>de</strong>n Verwalter allerdings <strong>de</strong>r Mehraufwandfür die Abrechnung eines BHKWs. Dieser Aufwanddarf nicht unterschätzt wer<strong>de</strong>n. So müssen etwa die Gaskostenaufgeteilt wer<strong>de</strong>n. Der Anteil für die Wärmeproduktion wirdmit <strong>de</strong>n Heizkosten abgerechnet. Der Anteil für die <strong>Strom</strong>produktionwird mit <strong>de</strong>n Einnahmen <strong>de</strong>s BHKWs verrechnet. Derselbst verbrauchte <strong>Strom</strong> muss ermittelt und intern verrechnetwer<strong>de</strong>n. Beim Hauptzollamt muss ein Antrag auf Erstattung<strong>de</strong>r Erdgassteuer gestellt wer<strong>de</strong>n. Auch müssen die Daten nochfür <strong>de</strong>n Steuerberater aufbereitet wer<strong>de</strong>n. Durch <strong>de</strong>n Betriebeines BHKWs wird die WEG zum Unternehmer und wird somitumsatzsteuer- und einkommensteuerpflichtig. Hier kannnur dringend empfohlen wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n Aufwandrechtzeitig mit <strong>de</strong>r WEG zu besprechen und einSon<strong>de</strong>rhonorar zu vereinbaren.terstellt, dass selbst bei Verwendung <strong>de</strong>s <strong>Strom</strong>es innerhalb<strong>de</strong>r WEG o<strong>de</strong>r aber durch die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r WEG im erstenSchritt eine Lieferung an einen Energieversorger erfolgt und imzweiten Schritt eine Rücklieferung an die Verbraucher. Allerdingsist die Rechtslage noch nicht endgültig geklärt.Da die WEG hauptsächlich nach § 4 Nr. 13 UStG steuerfreieLeistungen erbringt, wird sie in aller Regel als Kleinunternehmernach § 19 UStG zu beurteilen sein. Die Kleinunternehmereigenschaftliegt dann vor, wenn <strong>de</strong>r nach § 19 Absatz 3 UStGzu ermitteln<strong>de</strong> Gesamtumsatz im Vorjahr 17.500 Euro nichtüberstiegen hat und im laufen<strong>de</strong>n Jahr voraussichtlich 50.000Euro nicht übersteigen wird. Die steuerfreien Umsätze nach §4 Nr. 13 UStG sind bei <strong>de</strong>r Berechnung dieses Gesamtumsatzesnicht zu berücksichtigen. Bleibt die WEG auch aufgrund <strong>de</strong>r<strong>Strom</strong>lieferungen Kleinunternehmer, sind ihre Umsätze nichtumsatzsteuerpflichtig, an<strong>de</strong>rerseits ist sie aber auch nicht befugt,die Umsatzsteuer aus <strong>de</strong>n Eingangsrechnungen für dasBHKW als Vorsteuer abzuziehen. In vielen Fällen wird dieWEG aufgrund <strong>de</strong>r umsatzsteuerlichen Fiktion die Umsatzgrenzevon 17.500 Euro allerdings überschreiten.Sollte dies nicht <strong>de</strong>r Fall sein, besteht nach § 19 Absatz 2UStG die Möglichkeit, zur Umatzsteuerpflicht zu optieren. Voraussetzunghierfür ist jedoch ein Beschluss <strong>de</strong>r Wohnungseigentümer,wie aus <strong>de</strong>m Urteil <strong>de</strong>s OLG Hamm vom 12.5.1992,Die steuerliche BehandlungDer Verkauf <strong>de</strong>s produzierten <strong>Strom</strong>s hat umsatz-und ertragsteuerliche Konsequenzen, wasEigentümer bei <strong>de</strong>r Beschlussfassung über <strong>de</strong>nEinbau eines BHKWs häufig übersehen.Der Bun<strong>de</strong>sfinanzhof hat dargelegt, dassWohnungeigentümergemeinschaften (WEGs)umsatzsteuerliche Unternehmer im Sinne <strong>de</strong>s§ 2 <strong>de</strong>s Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind. DieWEG erbringt an die Eigentümer steuerfreieUmsätze im Sinne <strong>de</strong>s § 4 Nr. 13 UStG. DieUmsatzsteuerbefreiung umfasst grundsätzlichnur die Leistungen, die das gemeinschaftlicheEigentum betreffen. Soweit jedoch Leistungenan das Son<strong>de</strong>reigentum <strong>de</strong>r Wohnungs- undTeileigentümer erbracht wer<strong>de</strong>n, besteht Umsatzsteuerpflicht.Sofern eine physische Möglichkeit <strong>de</strong>r Einspeisungin das <strong>Strom</strong>netz besteht, wird un-Motor mit großer Lichtmaschine.Das Innenleben eines BHKWs(verwen<strong>de</strong>t in <strong>de</strong>n Freiburger Kleehäusern)02 | 2013 www.immobilienwirtschaft.<strong>de</strong>
25Foto: KraftwerkNJW-RR 1992 S. 1232, hervorgeht. Bei <strong>de</strong>r Einspeisung in dasöffentliche Netz han<strong>de</strong>lt es sich um eine sonstige Leistung nach§ 1 Absatz 1 UStG, die <strong>de</strong>r Umsatzsteuer unterliegt. In <strong>de</strong>rEinspeisevergütung ist gemäß § 18 Absatz 2 EEG keine Umsatzsteuerenthalten. Deshalb ist die Umsatzsteuer vom Energieversorgerzusätzlich <strong>de</strong>r WEG zu vergüten, wenn sie nichtKleinunternehmer im Sinne <strong>de</strong>s § 19 UStG ist. Für die fingierteLieferung in das öffentliche Netz und die Rücklieferung sinddie Vorschriften in Abschnitt 2.5 Absatz 8 Umsatzsteueranwendungserlasszu beachten und die Bemessungsgrundlage analogzu ermitteln.Um <strong>de</strong>n Vorsteuerabzug zu gewährleisten, ist es unabdingbar,dass die WEG gegenüber <strong>de</strong>m zuständigen Finanzamt erklärt,dass sie das BHKW zu 100 Prozent <strong>de</strong>m Unternehmensvermögenzuordnet. Ist diese Zuordnung unterblieben, wäreeine positive Berichtigung gemäß § 15a UStG aufgrund <strong>de</strong>sBFH-Urteils ausgeschlossen. Der Vorsteuerabzug gemäß § 15UStG ist sowohl aus <strong>de</strong>n Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten<strong>de</strong>s BHKWs als auch aus <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Kostenund gegebenenfalls aus <strong>de</strong>r fingierten Rücklieferung möglich.Die ertragsteuerliche Behandlung <strong>de</strong>r WEG und <strong>de</strong>ren Eigentümerrichtet sich nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s § 15 EStG fürgewerbliche Einkünfte. Sofern Steuerpflichtige, die ein BHKWbetreiben, <strong>Strom</strong> <strong>erzeugen</strong> und diesen an Versorgungsunternehmenveräußern, erzielen sie daraus unter <strong>de</strong>r Voraussetzungeiner Gewinnerzielungsabsicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb.Die Gewinnerzielungsabsicht ist laut OFD Rheinland unter <strong>de</strong>rBerücksichtigung <strong>de</strong>r individuellen Leistungsdaten <strong>de</strong>s BH-KWs, <strong>de</strong>r erhaltenen För<strong>de</strong>rmittel, <strong>de</strong>r Nutzungsdaten <strong>de</strong>r Anlage,<strong>de</strong>r vorgenommenen Investitionen und <strong>de</strong>r Finanzierungzu überprüfen. I<strong>de</strong>al für die WEG wäre allerdings, wenn dasErgebnis dieser Überprüfung dazu führen wür<strong>de</strong>, dass keineGewinnerzielungsabsicht vorliegt.Wenn die WEG aufgrund dieses Ergebnisses nicht in Gewinnerzielungsabsichthan<strong>de</strong>lt, ergibt sich bei einem Tätigkeitsumfang<strong>de</strong>r WEG keine ertragsteuerliche Relevanz undsomit in letzter Konsequenz auch keine Auswirkung bei <strong>de</strong>nEigentümern. Kommt die Finanzverwaltung zu <strong>de</strong>m Ergebnis,dass eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, wäre das Ganze imRahmen einer Mitunternehmerschaft zu behan<strong>de</strong>ln. Die Mitunternehmerschaftwäre nur hinsichtlich <strong>de</strong>r Gewerbe- und Umsatzsteuersteuerpflichtig. In Bezug auf die Einkommensteuerist je<strong>de</strong>r Mitunternehmer (WEG-Eigentümer) anteilig selbststeuerpflichtig, weshalb die gemeinschaftlichen Einkünfte <strong>de</strong>rWEG gemäß § 180 AO einheitlich und geson<strong>de</strong>rt festzustellenwären. Die WEG hätte in diesen Fällen eine jährliche Feststellungserklärungbeim Finanzamt einzureichen. Betriebsausgaben,die beim einzelnen Eigentümer für das BHKW anfallen,wären in <strong>de</strong>r Feststellungserklärung als sogenannte Son<strong>de</strong>rbetriebsausgabengeltend zu machen. Hierbei ist streng darauf zuachten, dass diese sogenannten Son<strong>de</strong>rbetriebsausgaben nurin <strong>de</strong>r Feststellungserklärung und nicht in <strong>de</strong>r persönlichenEinkommensteuererklärung geltend gemacht wer<strong>de</strong>n können.Bei <strong>de</strong>n Einnahmen aus Kapitalvermögen verzichtet die Ver-CHECKLISTE zum BHKWZwölf Schritte zum BHKW. Für einen reibungslosen Ablaufwird die Begleitung aller 12 Schritte durch einen externenDienstleister empfohlen.1. Schritt. Vor-Ort-Check: Eignungsuntersuchung Objekt(Platz, Lärm, Wirtschaftlichkeit).2. Schritt. Mieter informieren! (Kellerparty, Absichtserklärungzum freiwilligen Beitritt in die Eigenstromerzeugungsgesellschafteinholen.).3. Schritt. Energiekonzept-Entscheidung (Einbau BHKW,Ver mietung <strong>de</strong>s BHKWs, Allgemeinstrom-Eigenerzeugung)4. Schritt. Beauftragung Dienstleister für Eigenstromerzeugungsmo<strong>de</strong>ll,steuerliche Ausgestaltung klären.5. Schritt. Planung, Ausschreibung, Angebote einholen(Zusatzstrom, Gas, Finanzierung et cetera).6. Schritt. Beantragung För<strong>de</strong>rungen z.B. BAFA-Miniprogramm,EWS-Zuschuss für Überschussstrom.7. Schritt. Verträge mit BHKW/Gebäu<strong>de</strong>eigentümer abschließenund Beitrittserklärungen einholen.8. Schritt. Beauftragung BHKW.9. Schritt. Externe Verträge abschließen (Zusatzstrom, Einspeisung,Gasbezug).10. Schritt. Anmeldungenetc. (BAFA, Netzbetreiber, Finanzamtet cetera).11. Schritt. Einweihung <strong>de</strong>s BHKWs12. Schritt. Jährliche Abrechnung.Quelle: Dr. Jörg Lange, Solares Bauenwaltung aufgrund <strong>de</strong>r Randnummer 18 <strong>de</strong>s BMF-Schreibensvom 18.12.2009 in <strong>de</strong>r Regel auf die geson<strong>de</strong>rte Feststellung.Somit reicht es aus, wenn <strong>de</strong>r Verwalter die anteiligen Zinsenin <strong>de</strong>r jeweiligen Abrechnung für je<strong>de</strong>n Eigentümer nach Miteigentumsanteilengeson<strong>de</strong>rt ausweist.Eine Verwaltungsanweisung, dass etwaige gewerbliche Einkünfte<strong>de</strong>r WEG in <strong>de</strong>r Jahresabrechnung nur aufgeführt wer<strong>de</strong>nkönnen und <strong>de</strong>shalb auf die einheitliche und geson<strong>de</strong>rteErmittlung <strong>de</strong>r Einkünfte verzichtet wer<strong>de</strong>n könnte, wur<strong>de</strong> bislangnicht erlassen.Bei <strong>de</strong>r Komplexität <strong>de</strong>r steuerlichen Vorgänge, die nichtabschließend dargestellt wer<strong>de</strong>n können, sollten Verwalter bereitsbei <strong>de</strong>r Planung einen Steuerberater hinzuziehen, um alleGestaltungsmöglichkeiten ausschöpfen zu können. f|www.immobilienwirtschaft.<strong>de</strong> 02 | 2013