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Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (WEL)

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2VorwortInfolge verschiedener Gesetzesrevisionen haben <strong>die</strong> Ergänzungsleistungenin den vergangenen Jahren zahlreiche Veränderungenerfahren. Dies machte eine gr<strong>und</strong>legende Überarbeitung der <strong>Wegleitung</strong>notwendig, <strong>die</strong> mit der vorliegenden Totalrevision auf denneusten Stand der Gesetzgebung <strong>und</strong> der Rechtsprechung gebrachtwurde. Der neue Aufbau, der sich am Arbeitsablauf der EL-Stellenorientiert, soll einen möglichst einfachen <strong>und</strong> verständlichen Zugangzu den Weisungen bieten.In vielen Bereichen wurde <strong>die</strong> <strong>Wegleitung</strong> angepasst <strong>und</strong> präzisiert,um eine einheitliche Anwendung des geltenden Rechts zu gewährleisten.Dies trifft insbesondere auf <strong>die</strong> Anrechnung von hypothetischenErwerbseinkommen, <strong>die</strong> Auslandaufenthalte oder <strong>die</strong> Berechnungdes EL-Anteils für Kinder, <strong>die</strong> nicht beim rentenberechtigtenElternteil leben, zu.Die Anhänge wurden mit Praxishilfen <strong>und</strong> Beispielen erweitert <strong>und</strong>sollen zusammen mit den bisherigen Anhangtabellen <strong>und</strong> Berechnungsbeispielendas Verständnis der Weisungen <strong>und</strong> <strong>die</strong> täglicheArbeit der Anwenderinnen <strong>und</strong> Anwender erleichtern. Dasselbe giltfür <strong>die</strong> zahlreichen Fussnoten, <strong>die</strong> regelmässig auf <strong>die</strong> der jeweiligenBestimmung zugr<strong>und</strong>e liegende gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage oder Rechtsprechungverweisen.Zu guter Letzt sei daran erinnert, dass <strong>die</strong> Weisungen nicht jedendenkbaren Einzelfall abbilden können <strong>und</strong> wollen. Für <strong>die</strong> Durchführungsind daher nach wie vor Anwenderinnen <strong>und</strong> Anwender mit ges<strong>und</strong>emMenschenverstand gefragt, welche <strong>die</strong> offen gebliebenenFragen im Sinn <strong>und</strong> Geist des Gesetzes entscheiden.

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