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080208Das Anlageverhalten institutioneller Investoren aus …

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Das <strong>Anlageverhalten</strong> <strong>institutioneller</strong> <strong>Investoren</strong> <strong>aus</strong> Deutschland in Venture CapitalVolatilität aufweist. Vor allem breit diversifizierte Private-Equity-Anlagen, also inklusive einesVenture-Anteils, können zu einer Diversifizierung des gesamten Anlagevermögens beitragen.Für Private-Equity-Anlagen, die auch Venture Capital als Bestandteil haben, sollte somit einnoch niedriges Risikogewicht verwendet werden. Venture Capital würde als Beimischung anBedeutung und Attraktivität gewinnen. Darüber hin<strong>aus</strong> würde eine einheitliche Definition derRisikobehandlung die derzeit im Markt bestehenden Unsicherheiten entnehmen.7.5 „Investment Vehikel“Bedarf: Institutionelle Anleger bündeln ihre Anlagen in der Regel in spezialisiertenInvestmentfondsgesellschaften. Dies gilt vor allem für die steuerbefreiten Anleger wiePensionseinrichtungen und Stiftungen. Die wichtigsten Anforderungen an diese Investment-Vehikel sind: 1. Steuerliche Transparenz; 2. Weitgehende Steuerfreistellung; 3. Möglichkeitvon Umbrella-Strukturen; 4. Keine Beschränkung hinsichtlich der Anlageklassen. DieRealisierung solcher Vehikel erfordert mangels geeigneter deutscher Rechtsformen häufigden Gang ins Ausland (Luxemburg) und ist sehr kostenintensiv. Insbesondere kleinereInstitutionen, das heißt mit einem verwalteten Anlagevermögen von unter einer Mrd. Euro,scheuen den organisatorischen Aufwand und die zusätzlichen Kosten. Als Ergebnis werdenPrivate Equity- oder andere alternative Anlagen meist nicht umgesetzt.Ziele und Umsetzung: Die Zulassung einer mit den Luxemburger Strukturen (FCP o.a.)vergleichbaren Rechtsform könnte den Umweg über das Ausland ersparen und den Zugangzu Private Equity auch für kleinere Institutionen wirtschaftlich ermöglichen. Basis könnte derdeutsche Spezialfonds sein, der nach der Verabschiedung des Investmentänderungsgesetzesim November 2007 auch Private Equity vorsieht, jedoch mit limitierenden Anlagegrenzen.Eine weitere Liberalisierung der Anlagegrenzen sowie die Etablierung einer unbürokratischenVerwaltungspraxis könnten diese Fonds zu einer Alternative zu Luxemburger Fonds werdenlassen.7.6 „MoRaKG“ -„Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen fürKapitalbeteiligungen“Bedarf: In Deutschland besteht bislang keine eigene Rechtsform für Private-EquityrespektiveVenture-Capital-Gesellschaften. Viele Fondsinitiatoren greifen daher auf<strong>aus</strong>ländische und oftmals recht komplexe Strukturen zurück. Alternativ bietet sich alsdeutsche Rechtsform die vermögensverwaltende GmbH & Co. KG an. Die Vor<strong>aus</strong>setzung fürden Status der „Vermögensverwaltung“ und die damit verbundene Freistellung vongewerblichen Einkünften sowie die steuerliche Transparenz werden in einem Schreiben des101

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