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Gender Controlling - Bundesministerium für Wissenschaft und ...

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Projekt <strong>Gender</strong> <strong>Controlling</strong><br />

gefördert vom bm:bwk<br />

§ 9 Abs 3 FFP: Die Erfüllung der Frauenquote in allen Verwendungs- <strong>und</strong> Entlohnungsgruppen<br />

zu erheben, insbesondere in den nachfolgend angeführten Fällen:<br />

1. Beschäftigte aller Organisationseinheiten nach Verwendungs- <strong>und</strong> Entlohnungsgruppen<br />

gemäß § 94 Abs 2 <strong>und</strong> 3 UG 2002,<br />

2. Bestellung von Studienassistentinnen <strong>und</strong> Studienassistenten,<br />

3. Aufnahmen <strong>und</strong> Weiterbestellungen von Dienstverhältnissen,<br />

4. wissenschaftliche Karrierewege,<br />

5. die Übernahme von Ämtern <strong>und</strong> Funktionen innerhalb der Universitätsstruktur,<br />

6. Freistellungen gemäß § 160 BDG, getrennt nach Freistellungen mit <strong>und</strong> ohne Bezüge,<br />

7. Lehrbeauftragte <strong>und</strong> Gastprofessorinnen bzw. Gastprofessoren (nach Dienstverhältnissen)<br />

bzw. Lehraufträge nach Organisationseinheiten, Remuneration <strong>und</strong> Studienjahr,<br />

8. Teilnahme an Forschungsprojekten bzw. Vergabe von Forschungs- <strong>und</strong> Fördermitteln,<br />

9. Teilnahme an Aus- <strong>und</strong> Fortbildungsveranstaltungen sowie an wissenschaftlichen Weiterbildungsveranstaltungen<br />

<strong>und</strong><br />

10. Vergabe von Reisekostenzuschüssen.<br />

Allgemeine Bereiche, in denen die Frauenquote zu erheben ist, sind<br />

1. die Vergabe der Lehre nach Studienrichtungen,<br />

2. die Zuteilung von Forschungsmitteln <strong>und</strong> Zuweisung von Mitteln zur Weiterbildung im<br />

wissenschaftlichen Bereich,<br />

3. die Teilnahmen an internen Fortbildungsmaßnahmen <strong>für</strong> das wissenschaftliche <strong>und</strong> allgemeine<br />

Universitätspersonal,<br />

4. die Zuteilung von Fördermitteln (z.B. Stipendien).<br />

4.2. Frauenbericht 2005 gem. § 9 FFP der Satzung Teil IV<br />

§ 9 (3) Ziff 5: Anteil von Frauen in Führungspositionen:<br />

An der Universität Salzburg gab es 2005 40 wissenschaftliche Organisationseinheiten (Fachbereiche,<br />

Zentren, Schwerpunkte) <strong>und</strong> 21 nicht wissenschaftliche (Serviceeinrichtungen, Büro<br />

des Rektorats). Die Anzahl der Frauen in Führungspositionen im wissenschaftlichen Bereich<br />

ist durchaus noch steigerungsfähig <strong>und</strong> auch steigerungsbedürftig. Das Rektorat hat hier aber<br />

nur beschränkte Möglichkeiten, da die ProfessorInnenkurie eines Fachbereichs das Vorschlagsrecht<br />

<strong>für</strong> die Funktion der Fachbereichsleitung innehat (§ 122 Abs. 5 UG 2002).<br />

In jenen Bereichen, in denen das Rektorat autonom die Führungspositionen besetzen kann, ist<br />

eine deutliche Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen zu vermerken: So werden<br />

von 5 Serviceeinrichtungen (Personal, Studium, Zentrale Wirtschaftsdienste, Universitätsbibliothek,<br />

IT-Services) 3 von Frauen geleitet. Von den zum heutigen Zeitpunkt bestehenden 16<br />

Organisationseinheiten im Büro des Rektorats (Kanzlei <strong>und</strong> Sekretariat, gendup, Personalentwicklung,<br />

Kinderbüro, Public Relations, Internationale Beziehungen, Rechtsabteilung, Abteilung<br />

<strong>für</strong> Forschungsförderung, <strong>Controlling</strong>, Qualitätsentwicklung, Arbeits- <strong>und</strong> sozialmedizinische<br />

Dienste, Zentrale Servicestelle <strong>für</strong> Flexibles Lernen <strong>und</strong> Neue Medien) werden derzeit<br />

6 von Frauen geführt. Damit liegt die Frauenquote in diesem Bereich der Leitungsfunktionen<br />

bei annähernd 40%.<br />

Kennzahlen zu den Anforderungen in § 9 (3) Ziff 1-4 <strong>und</strong> Ziff 6-10 lassen sich aufgr<strong>und</strong> der<br />

derzeitigen Datenlage nicht erheben.<br />

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