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Juli 2012 - Anwalt aktuell

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StEuERABKOMMEN<br />

Schwarzgeldabkommen<br />

mit der Schweiz<br />

Angebot in die Legalität zu wechseln<br />

Das Steuerabkommen zwischen<br />

Österreich und der Schweiz zur<br />

„Legalisierung von Schwarzgeld“<br />

wurde am 13. April <strong>2012</strong><br />

unterzeichnet und tritt aller Voraussicht<br />

nach am 1. Jänner 2013 in Kraft.<br />

Es räumt Steuerpflichtigen die Möglichkeit<br />

ein, durch eine anonyme Einmalzahlung<br />

im Jahr 2013 bisher vorenthaltene<br />

Steuern abzugelten und dadurch Straffreiheit<br />

zu erlangen. Dies gilt allerdings<br />

nur für den Fall, dass die Verfehlung den<br />

österreichischen Finanzbehörden nicht<br />

bereits vor dem 13. April <strong>2012</strong> bekannt<br />

war. Alternativ kann der Steuerpflichtige<br />

der österreichischen Finanzverwaltung<br />

seine Vermögenswerte im Rahmen einer<br />

„klassischen“ Selbstanzeige offen legen.<br />

Für Vermögen aus einer Straftat wie<br />

Geldwäsche gilt die Straffreiheit nicht.<br />

Der Prozentsatz der die Anonymität<br />

wahrenden Pauschalsteuer hängt von der<br />

Höhe des Vermögens, den Zuflüssen in<br />

den letzten Jahren und der Dauer der Geschäftsverbindung<br />

zur Schweizer Bank<br />

ab und liegt zwischen 15 und 38 Prozent.<br />

Das Zeitfenster für eine Entscheidung<br />

zwischen freiwilliger Meldung und anonymer<br />

Abgeltung endet jedenfalls am<br />

31.05.2013.<br />

In vielen Fällen wird es induziert sein, eine<br />

Vergleichsrechnung anzustellen ob eine<br />

„klassische“ Selbstanzeige, die oft nur<br />

sechs bis zehn Prozent kostet, nicht deutlich<br />

„billiger“ ist als der 15-prozentige<br />

Eingangssteuersatz.<br />

Künftige Erträge aus dem auf dem<br />

schweizerischen Konto liegenden Vermögen<br />

werden mit einer der österreichischen<br />

Kapitalertragsteuer entsprechenden<br />

Abgeltungssteuer von 25 Prozent.<br />

Das gilt sowohl für Zinsen und Dividenden<br />

als auch für realisierte Kursgewinne.<br />

Diese Einkünfte müssen nicht mehr in<br />

die österreichische Steuererklärung aufgenommen<br />

werden.<br />

„Die Steuernachzahlung<br />

im Falle einer<br />

klassischen Selbst-<br />

anzeige ist meist<br />

geringer!”<br />

32<br />

AnwAltAktuell 05/12<br />

Das Abkommen ist teilweise mit dem<br />

Argument heftig kritisiert worden, dass<br />

Steuersünder Schwarzgeld ohne Strafe<br />

legalisieren können und „billig“ davonkommen.<br />

Grundsätzlich kann ich diese<br />

Kritik aus Überlegungen der Gerechtigkeit<br />

verstehen.<br />

Aus meiner Sicht sollte man an die Sache<br />

pragmatisch und nicht ideologisch herangehen.<br />

Tatsache ist, dass jemand der es<br />

darauf anlegt, Schwarzgeld in vielen<br />

Steueroasen auf dieser Welt verstecken<br />

kann. Die Chance ihn zu erwischen ist<br />

sehr gering. Tatsache<br />

ist auch, dass in<br />

der Schweiz eine erkleckliche<br />

Summe<br />

nicht versteuerten<br />

Geldes liegt. Ob sich<br />

daraus tatsächlich<br />

die von Frau Bundesminister<br />

Fekter<br />

prognostizierte Milliarde<br />

an zusätzlichenSteuereinnahm<br />

e n e r g i b t i s t<br />

offen. Das Informationsbedürfnis<br />

zum<br />

Thema legale Repatriierung<br />

ist jedenfalls<br />

so groß, dass<br />

dieses Ziel nicht<br />

ganz unrealistisch<br />

sein könnte.<br />

Jedenfalls wird sich ein erheblicher Beitrag<br />

für das Budget ergeben, der sonst<br />

nicht zur Verfügung steht. Und das betrifft<br />

nur die Bewältigung der Vergangenheit.<br />

Vielleicht noch wichtiger ist, dass<br />

die Erträge aus dem künftig offen gelegten<br />

Vermögen zu versteuern sind.<br />

Das andere Argument ist die nach Meinung<br />

der Kritiker zu niedrige Besteuerung.<br />

Man müsse schließlich davon ausgehen,<br />

dass sich die Hinterzieher eine<br />

Einkommenssteuer von 50 Prozent erspart<br />

hätten. Dazu ist zu sagen, dass die<br />

im Abkommen vorgesehene Steuer bis zu<br />

38 Prozent je nach Höhe des Vermögens<br />

und der Dauer ja nicht gerade nichts ist.<br />

Wer nicht deklariert und weiter die Anonymität<br />

in der Schweiz wahrt, verliert<br />

immerhin mit einem Schlag mehr als<br />

ein Drittel seiner Anlage. Ich glaube,<br />

dass sich das viele sehr gut überlegen<br />

werden. Wie erwähnt kann man davon<br />

ausgehen, dass die Steuernachzahlung<br />

im Falle einer klassischen Selbstanzeige<br />

in der Regel deutlich geringer ist.<br />

Dazu kommt, dass es sich vermutlich in<br />

vielen Fällen nicht um mafiöse Paten<br />

handelt, die Gelder aus Drogenhandel<br />

oder sonstigen illegalen Praktiken über<br />

die Grenze geschafft haben. Vielmehr<br />

wird es oft um ererbtes Vermögen gehen,<br />

das irgendwann in der Schweiz angelegt<br />

worden ist und wo der heutige Besitzer<br />

längst froh gewesen wäre, hätte er einen<br />

Weg zurück finden können. Schließlich<br />

lässt sich mit schwarzem Geld nicht allzu<br />

viel anfangen. Weder ein Hausbau noch<br />

eine Firmengründung kann so finanziert<br />

werden, weil die Finanz wissen will, woher<br />

das Geld stammt.<br />

Insofern ist jedenfalls zu raten, einen<br />

Schlussstrich zu ziehen und das Angebot<br />

der Rückkehr in die Legalität anzunehmen.<br />

Mag. Klaus Hübner,<br />

Präsident der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder<br />

www.kwt.or.at<br />

© tokamuwi/pixelio.de

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