Juli 2012 - Anwalt aktuell
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StEuERABKOMMEN<br />
Schwarzgeldabkommen<br />
mit der Schweiz<br />
Angebot in die Legalität zu wechseln<br />
Das Steuerabkommen zwischen<br />
Österreich und der Schweiz zur<br />
„Legalisierung von Schwarzgeld“<br />
wurde am 13. April <strong>2012</strong><br />
unterzeichnet und tritt aller Voraussicht<br />
nach am 1. Jänner 2013 in Kraft.<br />
Es räumt Steuerpflichtigen die Möglichkeit<br />
ein, durch eine anonyme Einmalzahlung<br />
im Jahr 2013 bisher vorenthaltene<br />
Steuern abzugelten und dadurch Straffreiheit<br />
zu erlangen. Dies gilt allerdings<br />
nur für den Fall, dass die Verfehlung den<br />
österreichischen Finanzbehörden nicht<br />
bereits vor dem 13. April <strong>2012</strong> bekannt<br />
war. Alternativ kann der Steuerpflichtige<br />
der österreichischen Finanzverwaltung<br />
seine Vermögenswerte im Rahmen einer<br />
„klassischen“ Selbstanzeige offen legen.<br />
Für Vermögen aus einer Straftat wie<br />
Geldwäsche gilt die Straffreiheit nicht.<br />
Der Prozentsatz der die Anonymität<br />
wahrenden Pauschalsteuer hängt von der<br />
Höhe des Vermögens, den Zuflüssen in<br />
den letzten Jahren und der Dauer der Geschäftsverbindung<br />
zur Schweizer Bank<br />
ab und liegt zwischen 15 und 38 Prozent.<br />
Das Zeitfenster für eine Entscheidung<br />
zwischen freiwilliger Meldung und anonymer<br />
Abgeltung endet jedenfalls am<br />
31.05.2013.<br />
In vielen Fällen wird es induziert sein, eine<br />
Vergleichsrechnung anzustellen ob eine<br />
„klassische“ Selbstanzeige, die oft nur<br />
sechs bis zehn Prozent kostet, nicht deutlich<br />
„billiger“ ist als der 15-prozentige<br />
Eingangssteuersatz.<br />
Künftige Erträge aus dem auf dem<br />
schweizerischen Konto liegenden Vermögen<br />
werden mit einer der österreichischen<br />
Kapitalertragsteuer entsprechenden<br />
Abgeltungssteuer von 25 Prozent.<br />
Das gilt sowohl für Zinsen und Dividenden<br />
als auch für realisierte Kursgewinne.<br />
Diese Einkünfte müssen nicht mehr in<br />
die österreichische Steuererklärung aufgenommen<br />
werden.<br />
„Die Steuernachzahlung<br />
im Falle einer<br />
klassischen Selbst-<br />
anzeige ist meist<br />
geringer!”<br />
32<br />
AnwAltAktuell 05/12<br />
Das Abkommen ist teilweise mit dem<br />
Argument heftig kritisiert worden, dass<br />
Steuersünder Schwarzgeld ohne Strafe<br />
legalisieren können und „billig“ davonkommen.<br />
Grundsätzlich kann ich diese<br />
Kritik aus Überlegungen der Gerechtigkeit<br />
verstehen.<br />
Aus meiner Sicht sollte man an die Sache<br />
pragmatisch und nicht ideologisch herangehen.<br />
Tatsache ist, dass jemand der es<br />
darauf anlegt, Schwarzgeld in vielen<br />
Steueroasen auf dieser Welt verstecken<br />
kann. Die Chance ihn zu erwischen ist<br />
sehr gering. Tatsache<br />
ist auch, dass in<br />
der Schweiz eine erkleckliche<br />
Summe<br />
nicht versteuerten<br />
Geldes liegt. Ob sich<br />
daraus tatsächlich<br />
die von Frau Bundesminister<br />
Fekter<br />
prognostizierte Milliarde<br />
an zusätzlichenSteuereinnahm<br />
e n e r g i b t i s t<br />
offen. Das Informationsbedürfnis<br />
zum<br />
Thema legale Repatriierung<br />
ist jedenfalls<br />
so groß, dass<br />
dieses Ziel nicht<br />
ganz unrealistisch<br />
sein könnte.<br />
Jedenfalls wird sich ein erheblicher Beitrag<br />
für das Budget ergeben, der sonst<br />
nicht zur Verfügung steht. Und das betrifft<br />
nur die Bewältigung der Vergangenheit.<br />
Vielleicht noch wichtiger ist, dass<br />
die Erträge aus dem künftig offen gelegten<br />
Vermögen zu versteuern sind.<br />
Das andere Argument ist die nach Meinung<br />
der Kritiker zu niedrige Besteuerung.<br />
Man müsse schließlich davon ausgehen,<br />
dass sich die Hinterzieher eine<br />
Einkommenssteuer von 50 Prozent erspart<br />
hätten. Dazu ist zu sagen, dass die<br />
im Abkommen vorgesehene Steuer bis zu<br />
38 Prozent je nach Höhe des Vermögens<br />
und der Dauer ja nicht gerade nichts ist.<br />
Wer nicht deklariert und weiter die Anonymität<br />
in der Schweiz wahrt, verliert<br />
immerhin mit einem Schlag mehr als<br />
ein Drittel seiner Anlage. Ich glaube,<br />
dass sich das viele sehr gut überlegen<br />
werden. Wie erwähnt kann man davon<br />
ausgehen, dass die Steuernachzahlung<br />
im Falle einer klassischen Selbstanzeige<br />
in der Regel deutlich geringer ist.<br />
Dazu kommt, dass es sich vermutlich in<br />
vielen Fällen nicht um mafiöse Paten<br />
handelt, die Gelder aus Drogenhandel<br />
oder sonstigen illegalen Praktiken über<br />
die Grenze geschafft haben. Vielmehr<br />
wird es oft um ererbtes Vermögen gehen,<br />
das irgendwann in der Schweiz angelegt<br />
worden ist und wo der heutige Besitzer<br />
längst froh gewesen wäre, hätte er einen<br />
Weg zurück finden können. Schließlich<br />
lässt sich mit schwarzem Geld nicht allzu<br />
viel anfangen. Weder ein Hausbau noch<br />
eine Firmengründung kann so finanziert<br />
werden, weil die Finanz wissen will, woher<br />
das Geld stammt.<br />
Insofern ist jedenfalls zu raten, einen<br />
Schlussstrich zu ziehen und das Angebot<br />
der Rückkehr in die Legalität anzunehmen.<br />
Mag. Klaus Hübner,<br />
Präsident der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder<br />
www.kwt.or.at<br />
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