Editorial - Attiswil
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Erläuterungen zum Finanzausgleich:<br />
Leistungsschwache Gemeinden erhalten von leistungsstarken Gemeinden<br />
einen Beitrag, welcher als Disparitätenabbau bezeichnet wird. Damit wird<br />
die unterschiedliche finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden abgebaut.<br />
Als Berechnungsgrundlage des Finanzausgleiches dienen immer die<br />
drei dem Voranschlagsjahr vorangehenden Jahre. Da der Steuerertrag des<br />
laufenden Jahres (2010) noch nicht bekannt ist, bleibt für die Budgetierung<br />
dieses Beitrages eine gewisse Unsicherheit. Gemäss Berechnungshilfe<br />
kann für 2011 mit einem Betrag von Fr. 231‘000.– gerechnet werden.<br />
Dieser Betrag fällt aufgrund der höheren Steuereinnahmen tiefer aus als<br />
in den Vorjahren.<br />
Aufgrund der hohen Investitionsausgaben werden die Schulden je nach<br />
Ausführungsstand bis Ende 2011 stark ansteigen. Die Prognosen gehen<br />
weiterhin von einem tiefen Zinsniveau aus, welches sich positiv auf die<br />
Passivzinsen auswirkt. Die Passivzinsen werden mit Fr. 31‘000.– budgetiert,<br />
davon können Fr. 9‘900.– den spezialfinanzierten Aufgaben Wasser<br />
und Abwasser verrechnet werden.<br />
Die harmonisierten Abschreibungen werden aufgrund der geplanten<br />
Investitionen mit Fr. 117‘000.– budgetiert.<br />
Investitionsrechnung<br />
Für das kommende Jahr sind Investitionsausgaben von Fr. 1‘780‘700.–<br />
geplant: für den Neubau eines Skateparkes Fr. 27‘000.–, für die<br />
Sanierung von Gemeindestrassen (Bergstrasse, Beundenstrasse, Eichhof<br />
und Weissensteinstrasse) Fr. 177‘700.–, für die Planung im Wiesenweg<br />
(2. Phase) Fr. 40‘000.–, für die Wasserversorgung Fr. 1‘385‘000.–, für<br />
die Abwasserentsorgung Fr. 151’000.–. Die Einnahmen bestehen aus<br />
Anschlussgebühren von Fr. 80‘000.– sowie zu erwartenden Subventionen<br />
von Fr. 400‘000.– für das neue Reservoir. Die Nettoinvestitionen werden<br />
somit mit Fr. 1‘300‘700.– budgetiert. Der Anteil der steuerfinanzierten<br />
Investitionen beträgt Fr. 244’700.–.<br />
Schlusswort<br />
Das Ergebnis der Finanzplanung zeigt, dass die Steuersenkung im Hinblick<br />
auf die Tragbarkeit grundsätzlich sehr mutig ist. Zwei von drei Kriterien<br />
sind nicht erfüllt. Trotzdem will der Gemeinderat ein Zeichen setzen und<br />
die Steuerbelastung derjenigen (Durchschnitt) unserer Nachbargemeinden<br />
angleichen. Er hofft, dass im 2011 bzw. in den Folgejahren mit ähnlich<br />
positiven Überraschungen im Bereich Steuerertrag gerechnet werden<br />
kann, wie dies in der Vergangenheit der Fall war.<br />
Der Gemeinderat sieht die geplante Senkung der Steueranlage aber<br />
auch als Herausforderung. Es gilt, neue Steuereinnahmen zu generieren<br />
(Bevölkerungszuwachs) und weiterhin eine mass- und sinnvolle<br />
Investitions- und Ausgabenpolitik zu betreiben. Können die geplanten<br />
Absichten nicht wunschgemäss umgesetzt werden so ist es durchaus<br />
möglich, dass die Steueranlage wiederum erhöht werden muss, damit die<br />
Gemeinde nicht in eine finanzielle Schieflage gerät.<br />
Antrag des Gemeinderates:<br />
Der Gemeinderat beantragt Ihnen, den Voranschlag 2011 mit<br />
einem Aufwandüberschuss von Fr. 137‘700.– zu beschliessen,<br />
bei Steuern und Abgaben von:<br />
– Gemeindesteueranlage: 1.55 (neu)<br />
– Liegenschaftssteuern: 1.0 ‰ des amtlichen<br />
Wertes der Liegenschaft<br />
– Hundetaxe: Fr. 50.– pro Hund<br />
2. Kantonale Strassenunterhaltsbeiträge: Weiterleiten von<br />
Beiträgen an die Burgergemeinde <strong>Attiswil</strong>; Beratung und<br />
Beschlussfassung<br />
G e m e i n d e v e r s a m m l u n g < <<br />
Der Kanton leistet seit 1996 Beiträge an den Unterhalt von öffentlichen<br />
Strassen.<br />
Massgebend für die Berechnung des Beitrages sind die Längen der<br />
öffentlichen Strassen erster bis dritter Klasse auf dem Gemeindegebiet<br />
gemäss Einstufung in der Landeskarte und 10 % Prozent der Rad- und<br />
Wanderwege soweit diese nicht über öffentliche Strassen führen.<br />
Die Auszahlung des jährlichen Beitrages von durchschnittlich rund<br />
Fr. 60‘000.– erfolgt an die Einwohnergemeinde, welche verpflichtet ist,<br />
die öffentlichen Strassen in ihrem Besitz zu unterhalten.<br />
Im 2007 ist der Burgerrat schriftlich an den Gemeinderat gelangt mit dem<br />
Ersuchen, ein Teil des Kantonsbeitrages sei an die Burgergemeinde weiterzuleiten.<br />
Der Burgerrat begründete sein Gesuch damit, dass die Burgergemeinde<br />
öffentliche Strassen, welche in ihrem Eigentum sind und für welche die<br />
Einwohnergemeinde Beiträge erhält, unterhalte, weshalb ihr ein Beitrag<br />
zustehe.<br />
Der Gemeinderat hat gestützt auf rechtliche Abklärungen die Weiterleitung<br />
von Beiträgen an die Burgergemeinde abgelehnt.<br />
Der Burgerrat ist daraufhin mit einer Klage an das Regierungsstatthalteramt<br />
in Wangen gelangt mit dem Ersuchen, die Einwohnergemeinde sei zu verpflichten,<br />
der Burgergemeinde Beiträge weiterzuleiten.<br />
Die Oberinstanz hat den beiden öffentlich-rechtlichen Körperschaften<br />
empfohlen, einen Vergleich abzuschliessen und auf die Durchführung<br />
eines Prozesses zu verzichten.<br />
Dieser Vergleich kam nach einigen Verhandlungen zustande und lautet<br />
wie folgt:<br />
Der Gemeinderat leitet für die Jahre 2008 bis und mit 2010 die<br />
Beiträge des Kantons an die Burgergemeinde weiter und zwar für die<br />
Strassenstücke Teuffelen ab Reservoir Bleuerhofstrasse bis Hof Teuffelen,<br />
3.2 km, für das Teilstück Schmiedenmattstrasse, 0.137 km und für den<br />
Anteil Rad- und Wanderwege von 0.6 km, welche über Gebiet der<br />
Burgergemeinde führen.<br />
Es handelt sich dabei um einen Gesamtbetrag von Fr. 35‘756.15 (2008<br />
Fr. 12‘701.60, 2009 Fr. 12‘831.10, 2010 Fr. 10‘223.45).<br />
Demgegenüber verzichtet die Burgergemeinde auf ihre Forderungen für<br />
die Jahre 1996 bis 2007.<br />
Gleichzeitig sichert die Einwohnergemeinde der Burgergemeinde die<br />
Weiterleitung von Beiträgen auch für die nächsten Jahre für die erwähnten<br />
Strassen, Rad- und Wanderwege, zu.<br />
Voraussichtlich werden die Kantonsbeiträge ab 2012 mit der Inkraftsetzung<br />
des neuen Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich FILAG wegfallen.<br />
Fallen die Kantonsbeiträge weg, fällt auch die Weiterleitung von Beiträgen<br />
an die Burgergemeinde weg.<br />
Weil die Weiterleitung der jährlichen Beträge die Finanzkompetenz des<br />
Gemeinderates (Fr. 10‘000.– für wiederkehrende Ausgaben) übersteigt,<br />
muss die Gemeindeversammlung die Zahlungen beschliessen.<br />
Antrag:<br />
Der Gemeinderat beantragt<br />
a) Zustimmung zur Zahlung von Fr. 35‘756.15 an die<br />
Burgergemeinde <strong>Attiswil</strong> als Weiterleitung der<br />
Kantonsbeiträge für den Unterhalt von Strassen, Rad- und<br />
Wanderwegen für die Jahre 2008 bis und mit 2010<br />
b) Zustimmung zur künftigen jährlichen Weiterleitung von<br />
Kantonsbeiträgen an die Burgergemeinde aufgrund der<br />
gemeinsam festgelegten Berechnung.<br />
3. Verschiedenes<br />
Die Ratsmitglieder werden Sie über wichtige Geschäfte informieren.<br />
Wir laden Sie herzlich ein, an der Versammlung teilzunehmen.<br />
<strong>Attiswil</strong>, 25. Oktober 2010 Der Gemeinderat<br />
DR ATTISWILER 19