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Editorial - Attiswil

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Erläuterungen zum Finanzausgleich:<br />

Leistungsschwache Gemeinden erhalten von leistungsstarken Gemeinden<br />

einen Beitrag, welcher als Disparitätenabbau bezeichnet wird. Damit wird<br />

die unterschiedliche finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden abgebaut.<br />

Als Berechnungsgrundlage des Finanzausgleiches dienen immer die<br />

drei dem Voranschlagsjahr vorangehenden Jahre. Da der Steuerertrag des<br />

laufenden Jahres (2010) noch nicht bekannt ist, bleibt für die Budgetierung<br />

dieses Beitrages eine gewisse Unsicherheit. Gemäss Berechnungshilfe<br />

kann für 2011 mit einem Betrag von Fr. 231‘000.– gerechnet werden.<br />

Dieser Betrag fällt aufgrund der höheren Steuereinnahmen tiefer aus als<br />

in den Vorjahren.<br />

Aufgrund der hohen Investitionsausgaben werden die Schulden je nach<br />

Ausführungsstand bis Ende 2011 stark ansteigen. Die Prognosen gehen<br />

weiterhin von einem tiefen Zinsniveau aus, welches sich positiv auf die<br />

Passivzinsen auswirkt. Die Passivzinsen werden mit Fr. 31‘000.– budgetiert,<br />

davon können Fr. 9‘900.– den spezialfinanzierten Aufgaben Wasser<br />

und Abwasser verrechnet werden.<br />

Die harmonisierten Abschreibungen werden aufgrund der geplanten<br />

Investitionen mit Fr. 117‘000.– budgetiert.<br />

Investitionsrechnung<br />

Für das kommende Jahr sind Investitionsausgaben von Fr. 1‘780‘700.–<br />

geplant: für den Neubau eines Skateparkes Fr. 27‘000.–, für die<br />

Sanierung von Gemeindestrassen (Bergstrasse, Beundenstrasse, Eichhof<br />

und Weissensteinstrasse) Fr. 177‘700.–, für die Planung im Wiesenweg<br />

(2. Phase) Fr. 40‘000.–, für die Wasserversorgung Fr. 1‘385‘000.–, für<br />

die Abwasserentsorgung Fr. 151’000.–. Die Einnahmen bestehen aus<br />

Anschlussgebühren von Fr. 80‘000.– sowie zu erwartenden Subventionen<br />

von Fr. 400‘000.– für das neue Reservoir. Die Nettoinvestitionen werden<br />

somit mit Fr. 1‘300‘700.– budgetiert. Der Anteil der steuerfinanzierten<br />

Investitionen beträgt Fr. 244’700.–.<br />

Schlusswort<br />

Das Ergebnis der Finanzplanung zeigt, dass die Steuersenkung im Hinblick<br />

auf die Tragbarkeit grundsätzlich sehr mutig ist. Zwei von drei Kriterien<br />

sind nicht erfüllt. Trotzdem will der Gemeinderat ein Zeichen setzen und<br />

die Steuerbelastung derjenigen (Durchschnitt) unserer Nachbargemeinden<br />

angleichen. Er hofft, dass im 2011 bzw. in den Folgejahren mit ähnlich<br />

positiven Überraschungen im Bereich Steuerertrag gerechnet werden<br />

kann, wie dies in der Vergangenheit der Fall war.<br />

Der Gemeinderat sieht die geplante Senkung der Steueranlage aber<br />

auch als Herausforderung. Es gilt, neue Steuereinnahmen zu generieren<br />

(Bevölkerungszuwachs) und weiterhin eine mass- und sinnvolle<br />

Investitions- und Ausgabenpolitik zu betreiben. Können die geplanten<br />

Absichten nicht wunschgemäss umgesetzt werden so ist es durchaus<br />

möglich, dass die Steueranlage wiederum erhöht werden muss, damit die<br />

Gemeinde nicht in eine finanzielle Schieflage gerät.<br />

Antrag des Gemeinderates:<br />

Der Gemeinderat beantragt Ihnen, den Voranschlag 2011 mit<br />

einem Aufwandüberschuss von Fr. 137‘700.– zu beschliessen,<br />

bei Steuern und Abgaben von:<br />

– Gemeindesteueranlage: 1.55 (neu)<br />

– Liegenschaftssteuern: 1.0 ‰ des amtlichen<br />

Wertes der Liegenschaft<br />

– Hundetaxe: Fr. 50.– pro Hund<br />

2. Kantonale Strassenunterhaltsbeiträge: Weiterleiten von<br />

Beiträgen an die Burgergemeinde <strong>Attiswil</strong>; Beratung und<br />

Beschlussfassung<br />

G e m e i n d e v e r s a m m l u n g < <<br />

Der Kanton leistet seit 1996 Beiträge an den Unterhalt von öffentlichen<br />

Strassen.<br />

Massgebend für die Berechnung des Beitrages sind die Längen der<br />

öffentlichen Strassen erster bis dritter Klasse auf dem Gemeindegebiet<br />

gemäss Einstufung in der Landeskarte und 10 % Prozent der Rad- und<br />

Wanderwege soweit diese nicht über öffentliche Strassen führen.<br />

Die Auszahlung des jährlichen Beitrages von durchschnittlich rund<br />

Fr. 60‘000.– erfolgt an die Einwohnergemeinde, welche verpflichtet ist,<br />

die öffentlichen Strassen in ihrem Besitz zu unterhalten.<br />

Im 2007 ist der Burgerrat schriftlich an den Gemeinderat gelangt mit dem<br />

Ersuchen, ein Teil des Kantonsbeitrages sei an die Burgergemeinde weiterzuleiten.<br />

Der Burgerrat begründete sein Gesuch damit, dass die Burgergemeinde<br />

öffentliche Strassen, welche in ihrem Eigentum sind und für welche die<br />

Einwohnergemeinde Beiträge erhält, unterhalte, weshalb ihr ein Beitrag<br />

zustehe.<br />

Der Gemeinderat hat gestützt auf rechtliche Abklärungen die Weiterleitung<br />

von Beiträgen an die Burgergemeinde abgelehnt.<br />

Der Burgerrat ist daraufhin mit einer Klage an das Regierungsstatthalteramt<br />

in Wangen gelangt mit dem Ersuchen, die Einwohnergemeinde sei zu verpflichten,<br />

der Burgergemeinde Beiträge weiterzuleiten.<br />

Die Oberinstanz hat den beiden öffentlich-rechtlichen Körperschaften<br />

empfohlen, einen Vergleich abzuschliessen und auf die Durchführung<br />

eines Prozesses zu verzichten.<br />

Dieser Vergleich kam nach einigen Verhandlungen zustande und lautet<br />

wie folgt:<br />

Der Gemeinderat leitet für die Jahre 2008 bis und mit 2010 die<br />

Beiträge des Kantons an die Burgergemeinde weiter und zwar für die<br />

Strassenstücke Teuffelen ab Reservoir Bleuerhofstrasse bis Hof Teuffelen,<br />

3.2 km, für das Teilstück Schmiedenmattstrasse, 0.137 km und für den<br />

Anteil Rad- und Wanderwege von 0.6 km, welche über Gebiet der<br />

Burgergemeinde führen.<br />

Es handelt sich dabei um einen Gesamtbetrag von Fr. 35‘756.15 (2008<br />

Fr. 12‘701.60, 2009 Fr. 12‘831.10, 2010 Fr. 10‘223.45).<br />

Demgegenüber verzichtet die Burgergemeinde auf ihre Forderungen für<br />

die Jahre 1996 bis 2007.<br />

Gleichzeitig sichert die Einwohnergemeinde der Burgergemeinde die<br />

Weiterleitung von Beiträgen auch für die nächsten Jahre für die erwähnten<br />

Strassen, Rad- und Wanderwege, zu.<br />

Voraussichtlich werden die Kantonsbeiträge ab 2012 mit der Inkraftsetzung<br />

des neuen Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich FILAG wegfallen.<br />

Fallen die Kantonsbeiträge weg, fällt auch die Weiterleitung von Beiträgen<br />

an die Burgergemeinde weg.<br />

Weil die Weiterleitung der jährlichen Beträge die Finanzkompetenz des<br />

Gemeinderates (Fr. 10‘000.– für wiederkehrende Ausgaben) übersteigt,<br />

muss die Gemeindeversammlung die Zahlungen beschliessen.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat beantragt<br />

a) Zustimmung zur Zahlung von Fr. 35‘756.15 an die<br />

Burgergemeinde <strong>Attiswil</strong> als Weiterleitung der<br />

Kantonsbeiträge für den Unterhalt von Strassen, Rad- und<br />

Wanderwegen für die Jahre 2008 bis und mit 2010<br />

b) Zustimmung zur künftigen jährlichen Weiterleitung von<br />

Kantonsbeiträgen an die Burgergemeinde aufgrund der<br />

gemeinsam festgelegten Berechnung.<br />

3. Verschiedenes<br />

Die Ratsmitglieder werden Sie über wichtige Geschäfte informieren.<br />

Wir laden Sie herzlich ein, an der Versammlung teilzunehmen.<br />

<strong>Attiswil</strong>, 25. Oktober 2010 Der Gemeinderat<br />

DR ATTISWILER 19

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