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Editorial - Attiswil

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34<br />

> > F i n a n z p l a t z<br />

Versicherungsprämien rechtzeitig bezahlen<br />

Eine nicht oder zu spät bezahlte<br />

Versicherungsprämie kann<br />

im Schadenfall grosse finanzielle<br />

Konsequenzen nach sich tragen.<br />

Hatten Sie schon mal einen Autounfall?<br />

Nein, dann nehmen wir mal an, Sie fahren<br />

einen alten Mittelklassewagen und diesen<br />

haben Sie (obligatorisch) gegen Haftpflicht<br />

versichert. Die Versicherungsprämie<br />

beträgt aufgrund der tiefsten Prämienstufe<br />

noch etwa 420 Franken.<br />

30 Tage nach Ablauf der Prämienzahlungsfrist<br />

sendet die Versicherung ein<br />

Erinnerungsschreiben. Darin steht, dass<br />

Sie 14 Tage Zeit für die Begleichung des<br />

Fusspflegel<strong>Attiswil</strong><br />

Silvia Schwaller<br />

Seilerstr. 28<br />

4536 <strong>Attiswil</strong><br />

032 637 28 31<br />

Öffnungszeiten<br />

Montag: 08.00 – 19.00 Uhr<br />

Mittwoch 08.00 – 19.00 Uhr<br />

Freitag und Samstag nach Absprache<br />

Ausstandes haben und dass danach die<br />

Leistungspflicht ruht.<br />

Sie sind einen kurzen Moment unachtsam<br />

und kollidieren mit einem schönen neuen<br />

Porsche. Der Zeitwert dieses Fahrzeuges<br />

ist über 100‘000 Franken. Infolge des<br />

direkten Forderungsrechtes gelangt<br />

der Porschefahrer an Ihre Versicherung<br />

und diese begleicht den entstandenen<br />

Totalschaden. Weil Sie die Prämie nicht<br />

oder zu spät bezahlt haben, wird Ihnen<br />

die Versicherung den entstandenen<br />

Schaden in Rechnung stellen. Dies kann<br />

ganz schön teuer, und wenn dann noch<br />

Personen zu Schaden kommen, beinahe<br />

unzahlbar werden.<br />

Die Kollision mit einem hochpreisigen Wagen kann ganz schön teuer werden. Foto: zvg<br />

Die Prämie ist nach wie vor geschuldet,<br />

und trotz der verspäteten Bezahlung wird<br />

die Versicherung den gesamten Schaden<br />

einfordern.<br />

Ersparen Sie sich diesen Ärger und setzen<br />

Sie sich diesem finanziellen Risiko nicht<br />

aus. Bezahlen Sie die Prämie spätestens<br />

kurz nach der ersten Mahnung. Die<br />

Prämie ist übrigens per Verfall fällig. Die<br />

Versicherung sendet die erste Rechnung<br />

in der Regel einen Monat vor Verfall.<br />

Diese Regelung ist im mittlerweile 100<br />

Jahre alten Versicherungsvertragsgesetz<br />

(VVG) Art. 20 und 60 umschrieben.<br />

Seit längerem läuft die Vorbereitung<br />

der Totalrevision dieses Gesetzes.<br />

Darin soll beispielsweise das direkte<br />

Forderungsrecht von der obligatorischen<br />

Motorfahrzeugversicherung auf alle<br />

Haftpflichtversicherungen erweitert werden.<br />

Fragen?<br />

Informationen und Fragen zu unter dieser<br />

Rubrik erschienenen Artikel oder zu<br />

Aktuellem rund ums Thema Finanzen<br />

können direkt dem Schreibenden unter<br />

rene.lemp@solofinanz.ch gestellt<br />

werden.<br />

René Lemp<br />

Inhaber und Geschäftsführer SoloFinanz<br />

Finanz- und Versicherungsdienstleistungen<br />

DR ATTISWILER

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