Editorial - Attiswil
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> > F i n a n z p l a t z<br />
Versicherungsprämien rechtzeitig bezahlen<br />
Eine nicht oder zu spät bezahlte<br />
Versicherungsprämie kann<br />
im Schadenfall grosse finanzielle<br />
Konsequenzen nach sich tragen.<br />
Hatten Sie schon mal einen Autounfall?<br />
Nein, dann nehmen wir mal an, Sie fahren<br />
einen alten Mittelklassewagen und diesen<br />
haben Sie (obligatorisch) gegen Haftpflicht<br />
versichert. Die Versicherungsprämie<br />
beträgt aufgrund der tiefsten Prämienstufe<br />
noch etwa 420 Franken.<br />
30 Tage nach Ablauf der Prämienzahlungsfrist<br />
sendet die Versicherung ein<br />
Erinnerungsschreiben. Darin steht, dass<br />
Sie 14 Tage Zeit für die Begleichung des<br />
Fusspflegel<strong>Attiswil</strong><br />
Silvia Schwaller<br />
Seilerstr. 28<br />
4536 <strong>Attiswil</strong><br />
032 637 28 31<br />
Öffnungszeiten<br />
Montag: 08.00 – 19.00 Uhr<br />
Mittwoch 08.00 – 19.00 Uhr<br />
Freitag und Samstag nach Absprache<br />
Ausstandes haben und dass danach die<br />
Leistungspflicht ruht.<br />
Sie sind einen kurzen Moment unachtsam<br />
und kollidieren mit einem schönen neuen<br />
Porsche. Der Zeitwert dieses Fahrzeuges<br />
ist über 100‘000 Franken. Infolge des<br />
direkten Forderungsrechtes gelangt<br />
der Porschefahrer an Ihre Versicherung<br />
und diese begleicht den entstandenen<br />
Totalschaden. Weil Sie die Prämie nicht<br />
oder zu spät bezahlt haben, wird Ihnen<br />
die Versicherung den entstandenen<br />
Schaden in Rechnung stellen. Dies kann<br />
ganz schön teuer, und wenn dann noch<br />
Personen zu Schaden kommen, beinahe<br />
unzahlbar werden.<br />
Die Kollision mit einem hochpreisigen Wagen kann ganz schön teuer werden. Foto: zvg<br />
Die Prämie ist nach wie vor geschuldet,<br />
und trotz der verspäteten Bezahlung wird<br />
die Versicherung den gesamten Schaden<br />
einfordern.<br />
Ersparen Sie sich diesen Ärger und setzen<br />
Sie sich diesem finanziellen Risiko nicht<br />
aus. Bezahlen Sie die Prämie spätestens<br />
kurz nach der ersten Mahnung. Die<br />
Prämie ist übrigens per Verfall fällig. Die<br />
Versicherung sendet die erste Rechnung<br />
in der Regel einen Monat vor Verfall.<br />
Diese Regelung ist im mittlerweile 100<br />
Jahre alten Versicherungsvertragsgesetz<br />
(VVG) Art. 20 und 60 umschrieben.<br />
Seit längerem läuft die Vorbereitung<br />
der Totalrevision dieses Gesetzes.<br />
Darin soll beispielsweise das direkte<br />
Forderungsrecht von der obligatorischen<br />
Motorfahrzeugversicherung auf alle<br />
Haftpflichtversicherungen erweitert werden.<br />
Fragen?<br />
Informationen und Fragen zu unter dieser<br />
Rubrik erschienenen Artikel oder zu<br />
Aktuellem rund ums Thema Finanzen<br />
können direkt dem Schreibenden unter<br />
rene.lemp@solofinanz.ch gestellt<br />
werden.<br />
René Lemp<br />
Inhaber und Geschäftsführer SoloFinanz<br />
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen<br />
DR ATTISWILER