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Festschrift [pdf] - Calenberge

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Der anlass für die 800-<br />

Jahrfeier, die erste Erwähnung<br />

<strong>Calenberge</strong>s, fällt zusammen<br />

mit der gezielten Ansiedlungspolitik<br />

im ostelbischen Territorium.<br />

Bei der Urkunde handelt<br />

es sich um ein von Papst Innozenz<br />

III. am 18. Dezember 1209<br />

unterzeichnetes Schreiben, welches<br />

die Privilegien des Klosters<br />

Berge, seine Rechte, Freiheiten<br />

und Besitzungen – darunter auch<br />

„Kalenberch“ – auflistetet, bestätigt<br />

und das Kloster unter den<br />

Schutz des Papstes stellt. Genannt<br />

werden neben <strong>Calenberge</strong> und zahlreichen<br />

anderen Siedlungen auch die Nachbarorte<br />

Prester und Karith bei Gommern.<br />

Die Urkunde aus dem Lateran ist nicht<br />

als Original, sondern in Form von zwei Abschriften<br />

aus dem 16. und 17.Jahrhundert,<br />

die eine im sog. Privilegienbuch des Klosters<br />

Berge, die andere im sog. Weißen Buch des<br />

Klosters Berge, überliefert. Die Abschriften<br />

verwahrt das Landeshauptarchiv Sachsen-<br />

Anhalt in Magdeburg. Nachgelesen werden<br />

kann der Text ebenfalls unter der Nummer<br />

59 im „Urkundenbuch des Klosters Berge<br />

bei Magdeburg“, erschienen 1879 in Halle.<br />

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