21.08.2012 Aufrufe

Wıssenschaftsrecht

Wıssenschaftsrecht

Wıssenschaftsrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

204 Margrit Seckelmann<br />

WissR<br />

würde und den nachfolgenden Grundrechtekatalog sowie die weiteren<br />

Verfassungsprinzipien festgelegt wird. 62<br />

Es gehört mithin zu den Staatsaufgaben, dafür Sorge zu tragen, wie Wissen<br />

über technische Risiken bestmöglich generiert und wie zugleich erreicht<br />

werden kann, dass diese Expertise in die staatliche Willensbildung eingebunden<br />

wird. Zu den weiteren Aufgaben des Staates gehört auch die derzeit<br />

konkretisierungsbedürftige Verteilung der Haftungsrisiken zwischen den<br />

Ethikkommissionen und den Körperschaften, die diese einrichten, den<br />

Kommissionsmitgliedern sowie dem Staat. Der Staat ist nicht auf eine Risikovorsorge<br />

beschränkt. Er hat vielmehr immer auch eine Förderfunktion<br />

zu erfüllen. Diese ist im parlamentarischen Konsensbildungsprozess zu ermitteln,<br />

etwa durch Regelungen des Verwaltungsverfahrens, die für eine<br />

größtmögliche Transparenz und Kontrolle der Entscheidungen sorgen sollen.<br />

63 Hierzu gehören alle Maßnahmen, die dem Abbau von Informationsasymmetrien<br />

dienen können. Und als solche können auch die hier vorgestellten<br />

gesetzesausführenden Ethikkommissionen, trotz aller im Einzelnen<br />

äußerbarer Kritik, sich immer noch als die beste aller bislang erwogenen<br />

Modelle zur Risikoabschätzung im Arzneimittelrecht erweisen.<br />

Summary<br />

In Germany, as well as in other industrialised countries, ethics commissions play a central<br />

role for medical research. These panels have developed out of the Declaration of<br />

Helsinki which was adopted in 1967 by the World Medical Association. It provided for<br />

an inspection of experiments on human beings based on self­assessments enacted by a<br />

professional code of conduct. Since then, ethics commissions have increasingly developed<br />

from means of scientific self­assessment into institutionalised arenas of cooperation<br />

between science and public administration. As to the clinical assessment of<br />

drug tests on adult human beings, this outcome has been given a legal foundation by the<br />

Law on the Dealings with Medicaments (Arzneimittelgesetz) or the Medical Pro ducts<br />

Act (Medizinproduktegesetz). On the grounds of the Ordinance on Good Clinical<br />

Practice in the Performance of Clinical Tests Involving Drugs for the Treatment of<br />

Human Beings (GCP­Verordnung) which, in turn, is based on the amended Medical<br />

62 Seckelmann (Fn. 8); R. Pitschas, Allgemeines Verwaltungsrecht als Teil der öffentlichen<br />

Informationsordnung, in: W. Hoffmann­Riem/E. Schmidt­Aßmann/G. F.<br />

Schuppert (Hrsg.), Reform des Allgemeinen Verwaltungsrechts – Grundfragen, 1993,<br />

219; zur „Technikbewältigung als Staatsaufgabe“ vgl. Ipsen (Fn. 39), 178.<br />

63 Graf Vitzthum/Geddert-Steinacher (Fn. 46) , 26; W. Graf Vitzthum, Das Verfassungsrecht<br />

vor der Herausforderung von Gentechnologie und Reproduktionsmedizin,<br />

in: V. Braun/D. Mieth/K. Steigleder (Hrsg.), Ethische und rechtliche Fragen der Gentechnologie<br />

und der Reproduktionsmedizin, 1987, 236 (289 ff.); Würtenberger, Wandlungen<br />

in den privaten und öffentlichen Verantwortungssphären, in: JbRSoz. XIX<br />

(1989), 308 (319).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!